Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Liste Femanzen Kategorie Justiz (Liste Femanzen)

Oberkellner, Saturday, 06.11.2010, 18:22 (vor 4921 Tagen)

Bereits zum 31. Mal hat vom 20. bis 22. Mai der Feministische Juristinnentag stattgefunden, der in diesem Jahr von Studentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald organisiert wurde. Mehr als 120 Frauen aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz trafen zusammen, um juristische und rechtspolitische Themen im Hinblick auf die Stärkung der Frauenrechte zu diskutieren, wobei der Schwerpunkt auf dem Antidiskriminierungsrecht und dem Gewaltschutz lag.

Nach einem einführenden Vortrag über die Geschichte und Struktur des Juristinnentags wurde die Tagung mit einem Referat von Prof. Dr. Susanne Baer zum Thema >Perspektiven der Gleichstellungspolitik« eröffnet. Am folgenden Tag befaßten sich Arbeitsgruppen mit so unterschiedlichen Sachgebieten wie Mediation (außergerichtlicher Konfliktlösung) im Familienrecht, internationalem Menschenrechtsschutz für Frauen am Beispiel Afghanistan, Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich, Gleichstellungsdefiziten durch Privatisierung, Gesetzesfolgen am Beispiel der Hartz- Gesetze, Gender Mainstreaming, Eheschließungsfreiheit Transsexueller sowie aktuellen Fragen von Religion und Recht.

In der von der Rechtsanwältin und Mediatorin Susanne Pötz-Neuburger geleiteten Arbeitsgruppe zum Thema Mediation im Familienrecht wurde u. a.. erörtert, daß eine Vermittlung zwischen Ehegatten zur außergerichtlichen Regelung künftiger Unterhaltsansprüche häufig nicht zustande kommt bzw. vorzeitig beendet werden muß, weil sich aus der Dominanz des Mannes und der damit einhergehenden Unterlegenheit der Frau die Aussichtslosigkeit einer >fairen« Regelung abzeichnet.

In der Arbeitsgruppe >Versorgungsausgleich und Unterhaltsrecht« informierte Sabine Heinke, Richterin am Amtsgericht Bremen, über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Änderungen. Sie bringen eine Benachteiligung der den Haushalt führenden und damit in der Regel erwerbslosen Ehefrau mit sich, ohne daß es wie bisher eine Möglichkeit für die betroffenen Frauen gibt, sich effektiv dagegen zu wehren.

Von einem größeren Kreis der Teilnehmerinnen besucht wurde das Forum >Gewaltschutzgesetz: Umsetzung und Perspektiven«. Dr. Gesa Schirmacher vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit stellte zunächst das Gewaltschutzgesetz als ein >von unten« entstandenes, also von Frauenverbänden und Organisationen initiiertes Gesetz vor. Anhand einer Reihe von Studien und Statistiken zeigte sie auf, daß es sich bei häuslicher Gewalt keineswegs um ein seltenes Phänomen in irgendwelchen Randgruppen der Gesellschaft handelt. Sabine Heinke ging der Frage nach, ob die derzeitigen Regelungen des 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes den Betroffenen wirklich helfen können bzw. welche Gesetzesänderungen sinnvoll sind.

Als problematisch kritisiert wurde u.a. das von der Zivilprozessordnung (ZPO) angeordnete Bemühen der Gerichte, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, obwohl es im Gewaltschutzverfahren nicht um die Herstellung von Frieden, sondern um die Schaffung von Sicherheit geht. Bemängelt wurde auch die fehlende Abstimmung zwischen dem Sorge- und Umgangsrecht mit dem Gewaltschutzrecht, durch die auch einem sehr gewalttätigen Vater oftmals allzu leicht der Umgang mit seinen Kindern gewährt wird.

