Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Selbstkontrolle der Justiz hat versagt?!

Michael Baleanu, Monday, 07.11.2011, 10:21 (vor 4556 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

Rainers Theorie über die Scheinwelten da oben (besser gesagt: Parallelwelten) ist wohl seit Längerem bekannt: Verfassungskreislauf.

Immer mehr Menschen sind der Meinung, dass wir eine auf Eigennutz beruhende Gesellschaftsform haben, die eher eine Mischung aus Ochlokratie (jeder gegen jeden) und Oligarchie (Lobbyisten) darstellt - glaube ich zumindest. Diese Form sollten wir besser mit Idiokratie (der Feminismus als nützlicher Idiot einer tumben, misandrischen Ideologie) bezeichnen.

Wie auch immer, die nächste Gesellschaftsform muss sich auf jeden Fall mit der Rolle der Justiz in den Niedergang der Familie als Keimzelle der Gesellschaft auseinandersetzen. Die Integration dieser Schein-/Parallelwelt, genannt Justiz, in unserer realen Welt wird aber wohl kaum gelingen, wenn wir nicht für ausreichend Öffentlichkeit sorgen.

Tatsache bleibt, dass wir eine Justiz haben, die die Reihenfolge der Gesetze auf den Kopf gestellt hat, indem man zuerst die ZPO und erst dann das BGB und in den seltensten Fällen das GG anwendet, siehe Fall Zaunegger gegen Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder, §1226 b BGB.

Um die Justiz dazu zu bringen, ein menschliches Familienrecht einzuhalten, das auch die Rechte des Vaters anerkennt, auch durch die richtige Reihenfolge der Einhaltung der Gesetze, muss eine wirksame Kontrolle eingeführt werden, die trotzdem die Unabhängigkeit der Richter nicht einschränken soll.

Wie das gehen soll, würde den Rahmen des Forums hier sprengen.

Solche Gedankengänge können kaum in die Öffentlichkeit gebracht werden, da sie von de Medien nicht aufgegriffen werden. Nur so lässt sich erklären, dass ein Herr von Gravenreuth unter dem Schutz seiner Kollegen so lange ungestraft wüten durfte.

Nun habe ich es geschafft, meinen Fall als allgemeine Frage im abgeordnetenwatch zu stellen. Damit ist Öffentlichkeit hergestellt worden.

Vielleicht sollte diese Art der Fragestellung als Muster herangezogen werden: Die Prüfung der Tatsachen wird von den Gerichten UND Staatsanwaltschaften in der I. Instanz, (und selten in der II. Instanz), zumindest im Familienrecht, nicht mehr durchgeführt!

Der Anstieg der Neuzugänge im Familienrecht um 23% in 2010 auf fast 700000 führte zu keiner Verfassungsvorlage beim BVerfG. Das ist ein sicheres Zechen dafür, dass die Justiz nur die Selbstbedienung der Scheidungsindustrie schützt, nicht aber das Wohl unserer Kinder.

Wenn viele ähnliche Fragen stellen, dann stellen wir ausreichend Öffentlichkeit her.

Darüber hinaus immer daran denken, dass eine Reform der Justiz mehr als notwendig erscheint, unabhängig davon, ob nun eine Revolution bevorsteht oder nicht.

Um solchen Fragen mehr Gewicht zu geben, bitte ich um Eintragung als Interessent.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Michael

Link mit der Frage an einem Mitglied des Rechtsausschusses im Bay. Landtag

Michael Baleanu, Monday, 07.11.2011, 10:25 (vor 4556 Tagen) @ Michael Baleanu

Liebe Mitstreiter,
Nun habe ich es geschafft, meinen Fall als allgemeine Frage im
abgeordnetenwatch zu stellen. Damit ist Öffentlichkeit hergestellt
worden.

Entschuldigung, hier der Link.

Gruß
Michael

Vielen Dank! Wir informieren Sie sobald eine Antwort eingetroffen ist! (kt)

47, Monday, 07.11.2011, 11:06 (vor 4556 Tagen) @ Michael Baleanu

- kein Text -

Nein! Es hat und wird nie eine geben!

