Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hää? Frau kann "Vater" im Sinne des Gesetzes werden (Feminismus)

Lupo, Wednesday, 09.05.2012, 13:39 (vor 4371 Tagen)

"In einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann eine der beiden Partnerinnen unter bestimmten Bedingungen "Vater" im Sinne des Gesetzes sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Fall eines lesbischen Paares, das nach einer Geschlechtsumwandlung der als Mann geborenen ersten Partnerin und durch eine anschließende künstliche Befruchtung der zweiten Frau zu leiblichen Eltern eines Sohnes geworden war. Dem Urteil zufolge muss der heute zum weiblichen Geschlecht gehörende "Vater" allerdings unter seinem früheren männlichen Vornamen ins Geburtsregister des Standesamts eingetragen werden."

Die ham´se doch nicht mehr alle. Juristen haben doch wirklich mehr als nur ein Problem.

Läsen?

es wird immer kranker

hallo, Wednesday, 09.05.2012, 14:02 (vor 4371 Tagen) @ Lupo

nur bei Lesbinnen ist dies der Fall.

Daran sieht man wie schlimm es schon in Deutschland steht.

Ne Lesbin als "Vater" .. ach du heilige Sch....! :-PP

Bekloppt!

Hää? Frau kann "Vater" im Sinne des Gesetzes werden

Derkan, Wednesday, 09.05.2012, 14:59 (vor 4371 Tagen) @ Lupo

Ist doch super, denn wenn ES die Vaterschaft anerkennt, dann ist der Samenspender nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet im Falle einer Trennung der Lesben.

Nöö!

Lupo, Wednesday, 09.05.2012, 15:42 (vor 4371 Tagen) @ Derkan

Es gibt biologische, soziologische und gesetzliche Väter hier im Feminismus. Einen "Vatertyp" werden die schon zuordnen können, um an den sein Geld zu kommen. Die FEZIS machen das schon, die leugnen die Natur und beugen das Recht schon seit Jahrzehnten äußerst erfolgreich.

Hää? Frau kann "Vater" im Sinne des Gesetzes werden

Nur so, Wednesday, 09.05.2012, 23:19 (vor 4370 Tagen) @ Derkan

ES ist der Samenspender. ES war vor der Geschlechtsumwandlung ein Mann und war dementsprechend in der Lage ein Kind zu (künstlich) zeugen.

Samenspender nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet

Mus Lim ⌂, Thursday, 10.05.2012, 03:16 (vor 4370 Tagen) @ Derkan

Ist doch super, denn wenn ES die Vaterschaft anerkennt, dann ist der Samenspender nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet im Falle einer Trennung der Lesben.

Doch!

Man muss den Artikel eben zu Ende lesen und verstehen.

Der Samenspender ist der Mann, der sich vor seiner operativen Umwandlung zur Frau einen Samendepot anlegen ließ und dann eine lesbische Beziehung einging und seiner lesbischen Lebensgefährtin dann sein Sperma spendete.

Das Problem war jetzt, dass er nach der operativen Umwandlung nach dem Transsexuellengesetz rechtlich als Frau gibt und deshalb sein eigenes Kind nicht anerkennen konnte.

Aber wirklich, abstruser und abartiger gehts nimmer...

Ich garantiere hier öffentlich,
das war erst nur der Probelauf.

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird eine echte Frau die Vaterschaft anerkannt bekommen, und zwar eher als unverheiratete Väter ein Recht auf Vaterschaft haben.

--
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Samenspender nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet

Holger, Thursday, 10.05.2012, 10:27 (vor 4370 Tagen) @ Mus Lim

Ich garantiere hier öffentlich, das war erst nur der Probelauf.
Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird eine echte Frau die Vaterschaft
anerkannt bekommen, und zwar eher als unverheiratete Väter ein Recht auf
Vaterschaft haben.

Ist im Prinzip schon in der Mache:

http://queerfamily.de/adoption.pdf

Mann bleibt Mann

Erklärer, Thursday, 10.05.2012, 01:02 (vor 4370 Tagen) @ Lupo

Das Gericht hat völlig richtig entschieden: Ein Mann ist ein Mann. Auch wenn er sich so beschnippeln lässt, dass er wie eine Frau aussieht, bleibt er ein Mann. Besonders, wenn er Vater wird.

Was passiert denn, wenn er mal keine Hormone mehr einpfeift? Schwups schrumpft der Busen und der Bart wächst.

Krank sind die Ärzte und Richter, die diesen Blödsinn mitmachen.

Dann wird die erste Frau Unterhalt zahlen müssen?

ajk, Thursday, 10.05.2012, 10:30 (vor 4370 Tagen) @ Lupo

Wird geil wenn sie dann als "Mann" behandelt wird..

ajk

--
Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

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