Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Deutscher Alltag.

Tele22, Friday, 04.11.2011, 11:18 (vor 4559 Tagen)

Mal folgende Ausgangssituation:

- Ehe noch nicht geschieden
- Ex hat Kind geklaut
- Ex hat neuen Pudel und bekommt Kind von dem
- lt. §1592 BGB: ich - gesetzlicher Vater dieses Kindes

Ich erkläre euch das jetzt mal in einem Satz:

"Der soziologische Vater meines biologischen Kindes ist der biologische Vater meines gesetzlichen Kindes!"

Mit meinem biologischen Kind will ich Kontakt, der aber verhindert wird. Mit meine gesetzlichen Kind will ich keinen Kontakt, könnte ihn aber einklagen.

Hat dieser Femastasenstaat mit seiner hohlhirnigen Rechtssprechung nicht gehörig einen an der Klatsche? Müsste man nicht 24 h am Tag diese "Rechtswissenschaftler" nackt durch die Straßen peitschen?

Deutscher Alltag.

der_quixote, Absurdistan, Friday, 04.11.2011, 11:32 (vor 4559 Tagen) @ Tele22

"Der soziologische Vater meines biologischen Kindes ist der biologische Vater meines gesetzlichen Kindes!" O.K. Überzeugt. (Wie das letze Wortteil doch passt...). Kommt in meine Signatur.

;-)

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Umwerfender Satz

Lex, Friday, 04.11.2011, 21:28 (vor 4558 Tagen) @ der_quixote

"Der soziologische Vater meines biologischen Kindes ist der biologische
Vater meines gesetzlichen Kindes!"

Dieser Satz dürfte eigentl. jeden verwundern, aber genau so ist es ja. Ich weiß auch nicht, was man sich in der Gesetzgebung denkt, wenn so etwas dabei herauskommen kann.

--
---
Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Umwerfender Satz

André, Friday, 04.11.2011, 21:41 (vor 4558 Tagen) @ Lex

Ich weiß auch nicht, was man sich in der Gesetzgebung denkt, wenn so etwas
dabei herauskommen kann.

Völlige Entrechtung des Vaters. Damit kann man sicher sein, daß der Vater keinen Einfluß auf die Erziehung des Kindes nehmen kann. Die Mutter allein kann das nicht. Ergo: Kind gehört dem Staat. Und das "soziologische Kind" (oder wie auch immer): Da ist der Einfluß des "Vaters" wurscht und unerheblich, weil die natürliche Vater-Kind-Bindung fehlt. Ergo: Kind gehört dem Staat.
In beiden Fällen ist das Kind "frei" für die "Erziehung" durch den Staat.

Gruß
André

Sprachhygiene

Rainer ⌂, Friday, 04.11.2011, 23:31 (vor 4558 Tagen) @ Tele22

"Mein biologisches Kind" ist doppelt gemoppelt, da "mein Kind" immer biologisch ist!

"Der soziologische Vater meines biologischen Kindes ist der biologische
Vater meines gesetzlichen Kindes!"

Richtig:
"Der 'die Vaterrolle meines Kindes spielende Mann' ist der Vater meines vom Gesetzgeber zugewiesenen Kindes!"

Mit meinem biologischen Kind will ich Kontakt, der aber verhindert
wird. Mit meinem gesetzlichen Kind will ich keinen Kontakt, könnte ihn aber
einklagen.

Richtig:
"Mit meinem Kind will ich Kontakt, der aber verhindert wird. Mit meinem vom Gesetzgeber zugewiesenen Kind will ich keinen Kontakt, könnte ihn aber einklagen"

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Ein angenommenes Kind (Adoption) ist auch "mein Kind"

Mus Lim ⌂, Saturday, 05.11.2011, 04:24 (vor 4558 Tagen) @ Rainer

"Mein biologisches Kind" ist doppelt gemoppelt, da "mein Kind" immer biologisch ist!
"Der soziologische Vater meines biologischen Kindes ist der biologische Vater meines gesetzlichen Kindes!"

a) Wenn man aber einen Vergleich anstellen will - hier: biologisch/soziologisch - ist das stilistisch schon erlaubt.
b) Ein angenommenes Kind (Adoption) ist auch "mein Kind".