Justizopfer7215475, Monday, 07.11.2011, 12:16 (vor 4556 Tagen) @ Michael Baleanu

Der Anstieg der Neuzugänge im Familienrecht um 23% in 2010 auf fast
700000 führte zu keiner Verfassungsvorlage beim BVerfG. Das ist ein
sicheres Zechen dafür, dass die Justiz nur die Selbstbedienung der
Scheidungsindustrie schützt, nicht aber das Wohl unserer Kinder.

Das ist völlig richtig! Um das (bewusst undefinierte) Kindeswohl ging es vor Gericht nicht, sondern lediglich um die Befriedigung der Interessen der Trennungs-/Scheidungsindustrie inbesondere der Juristen/Anwaltschaft. Diese Krake beseitigt man, indem man der Hydra den Kopf abschlägt. Vergesst bitte nicht, dass im Bundestag von 620 Parlamentariern alleine 153 Juristen sind (25%)! Na und für wen die Gesetze machen und wessen Interessen die vertreten, muss ich sicher nicht erklären.

Juristen sind generell für den Niedergang dieses Landes verantwortlich, denn sie meinen von allem Ahnung zu haben und überall mit dumm rumquatschen zu müssen. Starr in der Ausbildung, unflexibel um auf dynamische Prozesse zu reagieren, finden sie mal eben auch 55 Milliarden bei einer Pleitebank. Juristen zerstören die Gesell- und Wirtschaft auf Dauer. Jeder an seinem Platz (an den er nicht gehört). So Herr Schäuble als Finanzminister und der taube Richter im Familiengericht. Diese Leute sind wie eine moderne Heimsuchung und noch immer finden sich irgendwelche Trottel, die diese unwissenschaftliche "Rechtswissenschaft" "studieren" wollen und danach am Volk juristeln und abkassieren wollen.

Für mich ist das ein Grund, warum es in diesem Land so verheerend läuft. Juristen müssen in diesem Land deutlich reduziert werden. Richter und Staatsanwälte gehören an die Kette von parlamentarischen Kontrollgremien und müssen für Schäden und Fehlurteile haftbar gemacht werden.

Der Ruf der Justiz ist völlig ruiniert. Kaum jemand hat mehr Respekt vor einem Richter, vor einem Staatsanwalt schon garnicht. Für viele Menschen, gerade im Familiengericht, sind das doch nur noch Heerscharen von lila Pudeln und Feministinnen, die ihren ohnehin fetten Arsch mit Steuergeldern über Jahrzehnte nur noch mehr breitsitzen. Anwälte sind nur noch Dreck. Diese Meinung/Trend wird sich in den nächsten Jahren nur noch umunkehrbar verstärken. Eines Tages werden sich die Kinder schon in der Schule dafür schämen müssen, wenn sie den Beruf der Eltern mit "Anwalt" oder "Richter" angeben müssen.

Mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus und dem Reichsrechtsberatungsgesetz von 1936 sowie der Judendiskriminierung (Anwaltszwang lt. ZPO) begann der Aufstieg auch der Juristen. Nur so ist erklärbar, dass bis zum heutigen Tage so viele Elemente des Nationalsozialismus im "Rechtswesen" überleben konnten (Hitler: "Mutterkult", Freisler: "Wer vor Gericht steht ist schuldig, sonst stände er nicht dort!")

Die Justiz ist nicht in der Lage, sich selbst zu reformieren!

Ich war mal auf einer Geburtstagsparty eines Juristen zugegen. Was ich dort hören musste, erspare ich euch. Das sind Kreise, die jegliche Haftung zum Volke verloren haben und von soziopathischen Zügen stark gezeichnet sind.

Nein! Es hat und wird nie eine geben!

