Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmann & Narzissmus

Wetterfrosch, Sunday, 11.07.2010, 00:46 (vor 5040 Tagen)

Er leide unter Frauenhass und werde zu ausbeuterischem Verhalten gegenüber Frauen getrieben. Er sei wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Als sein mutmaßliches Opfer ihn daraufhin weinend gebeten habe, die Wohnung zu verlassen, habe er ein Messer aus einem Abtropfkorb genommen, die Frau an den Haaren gezogen und ihr das Messer an den Hals gesetzt. Sein Blick sei "eiskalt" gewesen, als er ihr mit dem Tode gedroht habe, berichtete die Frau.

http://nachrichten.rp-online.de/panorama/kachelmann-psychisch-gestoert-1.81314

Ihr müsst wissen, etwa dasselbe habe ich schon erlebt, nur hat eben eine Frau etwas Ähnliches damals mit mir gemacht. Deswegen letztlich bin ich wohl hier gelandet. Und hatte meinerseits auch einen gesunden "Hass" auf Frauen.

Und diese Person log ebenfalls, dass sich die Balken biegen. Und keiner kam ihr lange drauf.

Und sie ist narzisstisch persönlichkeitsgestört.

Weil ich dieses Verhalten im Feminismus wieder erkannte, wurde ich Antifeminist.

Männerhass?
Ausbeuterisches Verhalten?

Erinnert euch mal, wie die durchschnittliche Feministin reagiert, wenn ein Mann "weint", also seine "Probleme" "beklagt". Mit eiskalter Mitgefühllosigkeit? Mit Hohn und Spott?

Wie selbstverständlich diese Leute lügen. Und alles verdrehen.

"Eiskalt". Dieses Wort hat mich aufmerken lassen. Ich habe es selbst schon gebraucht, als ich das Verhalten eines solchen Menschen beschreiben musste.

Das sind letztlich bedauernswerte Menschen - aber es sind auch Bestien.

Kachelmann & Narzissmus

Christian, Sunday, 11.07.2010, 01:00 (vor 5040 Tagen) @ Wetterfrosch

Das sind letztlich bedauernswerte Menschen - aber es sind auch Bestien.

Und die Justiz als Handlanger von diesen Bestien sind und cie Bestien bei ihren Straftaten Voll und Ganz unterstützen?

Kachelmann & Narzissmus

Wetterfrosch, Sunday, 11.07.2010, 01:24 (vor 5040 Tagen) @ Christian

Das sind letztlich bedauernswerte Menschen - aber es sind auch Bestien.


Und die Justiz als Handlanger von diesen Bestien sind und cie Bestien bei
ihren Straftaten Voll und Ganz unterstützen?

Hab's nicht ganz verstanden. Wie bitte?

Kachelmann & Narzissmus

Wurst, Sunday, 11.07.2010, 11:22 (vor 5040 Tagen) @ Wetterfrosch

Das sind letztlich bedauernswerte Menschen - aber es sind auch Bestien.

Merkst du denn nicht dass der Dreh- und Angeelpunkt woanders liegt? Warum etwa wird in dem Artikel nur im Konjunktiv gesprochen? Es geht um Dinge wie Beweislast und Unschuldsvermutung und nicht um etwaigen Narzissmus.

Kachelmann & Narzissmus

Wetterfrosch, Sunday, 11.07.2010, 11:48 (vor 5040 Tagen) @ Wurst

Das sind letztlich bedauernswerte Menschen - aber es sind auch Bestien.


Merkst du denn nicht dass der Dreh- und Angeelpunkt woanders liegt? Warum
etwa wird in dem Artikel nur im Konjunktiv gesprochen? Es geht um Dinge wie
Beweislast und Unschuldsvermutung und nicht um etwaigen Narzissmus.

Es geht in diesem Fall auch um Glaubwürdigkeit. Und besonders glaubwürdig sind Narzissten nun einmal nicht. Ganz und gar nicht.