Das Forum wurde von vielen Teilnehmerinnen im Ergebnis nicht als eine Debatte um rein verfahrensrechtliche Angelegenheiten wahrgenommen, sondern vielmehr als eine Plattform des mühselig voranschreitenden Kampfes der Frau gegen die eigene Unterdrückung.

http://www.jungewelt.de/2005/06-03/029.php

1) Prof. Dr. Susanne Baer (Direktorin GenderKompetenzZentrum Humboldt Universität Berlin)

2) Dr. Susanne Pötz-Neuburger (Rechtsanwältin und Mediatorin): In der von der Rechtsanwältin und Mediatorin Susanne Pötz-Neuburger geleiteten Arbeitsgruppe zum Thema Mediation im Familienrecht wurde u. a.. erörtert, daß eine Vermittlung zwischen Ehegatten zur außergerichtlichen Regelung künftiger Unterhaltsansprüche häufig nicht zustande kommt bzw. vorzeitig beendet werden muß, weil sich aus der Dominanz des Mannes und der damit einhergehenden Unterlegenheit der Frau die Aussichtslosigkeit einer >fairen« Regelung abzeichnet.

3) Dr. Sabine Heinke (Richterin am Amtsgericht Bremen – Vorsitzende der Familienrechtskommission des deutschen Juristinnenbundes)

Sie halten die Verfassungsbeschwerde unverheirateter Väter für begründet. Können Sie mit dem Karlsruher Urteil leben?

Ja, weil es nur um sehr wenige Streitfälle geht. Eltern haben - wenn sie zusammenleben - nach wie vor die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.

Dient das Urteil dem Wohle des Kindes?

Ja. Aber für die wenigen Eltern, die sich in der Frage des gemeinsamen Sorgerechts nicht einigen können, bedarf es einer Regelung, die wir noch nicht haben. Das Hauptproblem jedoch sind Väter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern. Und die wenigen, die sich um ihr Kind kümmern und nicht das passende Recht dazu haben, machen den größten Wirbel.

Das Verfassungsgericht geht davon aus, dass Mütter ihr Vetorecht nicht missbrauchen. Zu Recht?

Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon.

Sie warnen vor einem Verlust der Vaterbindung, wenn das Kind ausnahmslos der Mutter zugeordnet ist. Kommt das BVG-Urteil dem nach?

Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, zu prüfen, ob unverheiratete Eltern, die zusammenleben, von ihrem Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht Gebrauch machen. Es fehlt bisher an einer statistischen Erfassung. Das muss nachgeholt werden. Sollte es in vielen Fällen nicht zur gemeinsamen Sorgeerklärung kommen, muss der Gesetzgeber etwas, unternehmen.

Väter pochen oft auf ihre Rechte. Wie aber sieht es in der Praxis mit ihren Pflichten aus?

Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen. Für den Unterhalt der Kinder muss oft genug die öffentliche Hand aufkommen.

http://www.vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel80.html

4) Dr. Gesa Schirmacher (Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Niedersachsen)

5) Dr. Canan Bayram (Rechtsanwältin): "Als Mitglied im Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen setze ich mich für Frauenrechte ein. Bereits als Rechtsanwältin habe ich mich für Frauen und ihre Belange stark gemacht. Mit diesem Hintergrund kenne ich die Sorgen und Nöte der Frauen und kämpfe auf politischer Ebene für die Verbesserung der Bedingungen für Frauen. Frauenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe und daher ist es wichtig wachsam zu sein und bei politischen Entscheidungen immer insbesondere die Auswirkungen auf Frauen im Blick zuhaben.“
http://www.morgenpost.de/berlin/article1091569/Gruene_Ueberlaeuferin_sichert_rot_rote_Mehrheit_in_Berlin.html

6) Dr. Anita Thanei (Scheidungsanwältin): «Sobald sich Männer diskriminiert fühlen, wird das Gesetz geändert>, sagt Thanei. «Bei Frauen geht das sehr viel langsamer.“

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Vaeter-werden-den-Muettern-gleichgestellt/story/27363384

7) Manuela Denneborg, Rosenheim

Als feministische Rechtsanwältin, die überwiegend Opfer sexualisierter Gewalt vertritt, kann ich Aktionen gegen sexualisierte Gewalt im Internet nur unterstützen. Zunehmend spielen "Vorbilder", die dem www entnommen wurden, in der täglichen Praxis eine Rolle. Der Anonymität, die das Internet weitestgehend garantiert, muß der Kampf angesagt werden. Sexualisierte Gewalt raus aus dem www!