Michael Baleanu, Tuesday, 08.11.2011, 10:44 (vor 4555 Tagen) @ Justizopfer7215475

Ich hatte mal gelesen, dass Hannibal deswegen nicht gegen die Römer besiegt hatte, weil die Stämme Italiens die Rechtssicherheit des damaligen römischen Rechtssystems schätzten. Leider finde ich die Quelle nicht mehr.

In diesen Zeiten waren Gerichtsverhandlungen öffentliche Ereignisse, die Menschen strömten in Scharen in den Gerichtssälen und lauschten gebannt den Ausführungen der Rechtsanwälte. Die sollen richtige Genies gewesen sein. Die hatten mehr Anhänger als heute die Sendung "Bauer sucht Frau" Zuschauer.

Da aber die Menschheit es noch nicht geschafft hat, sich von dem Pilz genannt Filz zu befreien, dauerte dieser Zustand nur einige Jährchen, so dass Tacitus etwas später gesagt haben soll: "Früher hatten wir Verbrechen, heute haben wir Gesetze!"

Die Geschichte scheint sich immer wieder zu wiederholen.

Die Selbstkontrolle der Justiz hat versagt?!

Sohnemann, Monday, 07.11.2011, 12:20 (vor 4556 Tagen) @ Michael Baleanu

... unser täglich Justizschelte gib uns heute - so könnte es hier heißen. Und dann wird von Justiz insgesamt geschrieben und gemeint sind in erster Linie die Familiengerichte, vielleicht noch die Strafgerichte, was nur einen klitzekleinen Teil der Justiz ausmacht.
Daneben liegt es in der Natur der Sache, wenn zwei sich streiten und ein Dritter entscheidet, dass fast immer einer von beiden unzufrieden ist. Dafür bietet ihr keine Lösung an, weil es sie eben auch nicht gibt.
Es gibt mehrere Instanzen und insofern eine Selbstkontrolle innerhalb der Justiz. Und zum Abschluss noch:
Wer den Justizapparat mit Lügen und Halbwahrheiten füttert, braucht sich nicht zu wundern, wenn am Ende, etwas seltsames herauskommt.
Und nun fallt ihr wahrscheinlich über mich her...

Die gibt es nicht!

Justizopfer7215475, Monday, 07.11.2011, 13:17 (vor 4556 Tagen) @ Sohnemann

Vor Gericht besteht meist Anwaltszwang und wenn dort jemand eine Lügenvortrag vollzieht, dann sind es wohl Juristen selbst. Vergiss mal bitte nicht, dass Juristen von diesem Streit leben und je mehr gelogen und Öl ins Feuer gegossen wird, umso höher ist deren Verdienst.

Wer in die nächste Instanz geht, steht wieder vor einem Richter. Eine Krähe hackt der anderen Krähe meist kein Auge aus. Man kennt sich vom Studium her, aus dem Staatsdienst oder vom Golfplatz. Nachtigall ick hör dir trapsen .....

Wenn Richter zu der Auffassung kommen, dass Wasser von unten nach oben fließt, 3x3 neuerdings 16 ist und jeder Bürger das Recht hat, straffrei durch die verschlossene Tür zu schießen, dann ist sicherlich etwas verkehrt hier in diesem Land.

Du bist offensichtlich selbst so ein RechtsProfiteur, sonst würdest du dieses Pack nicht verteidigen. Wer selbst davon betroffen ist/war, der redet anders darüber.

Es ist mittlerweile schon Alltag, dass der Bürger stalinistische Methoden in der Justiz akzeptiert, weil es für ihn die wirtschaftlichere Lösung ist. Diese Rechtswesen ist vom Stalinismus geprägt und ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass der "Rechtsstaat" direkt von der Kriminalität profitiert in dem er von z.B. 2 handfest streitenden Parteien beidseitig Ordnungsgelder und Verfahrenskosten einstreicht.

Wo du hier eine Selbstkontrolle erkennst, dass solltest du uns allen hier einmal erklären. Befasse dich einmal mit Art. 97 GG und dem DRiG, dann sollten wir darüber weiter diskutieren.