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Es bleibt immer dein Adoptivkind

Rainer ⌂, Saturday, 05.11.2011, 11:33 (vor 4558 Tagen) @ Mus Lim

b) Ein angenommenes Kind (Adoption) ist auch "mein Kind".

Es bleibt immer dein Adoptivkind.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Mit einer Adoption werden fremde Kinder den eigenen gleichgestellt

Mus Lim ⌂, Saturday, 05.11.2011, 15:46 (vor 4557 Tagen) @ Rainer

Es bleibt immer dein Adoptivkind.

Mit einer Adoption werden fremde Kinder den eigenen gleichgestellt.

Es keine Unterschiede, weder rechtlich noch sozial.
Nur die Gene sind noch verschieden.

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Mit einer Adoption werden fremde Kinder den eigenen gleichgestellt

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 05.11.2011, 16:27 (vor 4557 Tagen) @ Mus Lim

Mit einer Adoption werden fremde Kinder den eigenen gleichgestellt.
Es keine Unterschiede, weder rechtlich noch sozial.
Nur die Gene sind noch verschieden.

Rechtlich, aber nicht biologisch.
Und wenn das eigene Kind auch aus einem fremden Kühlschrank isst und mit einem Muttergewählten Flickenteppichvater an einem Tisch sitzt.
(Und was "rechtlich" mit Recht zu tun hat, wissen doch alle?!)

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Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil

Mus Lim ⌂, Saturday, 05.11.2011, 18:29 (vor 4557 Tagen) @ der_quixote

(Und was "rechtlich" mit Recht zu tun hat, wissen doch alle?!)

Es war von Adoption die Rede!!!
Bei Adoptionen sind die Kinder üblicherweise Vollwaisen, haben also keine biologischen Eltern mehr.

Das hat mit "muttergewählten Flickenteppichvater" absolut nichts zu tun.

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Sprachhygiene

MC Henrich ⌂, Sunday, 06.11.2011, 01:39 (vor 4557 Tagen) @ Rainer

"Mein biologisches Kind" ist doppelt gemoppelt, da "mein Kind" immer
biologisch ist!

Eigentlich ja. Leider muss man in Rechtsdiskussionen oft extra darauf hinweisen, weil soviele die (verlogene) soziologische Definition benutzen. Zur Unterscheidung.

--
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dentix07 @, Saturday, 05.11.2011, 01:23 (vor 4558 Tagen) @ Tele22

Müsste man nicht 24 h am Tag diese "Rechtswissenschaftler" nackt durch die Straßen peitschen?

Iiiiih, nackt!?
Willst du unsere Gesichtssinne beleidigen?
Denkst Du denn garnicht an die Kinder?

(Wer den Sarkasmustag nicht bemerkt hat, kann ihn sich hier * abholen!)

Ja, Du bist angeschissen.

Roslin, Saturday, 05.11.2011, 02:06 (vor 4558 Tagen) @ Tele22
bearbeitet von Roslin, Saturday, 05.11.2011, 02:16

Hat dieser Femastasenstaat mit seiner hohlhirnigen Rechtssprechung nicht
gehörig einen an der Klatsche? Müsste man nicht 24 h am Tag diese
"Rechtswissenschaftler" nackt durch die Straßen peitschen?

Tut mir leid für Dich, aber in diesem femizentrischen Staat kannst Du als Mann keine Gerechtigkeit erhoffen.

Dein Beispiel könnte junge Männern nur heilsam abschrecken vom Kinderzeugen unter Bedinungen, die das möglich machen, was Du beschreibst.

Das ist die einzig positive Konsequenz, die sich daraus ergeben könnte.

Engagier Dich bei MANNdat oder AGENS, dann wird Deine Wut wenigstens in positive Aktion umgesetzt und Du darfst das Gefühl haben, dass sie doch noch zu etwas Gutem führt.
Aber erwarte nichts für Dich persönlich. Vielleicht wird sich in 15-20 Jahren etwas ändern, wenn die Scheiße auf den Ventilator trifft.