http://www.fan2003.de/wir/unterstuetzung/pinwand/

8) Dr. Helene Klaar (Scheidungsanwältin, Wien)
Scheidungsanwältin Helene Klaar vertritt trennungswillige Frauen vor Gericht - Ihr Ruf, dass sie Männern nur das Unterhemd lässt, ist ihr durchaus angenehm
"Scheidung ist für Männer ein finanzielles Problem, für Frauen ein existenzielles": Was für Frauen drinnen ist, versucht Helene Klaar herauszuholen - möglichst ohne Gekeife, erfuhr Doris Priesching.
****
STANDARD: Wahrscheinlich haben Sie es schon hunderte Male erlebt: Ich will die Scheidung, weil mein Mann mich betrügt. Er nicht. Wie gehen Sie vor?
KLAAR: Ich frage Sie zuerst, wie lange Sie verheiratet sind.
STANDARD: 15 Jahre, zwei Kinder.
KLAAR: Waren Sie immer berufstätig?
STANDARD: Bis auf vier Jahre Karenz.
KLAAR: Ob Sie einer Pension entgegenblicken, von der Sie leben werden können.
STANDARD: Eher nicht.
KLAAR: Dann frage ich Sie, wie Sie wohnen: In einer Miet- oder Eigentumswohnung?
STANDARD: Eigentum.
KLAAR: Wie wurde die finanziert? Steckt da von einem Teil ein Erbe drin? Wurde sie auf Kredit gekauft und während der Ehe abbezahlt?
STANDARD: Sagen wir, ein Teil davon war mein Erbe.
KLAAR: Das ist gut, das höre ich gern.
STANDARD: Aber ein Teil ist kreditfinanziert.
KLAAR: Das ist ziemlich gut. Danach versuche ich zu eruieren, was diese Wohnung wert wäre und ob es anderes Vermögen gibt. Ob Sie diese Wohnung behalten wollen, oder ob Sie sie Ihrem Mann überlassen wollen. Dann überlegen wir, ob Sie für den Fall der Scheidung einen Unterhaltsanspruch hätten. Und ob Sie es sich leisten könnten, Ihren Mann auszubezahlen, abzüglich Ihres Erbes ...
STANDARD: Ich will aber eigentlich nichts bezahlen, mein Mann hat ja mich betrogen.
KLAAR: Das hat damit ja überhaupt nichts zu tun. Seit der Familienreform 1976 bzw. 1978 ist die Aufteilung verschuldensunabhängig. Das heißt, er kann Sie täglich mit einer anderen betrügen, wenn die Wohnung während der Ehe angeschafft wurde, unterliegt sie der Aufteilung. Kann man es sich nicht leisten, den Mann auszubezahlen, akzeptiert man besser, dass er zweispännig fährt.
STANDARD: Ihnen eilt ein bestimmter Ruf voraus: Dem Exmann bleibe nach einer von Ihnen vertretenen Scheidung genau nur das Hemd, das er am Leibe trägt.
KLAAR: Blödsinn, aber das macht nichts: Der Ruf ist mir angenehm. Männer verstehen unter einer Scheidung, dass ihnen alles bleibt und den Frauen nichts. Das widerspricht meinem Sinn für Gerechtigkeit. Was für die Frauen drinnen ist - und das ist wenig genug - versuche ich herauszuholen. Wie Sie an unserem Fallbeispiel sehen, kann ich der beleidigten Frau nicht ohne weiteres raten, ihn zum Teufel zu schicken.
STANDARD: Scheidung ist also rechtlich nicht die beste Lösung?
KLAAR: Sie ist für Männer ein finanzielles Problem, für Frauen ein existenzielles Problem. Natürlich lässt sich keiner gerne rupfen, aber selten hängt ein Mann mit seiner Existenz an der Ehe und kann nicht weiterleben.
STANDARD: Worauf müssen Frauen bei der Scheidung besonders aufpassen?
KLAAR: Sie darf keinen Fehler machen. Sie darf nicht unaufmerksam sein, nicht aufhören sich für den Mann zu interessieren, weil sie dann vielleicht etwas nicht erfährt, was Beweismittel werden könnte. Sie darf nicht aggressiv zu ihm sein. Sie darf, auch wenn er sie betrügt, keinesfalls selbst Trost suchen bei einem anderen Mann. Sie darf nicht seinen Chef anrufen und fragen: "Macht der Hurenbock wirklich Überstunden oder ist er bei seiner Freundin?" Das wäre eine schwere Eheverfehlung und könnte sie um ihren Unterhaltsanspruch bringen. Erzählt sie niemandem von der Situation, heißt es nachher, die Ehe war eh toll. Erzählt sie, wie es zu Hause wirklich ausschaut, könnte ihr der Mann vorwerfen, dass sie schlecht über ihn spricht und Intimes nach außen trägt.