Es ist Taktik dieses Rechtswesens, den Bürger mit Verweis auf das finanzielle Risiko einer prozessualen Auseinandersetzung, von der Erlangung seines Rechtes abzuhalten. Der alte kaufmännische Zusammenhang von "Rechten & Pflichten" wurde von dieser Justiz mit verheerenden Folgen entkoppelt. Mittels der Justiz wurden Strukturen und Möglichkeiten geschaffen, wie ehrlich arbeitende Firmen/Bürger völlig legal um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden können. Was nützt da eine "nächste" Instanz, geschweige eine gefühlte Selbstkontrolle.

Mensch! Wache endlich mal auf oder bist du blind/taub/beratungsresistent oder selbst Richter und willst deine Pfründe rüberretten?

Die Selbstkontrolle der Justiz hat versagt?!

Michael Baleanu, Tuesday, 08.11.2011, 09:47 (vor 4555 Tagen) @ Sohnemann

... unser täglich Justizschelte gib uns heute - so könnte es hier
heißen. Und dann wird von Justiz insgesamt geschrieben und gemeint sind in
erster Linie die Familiengerichte, vielleicht noch die Strafgerichte, was
nur einen klitzekleinen Teil der Justiz ausmacht.

Dann werfen wir doch ein Blick in den Zahlen des statistischen Bundesamtes für die Neuzugänge des Jahres 2010, u. zw. angeordnet nach Fallzahlen:

4 Staatsanwaltschaften (der Länder) 4.1 Staatsanwaltschaften beim Landgericht
4 610 969 Fälle
2 Ordentliche Gerichtsbarkeit 2.1 Zivilgerichtsbarkeit 2.1.1 Erstinstanzliche Verfahren 2.1.1.1 Amtsgerichte
1 213 093 Fälle
2 Ordentliche Gerichtsbarkeit 2.3 Strafgerichtsbarkeit 2.3.1 Erstinstanzliche Verfahren 2.3.1.1 Amtsgerichte
776 447 Fälle
2 Ordentliche Gerichtsbarkeit 2.2 Familiengerichtsbarkeit 2.2.1 Erstinstanzliche Verfahren (Amtsgerichte)
692 298 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.4 Sozialgerichte 3.4.1 Erstinstanzliche Verfahren (Sozialgerichte der Länder)
422 214 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.3 Arbeitsgerichte 3.3.1 Erstinstanzliche Verfahren (Arbeitsgerichte der Länder)
409 649 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.1 Verwaltungsgerichte 3.1.1 Erstinstanzliche Verfahren 3.1.1.1 Verwaltungsgerichte
123 864 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.2 Finanzgerichte 3.2.1 Erstinstanzliche Verfahren (Finanzgerichte der Länder)
42 776 Fälle

Klitzeklein klingt anders: Die Familiengerichtsbarkeit und das Strafrecht sind ein wesentlicher Teil der Geschäftsstrategie von Volljuristen!

Daneben liegt es in der Natur der Sache, wenn zwei sich streiten und ein
Dritter entscheidet, dass fast immer einer von beiden unzufrieden ist.

Darin liegt ja das Problem: Man geht zum Dritten, um den entscheiden zu lassen, weil mann gezwungen ist.

Die Dispositionsmaxime in Familiensachen wurde durch die Offizialmaxime (also praktisch Erpressung) ersetzt. (Wenn Du nicht zahlst, wieviel ich als Anwalt verlange - meistens verlangt man das Doppelte dessen, was bisher in der Rechtsprechung erpressbar war - dann ab vors Gericht) Gerade im Familienrecht ist man den "Anwaltsproletarier" schutzlos ausgeliefert.

Dafür bietet ihr keine Lösung an, weil es sie eben auch nicht gibt.