Kachelmann & Narzissmus

Wurst, Sunday, 11.07.2010, 11:53 (vor 5040 Tagen) @ Wetterfrosch

Es geht in diesem Fall auch um Glaubwürdigkeit. Und besonders glaubwürdig
sind Narzissten nun einmal nicht. Ganz und gar nicht.

Wo steht denn fest, dass er ein Narzisst ist? Bis jetzt ist das nur eine Untstellung und damit wider die Unschuldsvermutung.

Kachelmann & Narzissmus

Wetterfrosch, Sunday, 11.07.2010, 16:34 (vor 5040 Tagen) @ Wurst

Wo steht denn fest, dass er ein Narzisst ist? Bis jetzt ist das nur eine
Untstellung und damit wider die Unschuldsvermutung.

Ein Narzisst zu sein, ist sicher keine Schuld.

Und ich habe auch stets gesagt, dass er einer sein könnte, wenn das gutachterlich festgestellt wurde. Das heißt nicht, dass er zwingend einer ist und selbst, wenn er einer sein sollte, heißt das noch nicht zwingend, dass er unglaubwürdig ist.

Nur gehört zum Narzissmus u. U. auch notorisches Lügen.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Paula-O-leidet-an-einer-narzisstischen-Persoenlichkeitsstoerung/story/2668...

Das macht die Dinge eben ziemlich kompliziert, wenn man es mit jemandem zu tun hat, der krankhaft lügt.

Und ein Gutachten ist schon ein wenig mehr als eine Unterstellung... er war ja zuvor schon in Behandlung.

Kachelmann & Narzissmus

Wurst, Sunday, 11.07.2010, 21:10 (vor 5039 Tagen) @ Wetterfrosch

Und ein Gutachten ist schon ein wenig mehr als eine Unterstellung... er
war ja zuvor schon in Behandlung.

Kernpunkte: Um einen Mann in derartige Schwierigkeiten zu bringen, reicht nun mal allein die Aussage einer Frau. Die im Falle einer Falschbeschuldigung nicht mit Konsequenzen zu rechnen hat.

Das Thema Falschbeschuldigung ist hier nun mal Thema. Und hier weiß man, dass so etwas nun mal flächendeckend passiert.

Da sieht man, wie weit wir von einem Rechtsstaat entfernt sind

mee, Sunday, 11.07.2010, 17:06 (vor 5040 Tagen) @ Wetterfrosch

Es geht in diesem Fall auch um Glaubwürdigkeit. Und besonders glaubwürdig
sind Narzissten nun einmal nicht. Ganz und gar nicht.

Es sollte gemäß rechtsstaatlicher Grundprinzipien eines fairen Prozesses nur darum gehen, wie Glaubwürdig belastendes Material ist. Ein Angeklagter sollte lügen dürfen wie gedruckt - ohne dass dies belastend bewertet werden dürfte.

Du kannst dich trösten, die "hochgebildeten" Richter am LG Mannheim haben offenbar exakt dieselbe Auffassung wie du (vgl. die Begründung dafür, warum Kachelmann in Haft bleiben muss) Was das Verfassungsgericht zwar untersagt hat, aber das schert ja offenbar keinen Deutschen Strafrichter, da das Verfassungsgericht ohnehin nicht willens ist sich ernsthaft mit dem BGH anzulegen. Der BGH als oberste Instanz muss seine Entsceidungen gar nicht erst begründen, sodass eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht meist gar nicht erst möglich ist.

Das hat bei uns eine lange Geschichte, der BGH hat sich schon in den 1950ern dem Verfassungsgericht offen widersetzt (als es um die Weiterbesoldung von GeStapo-Beamten ging) Die Politik war schon damals nicht willens einzuschreiten.