STANDARD: Klingt nach schweren Gesetzeslücken.
KLAAR: Damit sie Unterhaltsansprüche hat, muss die Ehe aus alleinigem Verschulden des Mannes geschieden werden. Die Judikatur agiert hier außerordentlich frauenfeindlich. Vor dem Richter wird dann das Verschulden des Mannes auf der Viehwaage gemessen und das der Frau auf der Apothekerwaage.
STANDARD: Das Gesetz lässt auch aus?
KLAAR: Wir sind sicher in Bezug auf Frauenrechte auf einer Talfahrt. Es wird alles eingeschränkt. Der Unterhalt wird immer weniger, die Familienbeihilfe wird angerechnet, es wird bei der gemeinsamen Obsorge jeder halbe Tag, den ein Kind beim Vater ist, vom Unterhalt abgezogen. Mittlerweile wird diskutiert, ob der Umstand, dass die Kinder in der Ehewohnung wohnen dürfen, sie nicht ohnedies zum Teil versorgt und das auch vom Unterhalt abgezogen werden kann.
STANDARD: Wird bei den Scheidungen mehr gestritten als früher?
KLAAR: Mittlerweile sind mehr als 90 Prozent aller Scheidungen einvernehmlich, das heißt aber nicht, dass die beiden Hand in Hand vors Gericht hüpfen. Die einvernehmliche Scheidung steht oft am Ende eines mehrjährigen Diskussionsprozesses oder eines strittigen Scheidungsverfahrens.
STANDARD: Welche Verhaltensregeln muss ich vor Gericht beachten?
KLAAR: Sie sollten den Partner nicht beschimpfen. Frauen, die in der Ehe oft zurück stecken mussten, glauben manchmal, das Gericht ist das jüngste Gericht und der Richter der liebe Gott. Beides ist nicht der Fall. Es wird nicht erwartet und ist nicht erwünscht, dass da große Emotionen gezeigt werden, obwohl das manchmal sehr schwer ist.
STANDARD: Was dürfen Sie als Anwältin vor dem Richter gar nicht tun?
KLAAR: Keifen. Und ich darf den Klienten nicht bewerten. Der Anwalt ist der Gehilfe seines Klienten und kann weder einen Rat noch eine Verhaltensweise aufdrängen, noch sagen: "Aha, Sie haben sich von dem Alten also wieder einkochen lassen." Wenn jemand sagt, er möchte sich doch nicht scheiden lassen, habe ich das zu respektieren.
STANDARD: Haben Sie selbst schon jemanden umgestimmt?
KLAAR: Ich gebe als Denkbeispiel immer: Glauben Sie, Sie können am 24. Dezember allein unterm Christbaum sitzen? Grundsätzlich ist eine Scheidung wie eine Blinddarmoperation: So lange Bauchwickel helfen, soll man die Finger davon lassen.
STANDARD: Und die Ehe wie ein Blinddarm - eigentlich unnötig?
KLAAR: Sie ist sinnvoll, wenn es Kinder gibt. Die Idee zu sagen, da heirate ich lieber gar nicht, ist schön, wenn man eine Wohnung hat und keine Kinder. Oder so reich und unabhängig, dass einem das wurscht sein kann. Doch die Bienenköniginnen sind rar.
STANDARD: Was halten Sie von Eheverträgen?
KLAAR: Ich halte sie für unseriös. Man versucht von vornherein den anderen auszutricksen. Fast alle Eheverträge, die ich bisher gesehen habe, waren frauenfeindlich. Die anderen hatten nur den Zweck, Frauen Rechte abzuknabbern, die das Gesetz für sie vorsieht.
STANDARD: Mögen Sie Anwaltsserien?
KLAAR: Die halte ich nicht aus. Ich schaue gern "Schauplatz Gericht" mit Peter Resetarits. Da freue ich mich daran, dass ich nicht die schrecklichsten Klienten habe.
STANDARD: Jetzt muss ich Ihnen eröffnen: Ich will mich von Ihnen vertreten lassen, kann Ihnen aber keinen Cent zahlen?
KLAAR: Ich sage den Leuten beim Erstgespräch schon, was es kostet. Es gäbe die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen, und ich würde Sie im Zuge meines Turnus vertreten. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.3. 2008)
ZUR PERSON
Helene Klaar (59) vertritt scheidungswillige Frauen und Männer in ihrer Wiener Anwaltskanzlei seit 1976. Vorerst noch in der Kanzlei ihres Vaters, ab 1995 in Partnerschaft. Sie ist verheiratet, hat zwei Söhne.
http://diestandard.at/1204643375939