Dann hast Du auch mit einem zweiten Staatsexamen Null Ahnung. Prof Rüssmann hat es auf den Punkt gebracht: Die Rechtslehre hat etwas mit Logik zu tun. Dass Volljuristen hierzulande damit nichts zu tun haben wollen, hat der Streit um das gemeinsame Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder, §1626a und 1672 BGB bewiesen:

Alle - insbesondere die Väterrechtler - haben Euch erzählt, diese beiden Paragraphen DISKRIMINIEREN die Väter, ihr habt aber auf eure Meinung beharrt, bis ihr eine Klatsche aus Straßburg bekommen habt.

Wie mann sieht; Juristisches Fachwissen ist in nichtjuristischen Kreisen in weitaus besserer Qualität vorhanden.

Warum behauptet Ihr aber permanent, dass wir keine Lösungen hätten?

Die Antwort auf diese Frage steht in den Zahlen weiter oben: Teile die Familie, dann herrsche! Ihr wollt ja die Familie als Geschäftsmodell nicht verlieren, deshalb desinformiert ihr die gesamte Gesellschaft, um eure Pfründe weiterhin zu sichern.

So seid ihr auch bei 1626a BGB vorgegangen: Die Vergabe des Sorgerechts allein an die Mutter und die Sklavenhaltung des Vaters spülte euch Unmengen Geld in euren Kassen, oder? Die an den Haaren gezogene Argumentation, diese Regelung sei GG-konform wurde nur deswegen bemüht, um den Streit in den Familien - bestehend aus den leiblichen Eltern und Kinder - nachhaltig zu sähen.

Es gibt mehrere Instanzen und insofern eine Selbstkontrolle innerhalb der
Justiz.

Ja Wahnsinn! Und der Zitronenfalter faltet Zitronen.

Jedes Kind kann doch erkennen, dass die Selbstkontrolle der Justiz die größte Gesellschaftslüge ist: Wäre diese tatsächlich vorhanden, wäre §1626a BGB schon 1998 als GG-widrig rausgeflogen.

Wir glauben schon längst nicht mehr am Weihnachtsmann. Die Justiz ist nur dazu da, der Heerschar von Juristen ein gesichertes Mindesteinkommen zu sichern.

Deswegen habt ihr ein Mindestunterhalt definiert, damit ein Mindeststreitwert entsteht.

Deswegen habt ihr das FamFG eingeführt, damit ihr mehr Familienverfahren habt.

Deswegen habt ihr Hartz IV eingeführt, damit ihr mehr Verfahren im Sozialrecht habt.

Deswegen habt ihr die Vergewaltigung in der Ehe und das Gewaltenschutzgesetz eingeführt, damit ihr mehr Verfahren im Strafrecht habt.

Deswegen habt ihr euch nicht vom Hitlers Rechtsberatungsgesetz getrennt, damit ihr uns besser ausnimmt.

Deswegen wollt ihr euch nicht von der Anwaltspflicht lösen, damit ihr euch an uns bereichern könnt. Ihr merkt es gar nicht, dass ihr euch selbst als rechtsunkundig abstempelt, indem ihr euch in eigener Sache vor dem BGH nur durch einen rechtskundigen (?!) BGH-Anwalt vertreten lassen müsst (§78 IV ZPO)

Sobald es einer wagt - nach x Verfahren, in denen nichts anderes getan wird, als eure Konten mit unser Geld zu füllen - euch Organe der Unrechtspflege zu nennen oder beim Gericht die Einschaltung eurer Hirne zu beantragen, zerrt ihr sie vor die Strafgerichte: 200000 solcher Verfahren haben wir jährlich.

Also hört auf uns Weihnachtsmärchen zu erzählen.

Und zum Abschluss noch:
Wer den Justizapparat mit Lügen und Halbwahrheiten füttert, braucht sich
nicht zu wundern, wenn am Ende, etwas seltsames herauskommt.

Wir haben euch ja als hervorragendes Beispiel, oder nicht? Wer hat uns denn jahrelang belogen, dass §1626a BGB die Väter nicht ehelicher Kinder nicht DISKRIMINIERT?

