Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gemeinsame Obsorge in Österreich (Vaeter)

Kurti, Wien, Thursday, 28.06.2012, 20:39 (vor 4323 Tagen)

Ledige Väter erhalten Recht auf Obsorge

Väter von unehelichen Kindern und Scheidungsväter bekommen mehr Rechte. Die Richter bekommen viel Arbeit, Anwälte sind skeptisch.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat ihren Entwurf für ein neues Familienrecht fertig. Demnächst will sie darüber mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) verhandeln. Zentraler Punkt ist die gemeinsame Obsorge, die künftig auch gegen den Willen eines Elternteils möglich sein soll. Das gilt für Scheidungskinder und für uneheliche Kinder.

Der genaue Gesetzestext wird noch geheim gehalten. Was bisher bekannt ist, sorgt jedoch bei Familienrichtern und Anwälten bereits für heftige Diskussionen. Sie erwarten einen Ansturm von Vätern, die bisher keine Obsorge haben. Theoretisch sind 750.000 Väter von minderjährigen Kindern betroffen.

Was wird für uneheliche Kinder gelten?

Derzeit bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht – auch wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt. Beide Eltern können gemeinsam bei Gericht die gemeinsame Obsorge beantragen.

Künftig soll der Vater auch ohne Einverständnis der Mutter die gemeinsame Obsorge beantragen können.

Rechtsanwältin Andrea Wukovits hält das für bedenklich: "Die Mutter muss bei der Geburt das Sorgerecht bekommen. Sonst geben viele Frauen den Namen des Vaters nicht an." Eine verordnete gemeinsame Obsorge im Streitfall hält sie nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich: Der Kontakt zum Kind müsse gut sein, ebenso das Engagement bei Betreuung und Erziehung. Außerdem müssten die Unterhaltszahlungen klar geregelt sein.

Geplant ist auch eine – noch nicht bekannte – Frist, wie lange nach der Trennung Väter von unehelichen Kindern die Obsorge beantragen können. Einigen sich die Eltern, sollen sie sich künftig den Weg zum Gericht ersparen und nur eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt vorlegen müssen. Die Familienrichter sind dafür, die Anwälte sind dagegen.

Was ändert sich bei Scheidungen?

Grundsätzlich können die Eltern bei der Scheidung vereinbaren, wer die Obsorge für die Kinder bekommt. Mehr als 50 Prozent entscheiden sich schon bisher für die gemeinsame Obsorge. Streiten die Eltern, muss ein Familienrichter nach der derzeitigen Gesetzeslage die Obsorge einem Elternteil zusprechen. Künftig kann die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils erteilt werden.

Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrichter, begrüßt die Pläne grundsätzlich, warnt aber vor zu hohen Erwartungen: "Wenn die Eskalation zwischen den Eltern zu groß ist, oder wenn Gewalt im Spiel ist, geht das sicher nicht." Wenn aber der Trennungsstreit gar nichts mit dem Kind zu tun habe, etwa wenn ein Partner fremdgeht, beide aber eine gute Bindung zum Kind haben, könne sie sich vorstellen, für die gemeinsame Obsorge zu entscheiden.

Anwältin Wukovits ist noch skeptischer. Eltern, die sich in einem massiven Trennungskonflikt befinden, könnten sich schwer auf eine gemeinsame Erziehung einigen. Sie hält hier eine Übergangsregelung für sinnvoll. "Wenn sich die Eltern beruhigt haben, ist die gemeinsame Obsorge leichter möglich."

Wer berät die Richter?

Das Gesetzespaket sieht den flächendeckenden Ausbau der Familiengerichtshilfe vor. Das heißt, dass es bei den Gerichten Psychologen und Sozialarbeiter gibt, die im Streitfall zwischen den Eltern vermitteln sollen. Das war ein Wunsch der Familienrichter. Täubel-Weinreich glaubt dass die Verfahren dadurch schneller und auch billiger werden können. "Derzeit müssen wir viele Gutachten einholen, die lange dauern und 3000 oder 4000 Euro kosten."

Anwältin Wukovits ist strikt dagegen und spricht von "Hinterzimmer-Rechtssprechung. Der Richter schickt die Eltern ins nächste Zimmer, wo ihnen gesagt wird, wie sie sich verhalten sollen."

Wie soll das Besuchsrecht durchgesetzt werden?

Wenn ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht verweigert, sollen Richter die Eltern künftig zu einer Erziehungsberatung schicken dürfen. Täubel-Weinreich: "Das kann verhindern, dass Konflikte noch schlimmer werden. Viele Eltern wissen oft nicht, warum ein Kind so oder so reagiert und weisen dem andern die Schuld zu." Wukovits warnt vor einem Zwang: "Richter und deren Gehilfen haben nicht in die Inhalte der Erziehung einzugreifen."

Was ist gut für die Kinder?

Im neuen Familienrecht ist erstmals eine Definition des Kindeswohles vorgesehen. Zwölf Punkte sollen erklären, was gut ist für die Kinder. Strittig ist etwa noch die Formulierung, das die "Lebensverhältnisse des Kindes und der Eltern zu berücksichtigen sind". Die Anwältin befürchtet, dass das zugunsten von Vätern ausgelegt werden könnte.
http://kurier.at/nachrichten/4500914-ledige-vaeter-erhalten-recht-auf-obsorge.php

Was haltet Ihr davon?

Gruß, Kurti

Gemeinsame Obsorge in Österreich

Goofos @, Thursday, 28.06.2012, 21:57 (vor 4322 Tagen) @ Kurti

Rechtsanwältin Andrea Wukovits hält das für bedenklich: "Die Mutter
muss bei der Geburt das Sorgerecht bekommen. Sonst geben viele Frauen den
Namen des Vaters nicht an."