Sabine Rückert: Keine stichhaltigen Beweise

Gobelin, Sunday, 11.07.2010, 21:06 (vor 5039 Tagen) @ mee
bearbeitet von Gobelin, Sunday, 11.07.2010, 21:10

Es sollte gemäß rechtsstaatlicher Grundprinzipien eines fairen Prozesses
nur darum gehen, wie Glaubwürdig belastendes Material ist. Ein Angeklagter
sollte lügen dürfen wie gedruckt - ohne dass dies belastend bewertet werden
dürfte.

Siehe hierzu Sabine Rückert in der Sendung vom 1.7.2010, Zur Sache Baden-Württemberg!

ab Min. 1.15:

http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/rueckblick/-/id=3477966/did=6592542/pv=video/nid=3477966/1itvlws/index...

Sabine Rückert:

http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03?page=all
http://www.zeit.de/2005/52/Freispruch
http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml

http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung

Sabine Rückert: Keine stichhaltigen Beweise

Rainer ⌂, Monday, 12.07.2010, 00:08 (vor 5039 Tagen) @ Gobelin

Sabine Rückert auf ZEIT ONLINE (beide Links sind der gleiche Filmbeitrag):
http://wgvdl.com/filmemaenner/luegen-vor-gericht.htm
http://wikimannia.org/index.php?title=Audio_und_Video#Falschbeschuldigung

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

LG Mannheim - wohl nicht ganz sauber

mee, Monday, 12.07.2010, 00:09 (vor 5039 Tagen) @ Gobelin

Sehr lobenswert, die Frau Rückert. Sie lehnt sich ziemlich weit aus dem Fenster, ich hoffe nur inständig dass sie die Akten so gut kennt dass das Hand und Fuß hat. Es wird allein von der präzisen Prozessbeobachtung durch die Presse abhängen, ob wir uns am Ende ein dem tatsächlichen Prozessverlauf entsprechendes Bild machen können.

Eines hat sie in jedem Falle schon erreicht: Die Presse wird nun nicht mehr blind dem Lynchmob das Wort reden, das Verfahren wird wohl gleichzeitig auch ein Prüfstein für die Justiz werden.

Die Justiz kann offenbar nicht so recht damit umgehen dass sie in diesem Verfahren - im Gegensatz zu Otto Normalangeklagten - ganz genau beobachtet wird, das übliche Dokumentationsmonopol über die Hauptverhandlung ist in Frage gestellt.

Es sieht imho bisher nach einer ziemlichen Blamage aus, sie können offenbar nicht aus ihrer Haut:

Die Kammer führt zur Voraussetzung des dringenden Tatverdachts aus, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei. Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmaßlichen Tatabend u.a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel.

Das riecht mir aber gewaltig nach einem Zirkelschluß: "Wir haben uns ein Bild von der Persönlichkeit des Kachelmann gemacht. Die Einlassungen des Kachelmann passen nicht zu diesem Bild, also sind sie nicht plausibel"

Nachtrag

mee, Monday, 12.07.2010, 00:17 (vor 5039 Tagen) @ mee

Das riecht mir aber gewaltig nach einem Zirkelschluß: "Wir haben uns ein
Bild von der Persönlichkeit des Kachelmann gemacht. Die Einlassungen des
Kachelmann passen nicht zu diesem Bild, also sind sie nicht plausibel"

(Nicht etwa, dass das sich gemachte Bild durch die Einlassung - in dubio pro reo - zu hinterfragen wäre)

LG Mannheim - wohl nicht ganz sauber

Gobelin, Monday, 12.07.2010, 00:39 (vor 5039 Tagen) @ mee
bearbeitet von Gobelin, Monday, 12.07.2010, 00:55

Sehr lobenswert, die Frau Rückert. Sie lehnt sich ziemlich weit aus dem
Fenster, ich hoffe nur inständig dass sie die Akten so gut kennt dass das
Hand und Fuß hat. Es wird allein von der präzisen Prozessbeobachtung durch
die Presse abhängen, ob wir uns am Ende ein dem tatsächlichen
Prozessverlauf entsprechendes Bild machen können.