Jetzt mal aber ganz ehrlich: Wie soll ein abhängig Beschäftigter lügen oder Halbwahrheiten vor Gericht vorbringen sollen? Bei der herrschenden Anwaltspflicht will ja auch der eigene Anwalt genug Kohle an uns verdienen, der wird dem gegnerischen Anwalt a) alles erzählen und b) die Streitwerthochtreibung nichts entgegensetzen.

Und nun fallt ihr wahrscheinlich über mich her...

Mit der dir gebührenden Hochachtung

ein Dritter entscheidet

Mus Lim ⌂, Tuesday, 08.11.2011, 11:42 (vor 4555 Tagen) @ Sohnemann

Daneben liegt es in der Natur der Sache, wenn zwei sich streiten und ein Dritter entscheidet, dass fast immer einer von beiden unzufrieden ist.
Dafür bietet ihr keine Lösung an, weil es sie eben auch nicht gibt.

Gibt es eben schon.

Die beiden Herkunftsfamilien von Mann und Frau müssen sich zusammensetzen und eine Entscheidung/Lösung herbei führen.
Die kennen mindestens ihre Pappenheimer (Sohn/Tochter) und können auch überwachen, ob Vereinbarungen (Umgangsregelungen) eingehalten werden, etc.

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Zum Kern des Problems

Mus Lim ⌂, Monday, 07.11.2011, 14:10 (vor 4556 Tagen) @ Michael Baleanu

Um die Justiz dazu zu bringen, ein menschliches Familienrecht einzuhalten, das auch die Rechte des Vaters anerkennt, auch durch die richtige Reihenfolge der Einhaltung der Gesetze, muss eine wirksame Kontrolle eingeführt werden, die trotzdem die Unabhängigkeit der Richter nicht einschränken soll.

Hier zeigt sich, dass Sie den Kern der Dinge noch nicht erfasst haben.
Der Sündenfall besteht nämlich darin, dass der Staat (der für die öffentliche Ordnung zuständig ist) sich anmaßt, sich in die privaten Angelegenheiten einer Familie einzumischen und sich dort als Ordnungsmacht aufspielt.
Das einzige menschliche Familienrecht besteht darin, sich in Familienangelegenheiten nicht einzumischen.

Karl Albrecht Schachtschneider:
* "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
* "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
* "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
* "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
* "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt."
Rechtsproblem Familie, S. 28-31

Wie Justizopfer7215475 bereits richtig anmerkte, sind die Juristen im Parlament eine Wurzel des Übels. Im Sinne der Gewaltenteilung dürften Juristen (zur Judikative gehörend) gar nicht dem Parlament (Legislative) angehören. Gleiches gilt für Lehrer, nicht Privatlehrer, sondern Lehrer an öffentlichenn Schulen (Öffentlicher Dienst = Exekutive).
Die Legislative wird in großem Maße von Exekutive (ÖD) und Judikative (Juristen) beherrscht. Damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung in praxi ausgehebelt mit nicht überraschendem Ergebnis.

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Zum Kern des Problems

Michael Baleanu, Tuesday, 08.11.2011, 10:20 (vor 4555 Tagen) @ Mus Lim

Hier zeigt sich, dass Sie den Kern der Dinge noch nicht erfasst haben.

Ich weiss nicht, ob ich in diesem Forum schon einmal, den von mir oft gebrachten Satz gestellt habe:

"Holt die Juristen/die Scheidungsindustrie aus den Kinderstuben raus."

Wir haben einfach zu viele, die zuviel an den Scheidungs- und Trennungsfamilien verdienen.

Insoferne kann ich nicht erkennen, dass ich den Kern der Dinge nicht erfasst haben soll. Ich kann aber nicht bei jeden Beitrag eine Doktorarbeit erstellen, um jeden Aspekt gründlich und erschöpfend darzustellen.

Daher sollte mann immer von der Voraussetzung ausgehen, dass ich im Sinne der Familie argumentiere, so wie sie in §1618a, BGB definiert ist: "Eltern und Kinder schulden einander Beistand und Rücksicht." (Ich habe mal eine Frau getroffen, die nicht wusste was "Beistand" bedeutet.)