Angesichts einer flächendeckend femizentrischen Politiker-und Journalistenkaste, die vor allem Fraueninteressen bedienen wollen/müssen (Frauen stellen die Mehrheit der Wähler und der Konsumenten), kann sich ohne Schmerzen nichts ändern. Erst wenn diese männermissachtende Politik Frauen und ihr Wohlergehen spürbar beeinträchtigt, können Männer hoffen, dass man sie beachtet. Vorher nicht.

Und das kann dauern, denn bevor unsere kostbaren Frauen zu leiden beginnen, wird man vorher noch versuchen, Männer immer stärker zu belasten/zu entechten, um das Wohlergehen der Frauen zu sichern, ihnen Schmerzen zu ersparen. Die Schmerzen der Männer interessieren nicht.

Deshalb bleibt auf absehrbare Zeit nur private Vorsorge.

Das heißt zuallererst: NICHT HEIRATEN, NICHT VATER WERDEN.

Wer es doch tut/wird, muss sich klar sein, dass er Russisches Roulette spielt und seine Aussichten, so zu enden wie Du, sehr gut sind.

Das ist die Lage.

Das muss jeder junge Mann wissen, der naiv an Liebe glaubt.
Dieses System nimmt keine Rücksicht auf Männer, es verbündet sich auch noch mit der dysfunkktionalsten Frau, hilft ihr, weil sie als Frau ja so furchtbar unterdrückt ist, hilft ihr, ihre Interessen durchzusetzen.

Da kann ein Mann nicht gewinnen. Es gibt hier keine Gerechtigkeit, nicht für Männer.

Sie müssen sich selbt vorsehen, sehr, sehr vorsichtig sein, müssen wissen, dass Heirat und Vaterschaft bedeutet, über in Minenfeld zu laufen.

Wenn die Mine hochgeht, sollen sie keine Hilfe erwarten, nicht in diesem Staat.

Hohn und Spott sind ihnen gewisser, wenn sie ihr Leid klagen ("Jammerlappen!")

Take it like a man!

Deutscher Alltag.

bberlin @, Saturday, 05.11.2011, 13:21 (vor 4558 Tagen) @ Tele22

Das würde ich gerne genauer wissen - vielleicht kann ich das in einem Artikel unterbringen, der zu Weihnachten erscheint. Seit wann gibt es diesen §?
Und besagt er das tatsächlich so: Als (noch)-Mann bist du Vater und hast Rechte an dem dir fremden Kind der Frau - aber nicht an deinem?
Gerne auch an meine e-mail: bernhardlassahn@arcor.de

Kommt!

Tele22, Saturday, 05.11.2011, 14:46 (vor 4557 Tagen) @ bberlin

Grüße Sie, Herr Lassahn,

die Email habe mir notiert. Die Infos/Unterlagen bekommen Sie von mir in kurzfristig zusgesandt.

Kommt!

bberlin @, Saturday, 05.11.2011, 15:05 (vor 4557 Tagen) @ Tele22

Grüße Sie, Herr Lassahn,
die Email habe mir notiert. Die Infos/Unterlagen bekommen Sie von mir in
kurzfristig zusgesandt.

Danke!

Kommt!

Tele22, Saturday, 05.11.2011, 15:22 (vor 4557 Tagen) @ bberlin

Sorry, hatte in "Undeutsch" geschrieben und jetzt erst selber gesehen. Also Unterlagen kommen, mit RK (kennt den Gesamtvorgang schon tlw.) habe ich bereits korrespondiert. Schüttelt auch nur den Kopf, denn da hängt noch mehr hintendran, als nur dieser Schwachsinn. Deutschland hatte es schon immer mit dem Kopf: Früher waren es die Denker, heute sind es die Kopfschüttler!

VG

BGB - Abstammung - § 1592 - Vaterschaft

Mus Lim ⌂, Saturday, 05.11.2011, 18:34 (vor 4557 Tagen) @ bberlin

Den § 1592 - Vaterschaft gibt es wohl solange, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch gibt:

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. ...
3. ...

Falls die Mutter nicht verheiratet ist, ist der Vater,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft [...] gerichtlich festgestellt ist.

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MC Henrich ⌂, Sunday, 06.11.2011, 01:40 (vor 4557 Tagen) @ bberlin

Willkommen, übrigens!

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