Eines hat sie in jedem Falle schon erreicht: Die Presse wird nun nicht
mehr blind dem Lynchmob das Wort reden, das Verfahren wird wohl
gleichzeitig auch ein Prüfstein für die Justiz werden.

zum LG Mannheim - das ist wirklich nicht ganz sauber:

http://wgvdl.com/forum/index.php?id=134928

zu Sabine Rückert:

Manchen ist sie offenbar eher noch zu vorsichtig:

http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw21.htm

http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4274.html

Aber sie spricht nur Tacheles, wenn sie sich ihrer Sache sicher ist:

http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4252.html

Danke für die Links - Bezeichnend

mee, Monday, 12.07.2010, 01:29 (vor 5039 Tagen) @ Gobelin


Manchen ist sie offenbar eher noch zu vorsichtig:

http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw21.htm

http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4274.html

Verständlich: Eine Klage hat man schnell am Hals wenn man seine Behauptungen nicht beweisen kann. Und es ist von vornherein ausgeschlossen, einem Deutschen Richter eine Rechtsbeugung nachzuweisen - allenfalls bei einem Einzelrichter ist dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Es gilt das Beratungsgeheimnis, und da ist es stets theorethisch möglich dass das Individuum Richter gegen das rechtsbeugende Urteil gestimmt hat. Rechtsbeugung können nur Individuen begehen, also kann es ohne Verletzung des Beratungsgeheimnisses keinen bestimmbaren Rechtsbeuger geben. Das ist höchstrichterliche Rechtssprechung in Deutschland.

Aber sie spricht nur Tacheles, wenn sie sich ihrer Sache sicher ist:

http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4252.html

Der NRB hat leider seine Presseerklärung entfernt.

Den beteiligten Richtern des Landgerichts Osnabrück wirft die Autorin vor,„dass sie Tatsachen aus der Hauptverhandlung gegen M., die gegen eine Verurteilung sprachen, in der Urteilsbegründung verschwiegen oder auf den Kopf stellten. Durch diese Rechtsbeugung verhinderten sie die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof“.

Auch wir sind betroffen über den langen Leidensweg des Beschuldigten, der mit der Strafanzeige durch seine minderjährige Nichte im März 1995 begann und in die mehrjährige, zu Unrecht erlittene Haft mündete, und haben Verständnis für jede sachliche Urteilskritik.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung jedoch ist nicht nur abwegig, sondern lässt auch den gehörigen Respekt vor der Unabhängigkeit der dritten Gewalt vermissen. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 des Strafgesetzbuchs) setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1997, 1455 m. w. N.) einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus. Rechtsbeugung begeht daher nur ein Richter, der sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist hier deshalb völlig haltlos.

Das nennt man den "Falschen Film"-Effekt. Nicht nur von Bossi in "halbgötter in Schwarz" eindrücklich beschrieben, fast jeder Strafverteidiger hat sowas schon erlebt. Man nennt das auch "Dichtschreiben".

Jeder weiß es, keiner darf es aussprechen: Respekt verdient man sich gerade nicht, wenn man demokratisch legitime öffentliche Kritik an der Dritten Gewalt mit "Fehlendem Respekt" unter dem Deckel hält. Wenn systembedingt eine Verifizierung oder Falsifizierung der Rechtsmäßigkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht möglich ist, dann ist Respekt für dieses Verhalten ein unhinterfragbares Dogma, und solche Dogmen gelten bekanntlich sonst nur bei religiösen Menschen für Götter.

Deutsche Richter begehen grundsätzlich keine Rechtsbeugung, Basta!

Ähnliche Argumentation: Der Angeklagte ist Vorbestraft..

mee, Monday, 12.07.2010, 02:39 (vor 5039 Tagen) @ mee

..also erscheinen seine Einlassungen vor dem Hintergrund des sich aus den Akten ergebenden Bildes seiner Persönlichkeit unglaubhaft. Wen interessieren da noch Tatsachen über den Tatverlauf?

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