Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abgeordnetenwatch: Hr. Geis hat geantwortet!

Nemetzki, Friday, 09.03.2012, 14:08 (vor 4433 Tagen)

[image] Hr. Norbert Geis, Rechtsanwalt u. MdB

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37585--f329103.html#q329103

Frage 1: Sorgerecht: Der Begriff "Sorgerecht" ist doch eine leere Worthülse ohne jeglichen Wert. Wäre eine Ersetzung durch "das Recht des Kindes auf Betreuung durch beide Eltern" per Gesetz nicht wesentlich besser?

Antwort: Der Begriff "Sorgerecht" ist keine leere Worthülse. "Sorgerecht" besagt, dass die Eltern – also beide Eltern – das Recht und die Pflicht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Das elterliche Sorgerecht umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. Das Sorgerecht ist zum Wohle des Kindes auszuüben.

Frage 2: Was halten Sie von einer Kopplung des Unterhaltes an den Umgang? Kurzum: Wird Umgang boykottiert, gibt es keinen Unterhalt.

Antwort: Unterhalt ist eine regelmäßige Geldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs. Unterhalt ist also an den Lebensbedarf gekoppelt und nicht an den Umgang. Dabei soll es auch bleiben.

Frage 3: Was halten Sie davon, diesen Begriff "Umgang" durch "Betreuung" zu ersetzen und in diesem Sinne von einer gemeinsamen Betreuung des Kindes durch seine Eltern zu sprechen?

Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. Der Oberbegriff ist das "Sorgerecht" beider Eltern.

Frage 4: Eine gerichtliche Elternvereinbarung ist strafbewehrt. Meist geht der Vollzug einer Geldstrafe bzw. Erzwingungshaft in´s Leere. Ist es nicht besser, dieses "teure" Konstrukt ohne "Mehrwert" abzuschaffen?

Antwort: Vereinbarungen beider Eltern vor Gericht über die konkrete Ausübung der Sorge für ihr Kind sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument zur Ausübung des Sorgerechts. Dies gilt auch dann, wenn die Anwendung eines Zwangsmittels bei Nichteinhaltung der Vereinbarung im Einzelfall "ins Leere geht".

Frage 5 und 6: Was halten Sie davon, dass Richter sich regelmäßig einer berufspsychologischen Untersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) unterziehen müssen. Schließlich arbeiten sie mit Menschen und verursachen ggf. irreparable seelische Folgen. Wie stehen Sie zu einer fachspezifischen Ausbildung von Richter z. B. durch eine kinderpsychologische Zusatzausbildung?

Antwort: Von einer regelmäßigen "berufspsychologischen Untersuchung" der Richter – Sie meinen wahrscheinlich vor allem die Familienrichter – halte ich eher wenig, mehr dagegen von einer kinderpsychologischen Zusatzausbildung der Familienrichter im Rahmen der beruflichen Fortbildung. Allerdings weiß ich auch um die jetzt schon bestehende enorme Arbeitsbelastung der Richterschaft.

Frage 7: Halten Sie die gesetzliche Parafierung wissenschaftlicher Standards für gerichtspsychologische bzw. Erziehungsfähigkeitsgutachen für überfällig?

Antwort: Ich habe Zweifel, dass die von Ihnen genannten "wissenschaftlichen Standards" für gerichtspsychologische Gutachten in praxistaugliche Gesetzesform gefasst werden können. Denn es wären wohl so viele Einzelheiten in den Gesetzestext aufzunehmen, dass dieser überfrachtet und damit eben nicht für die familiengerichtliche Praxis tauglich wäre.

Frage 8: Wie stehen Sie dazu, dass die Anwaltschaft, auch wenn es lukrative ist, aus Sorgerechts-/Umgangsverfahren im Sinne der Kindesinteressen und zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Eltern herausgelöst wird?

Antwort: Ich bin der Meinung, dass es den Eltern nach ihrer freien Entscheidung möglich sein und bleiben muss, in Sorgerechtsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Frage 9: Wann bringt es der Gesetzgeber fertig, den Begriff "Kindeswohl" als verbindliche Arbeitsgrundlage für Familiengerichte und Jugendämter juristisch eindeutig zu definieren?

