Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bermudadreieck für Männer (Falschbeschuldigungen)

Jürgen, Berlin, Thursday, 10.11.2011, 09:52 (vor 4553 Tagen)

Gestern stand hier dieser Artikel drin: http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-garmisch-partenkirchen/vergewaltigung-erfunden-499344.html

Wer sich etwas genauer einliest, der kann folgendes lesen:

Die psychisch kranke Frau:
Die 24-Jährige hatte ihren Chef ohne jeden Grund der sexuellen Nötigung bezichtigt und ihm sogar vorgeworfen, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Nichts davon entsprach jedoch den Tatsachen, erklärte ihr Verteidiger jetzt vor dem Richter, während sie in Tränen ausbrach.

Der verpudelte Jurist:
Verteidiger Erik Buhlmann aus München beantragte zunächst ein Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwalt mit dem Ziel, die Geldstrafe bei einem Geständnis nach oben hin zu begrenzen.

Der tumbe Polizeibeamte:
Der Polizist erklärte, dass er schon anfangs stutzig geworden sei, als das angebliche Opfer behauptete, dass sie bei der Vergewaltigung weder verletzt noch ein Kleidungsstück beschädigt worden sei. „Dennoch war ich zunächst nicht der Meinung, dass das Delikt vorgetäuscht worden sein könnte, denn sie hatte keinen Belastungseifer und wirkte überzeugend.“

Fazit: Sind 5.400,00 Euro da als Strafe überhaupt "angemessen"? Was hätte dem falschbeschuldigten Mann im Falle einer Verurteilung gedroht? Heißt der Rechtsstaat etwas so, weil er sich für eine Seite bereits entschieden hat?

Falschbeschuldigungen

User, Thursday, 10.11.2011, 12:28 (vor 4553 Tagen) @ Jürgen

Fazit: Sind 5.400,00 Euro da als Strafe überhaupt "angemessen"?

Angesichts dessen, was dem betreffenden Mann passiert wäre, wäre man dieser verlogenen Tusse nicht auf ihre miese Schliche gekommen: Nein.

Was hätte dem falschbeschuldigten Mann im Falle einer Verurteilung
gedroht?

Die totale Vernichtung seiner Existenz eben. Eine Kleinigkeit angesichts der seit Billionen von Jahren währenden Unterdrückung der ach so wahrheitsliebenden Frauen.

Interessant die Reaktion des Beschuldigten: Hat ruhig und sachlich alles von sich gewiesen, ist nicht in Panik geraten.

Beispielhaft. Kann man sich merken, sollte einem das mal selber passieren.

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