Mütter geben also nur den Namen des Vaters an, wenn sie das alleinige Sorgerecht für die Kinder bekommen. Bei drohender Gefahr eines gemeinsamen Sorgerechts würden Mütter einfach nicht den Namen des Vaters raus rücken, damit sie das alleinige Sorgerecht behält. D.h. im Grunde nichts anderes als, dass Mütter das Sorgerecht nicht mit Vätern teilen wollen.

Das ist schon eine grandiose Argumentation. Ich weiß nur nicht ob das jetzt für den verschrobenen Egoismus von Mütter stehen soll oder für die verschrobene Anwältin deren Unrechtsbewusstsein gen Null tendiert. Die würde sicherlich auch für MörderInnen so argumentieren: MörderInnen würden sich nicht freiwillig bei der Polizei melden, wenn sie für den Mord verurteilt werden und ins Gefängnis kämen.

So ein Problem haben wir aber schon mit Falschbeschuldigerinnen. Dadurch, dass sie sicher sein können für eine Falschbeschuldigung nicht bestraft werden, sonder stattdessen sogar belohnt zu werden, kann Frau es natürlich gefahrlos probieren.

Richtig wäre es also Mütter die den Namen des Vaters nicht nennen, nur um das alleinige Sorgerecht zu erlangen, zu bestrafen. Dann sollten sich auch Anwältinnen zufrieden sein wenns mal wieder Arbeit gibt.

Eine verordnete gemeinsame Obsorge im
Streitfall hält sie nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich:
Der Kontakt zum Kind müsse gut sein, ebenso das Engagement bei Betreuung
und Erziehung.

Da fragt man sich natürlich wie ein automatisches Sorgerecht für die Mutter sicherstellt, dass die Mutter genügend Engagement bei Betreuung und Erziehung hat und den Kontakt zum Kind pflegt.

Aber es mag tatsächlich Leute wie Frau Anwältin geben die meinen das wäre durch das weibliche Geschlechtsorgan automatisch gegeben.

Außerdem müssten die Unterhaltszahlungen klar geregelt
sein.

Und weil man schon bei Geschlechtsorganen angekommen ist, bedeutet das, dass Menschen mit Vaginas sich um Kinder sorgen und Menschen mit Penissen Geld zahlen. Das ist wohl das tradierteste Bild von Geschlechterrollen das ich jemals gesehen habe. Von einem Mensch mit Vagina geäußert, sonst sind es ja immer die mit Penissen denen man nachsagt sie würden einem tradiertem Rollenverständnis nachhängen.

Gemeinsame Obsorge in Österreich

Detektor, Friday, 29.06.2012, 08:30 (vor 4322 Tagen) @ Goofos

Das ist schon eine grandiose Argumentation. Ich weiß nur nicht ob das
jetzt für den verschrobenen Egoismus von Mütter stehen soll oder für die
verschrobene Anwältin deren Unrechtsbewusstsein gen Null tendiert.

Das steht vor allem wahrscheinlich für eine geschäftsbewußte Rechtsanwältin, die weiß, was ihre Klientel zu lesen wünscht. Und somit heißt es dann auch schnell bei den weiblichen Betroffenen: "Die will ich haben, die steht auf meiner Seite!" Eine bessere Werbung gibt's nicht, weil keine an sowas denkt.

Ergebnis für die Anwältin: €

Es gibt nur eine Lösung zur Eindämmung der Sorgerechtsverfahren: Das Letztentscheidungsrecht

Lentze, Thursday, 28.06.2012, 22:07 (vor 4322 Tagen) @ Kurti

In Deutschland handelte es sich um den § 1628, welcher auf Betreiben Elisabeth Selberts im Jahre 1959 abgeschafft wurde.

Natürlich war es der Vater, dem das Recht der letzten Entscheidung im Streitfalle zustand. Und nur im Falle, daß er sich an seinen Pflichten nachweislich vergangen hatte, konnte die Mutter es wagen, einen Prozeß zu anzustrengen. Folglich kam es meist gar nicht so weit.

Das Problem besteht in der Gleichberechtigung, welches mit einem solchen Gesetz nicht vereinbar ist. Wohlgemerkt: Nicht das o.g. Gesetz ist das Problem, sondern die Gleichberechtigung! Das Gleichberechtigungsgesetz wurde in Deutschland ein Jahr früher, also 1958 eingeführt, ebenfalls auf Betreiben E. Selberts.

Jeden Sonntag, wenn ich zu meiner kirchlichen Gemeinde fahre, komme ich an der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule vorbei, und jedesmal macht mich das für einen Moment gereizt. - Die Friedrich-Ebert-Stiftung, welche gewisse männerfeindliche Pamphlete herausgibt, liegt übrigens auch an meinem Weg. Man muß in Bonn schon starke Nerven haben, wenn man das Haus verläßt.

Gemeinsame Obsorge in Österreich

Edelmann2, Thursday, 28.06.2012, 22:29 (vor 4322 Tagen) @ Kurti

Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrichter,
begrüßt die Pläne grundsätzlich, warnt aber vor zu hohen Erwartungen:
"Wenn die Eskalation zwischen den Eltern zu groß ist, oder wenn Gewalt im
Spiel ist, geht das sicher nicht."

Die Anwältin befürchtet,

dass das zugunsten von Vätern ausgelegt werden könnte.

Liebe Richterinnen, Staatsanwältinnen und Anwältinnen, sollte das österreichische Parlament als Vertreter des Souverän es wagen ein Gesetz zu verabschieden, das nicht in Euerem Sinne ist, könnt Ihr ja mal versuchen die Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die dafür gestimmt haben, in Beugehaft zu stecken.

Seit wann hat eigentlich der juristische Apparat bei der Gesetzgebung ein Mitspracherecht?

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