9) Dr. Angelika Nake - Fachanwältin für Familien- und Medizinrecht, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften …"

Dr. Angelika Nake, Mitglied im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften , sprach sich gegen eine automatische Gewährung des Sorgerechts für Väter ab Geburt des Kindes aus. Schließlich gäbe es ja auch Fälle von Vergewaltigungen und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse. Bei den „One-Night-Stands“ gäbe es keine Partnerschaft und damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit. Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen könne. Sie hielt deshalb ein Modell wie in Frankreich, bei dem das Sorgerecht zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung innerhalb eines Jahres nach der Geburt gewährt wird, für erwägenswert.

http://vafk.de/veranstaltung/Tagungen/T070502_B90Gruene.htm

10) Margot von Renesse (SPD), ehemalige Richterin am Amt- bzw. Landgericht Bochum, Bundesverdienstkreuz 1. Klasse

Margot von Renesse (SPD) am 25.10.1995 im Deutschen Bundestag: “Ein Vater, der sich an den gemeinsamen Tisch setze, ohne dass die Mutter dieses wünsche, müsse der Wohnung verwiesen werden können!“
Quelle: DBT, Plenarprotokoll 13/63 (Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung).

Die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse ficht dies nicht an. Die frühere
Familienrichterin, Berichterstatterin ihrer Fraktion zu diesem Gesetz,
äußerte im Deutschen Bundestag am 8. März 2001 in einer Kurzintervention die
Auffassung, um des Schutzes der Frauen und Kinder willen müsse man in Kauf
nehmen, dass es schon mal einen Unschuldigen trifft. Man mag hinzufügen:
solange es nur ein Mann ist!

Dem Einwand, dass Lügen und Diffamierungen in familien- und sorgerechtlichen
Verhandlungen an der Tagesordnung sind, wollte Frau Renesse so nicht
zustimmen: "Wir sind uns zunächst einmal darin einig, dass in diesen Fällen
mit hoch emotionalisierten Auseinandersetzungen - ich will nicht sagen:
gelogen wird - Wahrnehmungsverzerrungen auf beiden Seiten stattfinden. (...)
Auf der anderen Seite hoffe ich, dass wir uns auch darin einig sind, dass
die Gefahr größer ist, wenn jemand weiter geprügelt wird, und sie nicht so
groß ist, wenn jemand ohne Kinder kurzfristig vor einer Türe steht, durch
die er bei Richtigstellung aller Vorwürfe wieder gehen kann."
(Plenarprotokoll der 155. Sitzung des 14. Deutschen Bundestages, S. 15199)

11) Edith Schwab (Vorsitzende Verband Alleinerziehende Mütter und Väter)

In Speyer setzt sich Edith Schwab darüber hinaus als Fördermitglied des Frauenhauses für betroffene Frauen ein und engagiert sich im "Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen". Edith Schwab ist Mitglied der SPD und wohnt im ländlichen Raum bei Speyer.

