Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"15-Jährige bestreitet Vergewaltigung"

Müller, Wednesday, 05.05.2010, 02:03 (vor 5108 Tagen)

"Wende im Fall der 15-jährigen Hamburgerin, die von ihren Eltern nach Berlin verschleppt und zwangsverheiratet worden sein soll: Die Gymnasiastin sagte überraschend in einer Vernehmung, dass sie nicht vergewaltigt worden sei. Vielmehr wolle sie freiwillig bei der Familie ihres angeblichen Bräutigams leben."

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,693021,00.html


Was meint Ihr dazu? Mutet dieser plötzliche Wandel nicht ein wenig, naja, merkwürdig an?

"15-Jährige bestreitet Vergewaltigung"

Goofos @, Wednesday, 05.05.2010, 06:24 (vor 5108 Tagen) @ Müller

Was meint Ihr dazu? Mutet dieser plötzliche Wandel nicht ein wenig, naja,
merkwürdig an?

Nö, inzwischen nicht mehr. Wir hatten hier soviele Berichte über ab 11 abwärts jährige Mädchen, bei denen sich solche Beschudligungen als falsch heraus gestellt haben. Ich würde in diesem Fall eher erst mal der Frage nachgehen, welchen Grund es geben könnte bei dem Lehrer so eine Show abzuziehen.

Schlimmer finde ich den letzten Absatz:

Der Bundesrat hatte im Februar beschlossen, einen Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Hessen beim Bundestag einzubringen, der einen eigenständigen Straftatbestand Zwangsheirat im Strafgesetzbuch vorsieht. Dieser soll sich an die Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnen. Tätern droht demnach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bestraft werden soll dem Entwurf zufolge auch, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zu einer Heirat zwingt.

deutsches Recht

Sachse, Wednesday, 05.05.2010, 13:41 (vor 5108 Tagen) @ Goofos

Bestraft werden soll dem Entwurf zufolge auch, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zu einer Heirat zwingt.

Hab da mal nachgedacht. Mal ohne moralische, ethische Wertung, rein rechtliche Seite.

Wenn nun eine Heirat mit einer , sagen wir mal 15 Jährigen stattfinden soll. Beide wollen es, die Familien wollen es...
Nun, das ist In Deutschlands so ja nicht möglich.

Also wird im Ausland geheiratet.

Wenn nun die Drohung des Ehemannes darin besteht, nicht zu heiraten, wenn sie nicht mit ins Ausland kommt,

ist das schon ein, der Straftatsbestand ??

Dass die Heirat erzwungen ist, davon werden deutsche Staatsanwälte ja grundlegend immer ausgehen

deutsches Recht

rechtlos, Wednesday, 05.05.2010, 15:38 (vor 5108 Tagen) @ Sachse

Bestraft werden soll dem Entwurf zufolge auch, wer eine Frau durch
List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zu einer Heirat
zwingt.

Was passiert unter umgekehrten Vorzeichen?
Frau bring Mann so unter die Haube?

Wieder mal explizit nicht erwähnt.

deutsches Recht

Sachse, Wednesday, 05.05.2010, 15:51 (vor 5108 Tagen) @ rechtlos

Wieder mal explizit nicht erwähnt.


Ist man schon so daran gewöhnt, dass man es gar nicht mehr so auf den ersten Blick bemerkt.
Eigentlich schlimm.
Danke für den Hinweis

Wieder mal explizit nicht erwähnt

Mus Lim ⌂, Thursday, 06.05.2010, 16:20 (vor 5107 Tagen) @ rechtlos

Wieder mal explizit nicht erwähnt.

Natürlich nicht!
Das würde ja das Bild "Frau = Opfer", "Mann = Täter" trüben ...

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