Da "Beistand und Rücksicht" nicht im Gerichtssaal zu erwarten sind, sind unsere Ansichten identisch. Denn "Beistand und Rücksicht" muss vorprozessual von allen Beteiligten ausgeübt werden, damit es gar nicht zu einem Prozess kommt.

Um aber solche Zustände zu erreichen, dass die Leute sich an einem Tisch setzen, bevor sie sich wie die Deppen vor Gericht kloppen, muss auch eine Mentalitätsänderung stattfinden. Auch in Norwegen müssen die Leute durch vorprozessuale Mediation zu einer Mentalitätswandlung gezwungen werden.

Diese Mentalitätsänderung wird aber nie stattfinden, wenn nicht entscheidende und vor allem grundlegende Änderungen im gesamten Justizsystem stattfinden.

Das hängt nun mal mit einer maroden Justiz zusammen, so wie sie auch von ihren eigenen Leuten kritisiert wird:

"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. ...Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

"Möglich oder nicht möglich? Die oberflächlich arbeitenden Richter machen disziplinarisch oder strafrechtlich relevante Fehler. Damit geraten sie in eine persönliche Abhängigkeit von ihren Dienstvorgesetzten, die je nach Wohlwollen diese Fehler übersehen oder ahnden können." "Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip" Udo Hochschild

Die Fragerei was möglich oder unmöglich sei, kann ad infinitum weitergeführt werden, die Gedanken sind doch frei. Eine der Fragen, die sich unweigerlich stellen wird ist, ob eine Justiz, die einem Vater nur alle 14 Tage 2 bis 3 Stunden "Umgang" mit seinen Kindern gewährt, noch frei sein kann?

Usw., usf.

Das Kern des Problems wird wohl die Unabhängigkeit der Richter bleiben: Wie schaffe ich es, dass die Richter sich weigern einem diskriminierenden §1626a, BGB, Folge zu leisten? Dazu müssen diese Richter wirklich unabhängig sein.

Wie schaffe ich es, dass Richter §226, BGB, Schikaneverbot, anwenden? Dann würden ca. 80% der Familienverfahren (Scheidungen ausgenommen) nicht angenommen. Da aber die Richter von den Anwälten nicht unabhängig sind, werden solche Überlegungen gar nicht angestellt.

Daher hilft es wenig, ein bisschen nur im Familienrecht was zu ändern.

Das Grundübel bleibt weiterhin bestehen: Eine gesunde Justiz lebt von aufrechte, unabhängige Richter. Davon haben wir schlicht und ergreifend zu wenig, weil die Randbedingungen nicht stimmen.

Zum Kern des Problems

Mus Lim ⌂, Tuesday, 08.11.2011, 11:37 (vor 4555 Tagen) @ Michael Baleanu

"Holt die Juristen/die Scheidungsindustrie aus den Kinderstuben raus."

Richtig!

Wir haben einfach zu viele, die zuviel an den Scheidungs- und Trennungsfamilien verdienen.

Genau!

Insoferne kann ich nicht erkennen, dass ich den Kern der Dinge nicht erfasst haben soll. Ich kann aber nicht bei jeden Beitrag eine Doktorarbeit erstellen, um jeden Aspekt gründlich und erschöpfend darzustellen.

Gut, dann haben Sie es richtig erfasst.
Aber schreiben Sie bitte nicht nur für Eingeweihte,
sondern auch für die Leser, die zum ersten Mal in diesem Forum lesen,
denn nur für die Schreiben wir doch
und nicht zur Gegenseitigen Bestätigung der "alten Hasen". ;-)

Das hängt nun mal mit einer maroden Justiz zusammen, so wie sie auch von ihren eigenen Leuten kritisiert wird:

Justiz ist eben nicht nur marode, sondern schlicht das falsche Werkzeug für Familienangelegenheiten.

Gruß - Mus Lim

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