http://www.vorwaerts.de/artikel/anlaufstelle-fuer-alleinerziehende

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter, freut sich über das höchstrichterliche Urteil. "Solange die Mutter ihrer Elternverantwortung gerecht werde, gebe es keinen vernünftigen Grund, gegen ihren Willen daran etwas zu ändern" sagt sie. "Die Karlsruher Richter hätten die Alltagsrealität richtig eingeschätzt. Im Übrigen seien durch das Umgangsrecht die Kontakte zwischen Kind und Vater geregelt."Dabei kommt eine Studie im Auftrag des Justizministeriums zu dem Schluss, dass bei Geschiedenen das gemeinsame Sorgerecht deren Kooperation fördern kann. Auch die Unterhaltsüberweisungen treffen regelmäßiger ein. Angesichts mangelnder Zahlungsmoral zahlreicher Väter eine willkommene Entlastung der Haushaltskasse vieler Mütter.

http://www.vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel80.html

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter Edith Schwab macht deutlich, dass der Verband die Interessen von Vätern in Zukunft nicht mehr vertreten wird:

‚Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.

Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’

Das kann ja wirklich mal passieren, obwohl Verhütungsmittel und –methoden hinlänglich bekannt sind. Das sind dann ja vielleicht auch die Fälle, in denen ein Widerspruch der Mutter vor Gericht anerkannt wird. Aber mit diesen Ausnahmefällen einen Rechtsbruch, und das ist der weitere Ausschluss der Väter, zu argumentieren, damit verabschiedet sich der VaM endgültig von dem Anspruch, Interessen von Väter zu vertreten.

http://vaeter-und-karriere.de/blog/index.php/2010/07/31/verband-alleinerziehender-mutter-legt-vater-ab/

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Eugen, Saturday, 06.11.2010, 21:44 (vor 4920 Tagen) @ Oberkellner

super Beitrag! Abgespeichert. Damit kann man arbeiten. Beförderung zum Chef de Rang für Oberkellner hatte ich ja schon vorgeschlagen. Was kommt danach?

Dank und Gruß, Eugen

Liste Femanzen Kategorie Justiz - Drei Sterne Beitrag

Chef de Rang, Saturday, 06.11.2010, 22:16 (vor 4920 Tagen) @ Eugen

super Beitrag! Abgespeichert. Damit kann man arbeiten. Beförderung zum
Chef de Rang für Oberkellner hatte ich ja schon vorgeschlagen. Was kommt
danach?

Danke. Das geht runter wie Öl...

Noch ein paar Worte zum Grundkonzept, da auch im Neugelben in einem Beitrag angeregt wurde, die ganzen Femanzen (er nannte es anders) aufzulisten nach Kategorien. Naturgemäß gibt es sehr viele Femanzen, sodaß mit einer kräftigen Erweiterung zu rechnen ist. Meine Kriterien sind bei den Femanzen auch nicht ganz so restriktiv wie bei den Lila Pudeln. Der Grund besteht vor allem darin, weil bei den Pudeln eine Abgrenzung zu den Mösenkriechern sehr wichtig ist. Daher ist es sinnvoll, um um den Begriff nicht zu verwässern, Strenge walten zu lassen und nur solche Leute reinzubringen, bei denen wirklich einiges schief hängt. Umso schlagkräftiger ist das Konzept "Lila Pudel" letztlich. Beim Lesen ihrer Ergüsse soll es richtig "pong!!!" machen.

Es geht mir gar nicht mal darum, diese Leute für den Fall moderner Nürberger Prozesse aufzuhängen (wobei es einige durchaus verdient hätten), sondern erst die Voraussetzung dafür schaffen, damit ein Umdenken überhaupt stattfinden kann. Für ein Umdenken ist wiederum Voraussetzung, daß die Leute wissen was abgeht. Wer nichts weiß, muss alles glauben. Aus Bequemlichkeit wird dann einfach der Mainstream geglaubt. Und wie dieser aussieht, das wissen wir hier alle

Liste Femanzen Kategorie Justiz - Drei Sterne Beitrag

MC Henrich ⌂, Saturday, 06.11.2010, 23:10 (vor 4920 Tagen) @ Chef de Rang

Der Grund besteht vor allem darin, weil bei den Pudeln eine
Abgrenzung zu den Mösenkriechern sehr wichtig ist. Daher ist es sinnvoll,
um um den Begriff nicht zu verwässern, Strenge walten zu lassen und nur
solche Leute reinzubringen, bei denen wirklich einiges schief hängt.

