Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine Studie von Dr. Eugene Kanin der Purdue University ergab, dass 41% der Vergewaltigungs-Behauptungen Lügen sind (Gewalt)

Oliver, Sunday, 01.07.2012, 16:20 (vor 4318 Tagen)

Eine 1994 Studie von Dr. Eugene Kanin der Purdue University ergab, dass 41% der Vergewaltigungs-Behauptungen Lügen sind. [1]

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germanisiert:
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Ich denke eher noch mehr als 41%!

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Alle Polizei-Sachbearbeiter einig: Deutlich mehr als 50% angezeigter Sexualstraftaten vorgetäuscht

Morpheus, Sunday, 01.07.2012, 22:23 (vor 4318 Tagen) @ Oliver

Ich denke eher noch mehr als 41%!

Da könntest Du recht haben. Hinweis aus WikiMANNia entnommen:

Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern
Elsner, Erich; Steffen, Wiebke: München 2005. Bayerisches Landeskriminalamt. 1. Auflage.
ISBN 3-924400-16-4 (Link: www.polizei.bayern.de/...pdf)
Druck: Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei, 83404 Ainring.
Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe.
Opferrisiko, Opfer- und Tatverdächtigenverhalten, polizeiliche Ermittlungen, justizielle Erledigung
Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Projektnehmer: Kriminologische Forschungsgruppe der Bayer. Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt München (KFG)
Exkurs - Operative Fallanalyse Bayern (OFA) - Polizeipräsidium München, K115 - München 2005

Seite 177/178
[...] So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge, bei denen auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht unerhebliche Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers bestehen bleiben. Ein Tatnachweis für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist aber insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. [...]

Lies mal hier .....

Yussuf K @, Ankara, Monday, 02.07.2012, 02:18 (vor 4318 Tagen) @ Oliver

Studie “Opferrisiko, Opfer- und Tatverdächtigenverhalten, polizeiliche Ermittlungen, justizielle Erledigung”

Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern

Projektnehmer: Kriminologische Forschungsgruppe der Bayer. Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt München (KFG)


6. Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§§ 145 d, 164 StGB)

6.1 Einleitung

Ein in der bisherigen kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes
Thema ist das Vortäuschen von (§ 145 d StGB) und die falsche Verdächtigung wegen (§164 StGB) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen - obwohl es sich dabei nicht um ein Problem handelt, das erst in der letzten Zeit an Aktualität und Relevanz gewonnen hätte. Schilderungen von Fällen, in denen Männer wahrheitswidrig einer Vergewaltigung beschuldigt wurden, lassen sich schon in sehr alten Quellen finden. Beispielsweise ist in der Bibel (Buch Genesis, Kapitel 39) eine falsche Verdächtigung beschrieben, anhand derer sich einige Hauptprobleme im Zusammenhang mit diesen Straftaten erkennen lassen: Das angebliche Opfer und der betroffene Mann sind alleine, zur Bewertung des Sachverhaltes stehen nur die Aussagen der beiden Tatbeteiligten zur Verfügung, das „Opfer“ bleibt bei seiner falschen Darstellung und nimmt auch die Bestrafung des „Täters“ in Kauf.

6.2 Grundsätzliche Probleme

Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

LINK: WWW.OPFER-GEWALTSCHUTZGESETZ.DE.VU

PS: Kann euch jeden Tag passieren. Es laufen genügend Falschbeschuldigerinnen noch draußen frei herum!

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