Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Infos rund um weibl. Kindestötungen! (Gewalt)

Yussuf K @, Ankara, Wednesday, 09.05.2012, 17:25 (vor 4385 Tagen)

Wer von der Mutter als Mörderin spricht, assoziiert damit zumeist reflexhaft einige sensationsträchtige Fälle von Kindstötungen. In diesen tötet die Mutter stets ihr eigenes Kind zu einem Zeitpunkt, da sie zwar die biologische, aber nicht auch schon die soziale Mutter geworden ist. In der Forschung werden Kindstötungen nach dem Alter des Kindes unterschieden, Neonatizid etwa wird bestimmt als die Tötung eines Kindes innerhalb von 24 Stunden nach seiner Geburt, Infantizid als die Tötung eines Kindes im Alter von einem Tag bis zu einem Jahr und Filizid als die Tötung von Kindern über einem Jahr. Diese Differenzierung hat sich auch in der Rechtssprechung der meisten Länder niedergeschlagen.

In England etwa ist im Jahre 1938 mit dem Infanticide Act die Anklage von Frauen, die ihr Kind im Alter von bis zu einem Jahr töten, von Mord auf Totschlag herabgestuft worden, sofern „the balance of her mind was disturbed by reason of her not having fully recovered from the effect of giving birth to her child or by reason of the effect of lactation“.

Die Tötung des Kindes wird als Folge eines durch die Geburt ausgelösten psychischen Schocks definiert, dem keine psychische Erkrankung vorausgegangen sein muss. Entscheidend ist immer das Alter des Kindes. In jenen Ländern, in denen der Infanticide Act gilt, müssen Täterinnen daher weniger häufig mit einer Gefängnisstrafe rechnen, sondern werden auf Bewährung freigelassen oder in psychische Behandlung gegeben. In den Vereinigten Staaten gilt ein solches Gesetz nicht.

http://wordpress.hate-mag.com/?p=3017

Man kann es als Mensch fast nicht ruhig lesen, wie trocken eine derart brutale Handlung durch solche Mütter hier beschrieben wird.

Es ist und bleibt Mord! Mord, der meist von der eigenen Mutter verübt wird!

www.frauengewalt.de.vu

Induzierte Dissonanzen

adler, Kurpfalz, Thursday, 10.05.2012, 02:46 (vor 4385 Tagen) @ Yussuf K

In der Forschung werden Kindstötungen nach dem Alter des Kindes
unterschieden, Neonatizid etwa wird bestimmt als die Tötung eines
Kindes innerhalb von 24 Stunden nach seiner Geburt, Infantizid als
die Tötung eines Kindes im Alter von einem Tag bis zu einem Jahr und
Filizid als die Tötung von Kindern über einem Jahr. Diese
Differenzierung hat sich auch in der Rechtssprechung der meisten Länder
niedergeschlagen.

Ui, da wird aber im Himmel der Infantizidierte den Filizidierten beneiden. Und der Neonatizidierte hätte sicher auch gerne ein wenig länger gelebt. Am schlimmsten dran aber ist der abrupt Abortierte. Der muss ja angesichts eines Filizidierten sogleich in eine tiefe Depression versinken. Er durfte ja gleich gar nichts von der Welt sehen. Dafür fliegt er aber ohne Umwege sofort ins Himmelsreich.

Immer, wenn so viele Worte um einen eigentlich eindeutigen Tatbestand -hier Mord- gemacht werden müssen, begreift jeder geistig gesunde, unverbildete Mensch sofort, dass da irgend etwas nicht stimmt. Das Gebrabbel soll ihn schwindel_ig reden und er kann dann nichts mehr entgegensetzen. Aber er spürt, dass sie ihn belügen und dafür hasst er sie.

Interessant ist ja übrigens, dass bei Neonatizid und Infantizid eine zeitliche Obergrenze gesetzt wird. Wer diese nachgeburtlichen Phasen überlebt hat, kann sich trotzdem sein ganzes Leben lang niemals sicher sein, denn bei Filizid gibt es keine Obergrenze! 'und Filizid als die Tötung von Kindern über einem Jahr' heißt es da nur.

Das ist ja das Schöne an solchen Lügenkonstruktionen: Immer wieder geraten sie in Erklärungsnöte. Je länger so etwas dauert, desto mehr muss immer wieder geflickt und ausgebessert werden. je mehr aber geflickt und ausgebessert werden muss, desto mehr Menschen ahnen zunächst, dass da irgendetwas nicht stimmt.

Bis endlich einer schreit: "Aber der Kaiser ist ja nackt!"

Und dann ist es vorbei. Von einem Tag auf den anderen. Auf Sand gebaut!

Gruß
adler

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