Wo ziehst du die Grenze? Beispiele?

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Maskulismus oder Schluss!
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Chef de Rang, Sunday, 07.11.2010, 00:15 (vor 4920 Tagen) @ MC Henrich

Wo ziehst du die Grenze? Beispiele?

Ich hatte das bereits einmal dargelegt

http://wgvdl.com/forum/index.php?id=81164

Wesensmerkmale eines lila Pudels: handelt aus innerer Überzeugung - empfindet Männlichkeit als Mangel – hält Frauen für höherwertige Wesen – starke Schuldgefühle – unreflektierte Feminismusgläubigkeit – Ausrichtung der Lebensgestaltung an den Bedürfnissen der Frauen.

Wesensmerkmale eines Mösenkriechers: handelt aus äusserer Überzeugung – verspricht sich Vorteile aus seinem Handeln – keine oder geringe Schuldgefühle – dient sich je nach Kontext dem Feminismus an oder kritisiert ihn – political correctness als Leitlinie

Generell gilt: je extremer die Frauenbevorzugung, desto eher ist es ein lila Pudel. Frauenretter sind meist nicht Pudel, sondern Mösenkriecher oder Weiße Ritter.

In der Forenszene gibt es die sogenannten Extrempudel, die Frauen als gottähnliche Wesen ansehen (Hannibal, ganchan, Rochus Wolff).

Als aktuelles Beispiel möchte ich Walter Hollstein anführen, da dieser Fall knifflig ist. Punkt 6 des Kriterienkatalogs (Ausrichtung an den Frauenwünschen) scheint zuzutreffen, gemäß seinen jüngsten Veröffentlichungen. Punkt 5 trifft eher nicht zu, da er Feminismus schon des öfteren kritisiert hat (ein waschechter Pudel macht das nicht). Für die ersten vier Punkte fehlt eindeutiges Material. Insgesamt zu wenig, um ihn in die Liste der Lila Pudel aufzunehmen. Besonders die Schuldgefühle etwa „wir Männer haben in der Vergangenheit viel verbrochen, deshalb…“ fehlen, im Unterschied zu Thomas Gesterkamp

Liste Femanzen Kategorie Justiz - Drei Sterne Beitrag

MC Henrich ⌂, Sunday, 07.11.2010, 22:56 (vor 4919 Tagen) @ Chef de Rang

Wesensmerkmale eines Mösenkriechers: handelt aus äusserer Überzeugung
– verspricht sich Vorteile aus seinem Handeln – keine oder geringe
Schuldgefühle – dient sich je nach Kontext dem Feminismus an oder
kritisiert ihn – political correctness als Leitlinie

OK, damit ist die Sache im Kern klar. Jetzt müssten wir die Leute auf unseren Listen allerdings noch trennen - und das dürfte nicht immer einfach zu entscheiden sein

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Maskulismus oder Schluss!
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Liste Femanzen Kategorie Justiz

Eugen, Sunday, 07.11.2010, 21:56 (vor 4919 Tagen) @ Chef de Rang

Umdenken überhaupt stattfinden kann. Für ein Umdenken ist wiederum
Voraussetzung, daß die Leute wissen was abgeht. Wer nichts weiß, muss
alles glauben. Aus Bequemlichkeit wird dann einfach der Mainstream
geglaubt. Und wie dieser aussieht, das wissen wir hier alle

Hallo Chef ;-)

mein Vorschlag - ganz unverbindlich - die Auswahl danach zu treffen, inwieweit die Äußerungen der jeweiligen Personen gegen sie verwendbar sind. D.h.: Kann man die Betreffenden damit öffentlich demontieren, kann man sie erforderlichenfalls als befangen bezeichnen und ablehnen, kann man das in Veröffentlichungen, bei Diskussionen gegen sie verwenden usw. Also insgesamt eher im Sinne einer Aktions- und Abschlussorientierung.

Gruß, Eugen
ps: fürs Amusement gibts ja auch schon nette Sachen

Liste Femanzen Kategorie Justiz

Unterkellner, Saturday, 06.11.2010, 23:15 (vor 4920 Tagen) @ Oberkellner

Siehe dazu auch http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=693
Heinke hat auch einen Eintrag mit einigen Hintergründen

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