Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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keine neue Behörde ohne Gleichschaltungslesbe (ostdeutsche Provinzpossen)

(der nichteingeloggte) tommy, zur Zeit China, Sunday, 29.08.2010, 02:32 (vor 4996 Tagen)

Die Sozialistische Vorzeige Zeitung vermeldet Folgendes:

"Wie schnell die Zusammenlegung von Stadt und Landkreis funktioniert, bleibt abzuwarten. In der neuen Behörde müssen ein Personalrat und eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden."

Soso ... ein Jobcenter ist also ohne Gleichschaltungslesbe nicht zu machen ... zu weit sind wird schon ... nicht auszudenken, wenn die Dame erkrant ... wie soll nur der Behördenbetrie aufrecht erhalten werden??? Und wie wir wissen feiern Frauen im ÖD deutlich öfter Krank als Männer.

Was macht die da überhaupt?? Dafür sorgen das Männer mindesten genauso schlecht behandelt werden wie die arbeitslosen Frauen???

Zwecks Datensicherung:

Oliver, Sunday, 29.08.2010, 10:03 (vor 4996 Tagen) @ (der nichteingeloggte) tommy

Die
Sozialistische
Vorzeige Zeitung
vermeldet Folgendes:

Wieder mal besonders Betroffen, jedoch besonders wichtig DIE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE

ohne die (professionelle FrauINNEN die geistig gesunden normalen Frauen vorschreiben wollen wie die Welt zu funktionieren hat) funktioniert natürlich KEINE BEHÖRDE ....

Einfach widerlich und abstoßend ... dieser institutionalisierte Femifaschismus! Und Unsummen an besser verwendbaren Geld kostet er zudem!

Man(n) darf abworten wann und wie das heute so übliche Mannerbashing fortgesetzt wird! Pfui!

Eigentlich sollten überall Gleichstellungsbeauftragte hingepflanzt werden ... überall dort wo Frauen gerne Unterhalt beziehen möchten, jedoch nicht als arbeitslos gelten wollen! Weg mit diesen Genderfaschismus!!!

Warum wird nicht ein Mann (z.B. ein Homosexueller) als GleichstellungsbeauftragteR eingestellt! Diese Form der heute so typischen weiblichen Bevorzugung vertößt gegen das deutsch Grundgesetz ... und niemanden stört es ... schöne Demokratie!

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gnade dir Gott ... wenn Du männlich bist, in Deutschland lebst, weiß, christlich ohne Migrationshintergund und nicht arbeitslos bis!wie die arbeitslosen Frauen???

--

Liebe Grüße
Oliver


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