Antwort: Das "Kindeswohl" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Inhalt nicht durch einen fest umrissenen Sachverhalt ausgefüllt wird. Sein Inhalt wird vielmehr bei der Rechtsanwendung auf den jeweiligen Einzelfall jeweils für diesen konkreten Einzelfall im Einzelnen bestimmt. Deswegen kann man den Begriff nicht im Gesetz – wie Sie es fordern – "eindeutig" definieren.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis, MdB

Ich weiß jetzt nicht, ob ich über diese Antworten lachen oder weinen soll. Ich bin schon irgendwie erschüttert, widerspiegeln sie doch ziemlich realistisch den Alltag vieler Väter und Kinder und die Denksperre im Kopf der politischen Klasse. "Wir wollen nicht!" ... ist hier scheinbar die Botschaft. Also muss es mit mehr Druck zügig im Sinne der betroffenen Kinder weitergehen.

In der Antwort hat Hr. Geis nichts gesagt!

der_quixote, Absurdistan, Friday, 09.03.2012, 14:13 (vor 4433 Tagen) @ Nemetzki

Auch bei dem gilt der Spruch:

Politik bedeutet das Gegenüber so schnell über den Tisch zu ziehen, das es die Reibungshitze als menschliche Wärme empfindet.

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Doch

knn, Friday, 09.03.2012, 23:28 (vor 4432 Tagen) @ der_quixote

Er hat sehr wohl was gesagt.

1) Das deutsche System braucht keine Verbesserungen.
2) Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen

Abgeordnetenwatch: Hr. Geis hat geantwortet!

Derkan, Friday, 09.03.2012, 15:17 (vor 4433 Tagen) @ Nemetzki

Ich hätte auch gefragt ob er es richtig findet, dass Frauen ihre Männer nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen eine berufliche Tätigkeit nachgehen zu dürfen. Wenn ja, warum dann ein unverheirateter Vater die Kindesmutter immer noch um Erlaubnis für das Sorgerecht betteln muss.

Der Begriff "Sorgerecht" ist keine leere Worthülse.

Mus Lim ⌂, Friday, 09.03.2012, 15:27 (vor 4433 Tagen) @ Nemetzki

Antwort: Der Begriff "Sorgerecht" ist keine leere Worthülse.

Sagt es und wiederholt echohaft die Worthülse.

So redet ein politischer Zombie.

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Der Mann als Zahlesel: Dabei soll es auch bleiben!

Mus Lim ⌂, Friday, 09.03.2012, 15:30 (vor 4433 Tagen) @ Nemetzki

Antwort: Unterhalt ist eine regelmäßige Geldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs. Unterhalt ist also an den Lebensbedarf gekoppelt und nicht an den Umgang. Dabei soll es auch bleiben.

Der Mann ist ein Zahlesel und dabei soll es auch bleiben!

Wer von einer konservativen CDU/CSU träumt und von christlichen Politikern, die Ehe und Familie als ein schützenswertes Gut ansehen und bereit sein würden, diese Werte auch zu verteidigen, die sollten (endlich) alle Hoffnung fahren lassen.

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Er ist zwar ein ungeliebtes Nagetier, aber trotzdem irgendwie ehrlich! (kt)

Wattwurm, Friday, 09.03.2012, 15:38 (vor 4433 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

LagerregaL

Wattwurm, Friday, 09.03.2012, 15:37 (vor 4433 Tagen) @ Nemetzki

Antwort: Vereinbarungen beider Eltern vor Gericht über die
konkrete Ausübung der Sorge für ihr Kind sind grundsätzlich ein
sinnvolles Instrument zur Ausübung des Sorgerechts.

"O du relativ vitaler Udo!" ... egal ob ich das vorwärts oder rückwärts lese, es bleibt einfach nur frei von jeglichem Sinn! Das ist Politik und wer besonders dreist ist, der sichert sich sogar noch den Ehrensold!

Die politische Klasse hat abgewirtschaftet

Mus Lim ⌂, Friday, 09.03.2012, 15:41 (vor 4433 Tagen) @ Nemetzki

Die politische Klasse hat abgewirtschaftet,
das ist das einzige, was ich aus der Antwort von Norbert Geis herauslesen kann.
Da ist ja gar kein Krümel Hoffnung zu finden.

Der Politiker zeigt keinen Hauch eines Anzeichens, dass ihn die Sorgen und Nöte als Anliegen überhaupt erreichen.

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Provinz überholt Bundesregierung!!!!!!!

Ossi Ostborn, Friday, 09.03.2012, 23:50 (vor 4432 Tagen) @ Nemetzki

Frage 7: Halten Sie die gesetzliche Parafierung
wissenschaftlicher Standards für gerichtspsychologische bzw.
Erziehungsfähigkeitsgutachen für überfällig?

Die Provinz ist da schon deutlich weiter, als diese sogenannte Bundesregierung und ihr Pudelzwinger!

Lesen ---> http://www.moehnle.eu/themen/doc/regelung_sv.pdf

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