Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verjährung der Falschbeschuldigung - 3 Jahre (Recht)

Rainer ⌂, Monday, 02.07.2012, 12:20 (vor 4319 Tagen)

Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach § 78 StGB. Grundlage für die Verjährungsdauer ist der drohende Strafrahmen der verjährenden Straftat.

Das Strafmaß sieht bei einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Eine Mindeststrafe von einem Jahr ist jedoch nicht vorgesehen.

Damit ist für die Bestimmung der Verjährungsdauer § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB einschlägig. Die Verjährungsdauer beträgt insgesamt drei Jahre.

Fraglich ist der Verjährungsbeginn. Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährung, sobald die Tat beendet ist. Tritt der zur Tat gehörende Erfolg später ein, beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Vollendet bzw. beendet ist die Tat nach § 164 StGB, wenn die unwahren Tatsachenbehauptungen bei den Behörden zugegangen sind (vgl. Tröndle-Fischer § 164 Rn. 9).

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Berlusconi hat doch auch Gesetze zu seinen Gunsten gemacht!

Zecke24, Monday, 02.07.2012, 12:56 (vor 4318 Tagen) @ Rainer

Genauso siehts doch hier aus. Ehe Horst Arnold aus dem Knast war, war die Falschbeschuldigung für diese Falschbeschuldigerinnenschlampe längst verjährt.

Männer müssen nicht mehr zögern! Sie werden sowieso bestraft, egal ob unschuldig oder schuldig. Also vorher HANDELN, dann kann man die Strafe ohne Frust akzeptieren. Es wäre ja faktisch rechtens.

Verjährung der Falschbeschuldigung - 3 Jahre

jojo, Monday, 02.07.2012, 13:17 (vor 4318 Tagen) @ Rainer

Das eine ist die Falschbeschuldigung, das andere ist der mit Hilfe der Falschbeschuldigung begangene Straftatabestand der Freiheitsberaubung. Und die dauert an bis zur Haftentlassung, wir also mit der Zeit immer gravierender.

Vielleicht wäre das Mal eine Lücke für die Männerbewegung: Kompromiss mit der Justiz, wenn Haft aufgrund von Falschbeschuldigung nicht der Justiz, sondern den Falschbeschuldigerinnen zum Vorwurf gemacht wird?

(Der Justiz könnte dann "nur" unordentliche Prüfung vorgeworfen werden.)

Justiz ohne Verantwortung

Rainer ⌂, Monday, 02.07.2012, 13:25 (vor 4318 Tagen) @ jojo

Vielleicht wäre das Mal eine Lücke für die Männerbewegung: Kompromiss
mit der Justiz, wenn Haft aufgrund von Falschbeschuldigung nicht der
Justiz, sondern den Falschbeschuldigerinnen zum Vorwurf gemacht wird?

Das würde einer verantwortungslosen Justiz auch noch die Legimitation der Verantwortungslosigkeit verschaffen.

Rainer

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Durch Falschbeschuldigungen finanziert sich auch die Justiz!

Yussuf K @, Ankara, Monday, 02.07.2012, 13:25 (vor 4318 Tagen) @ jojo

(Der Justiz könnte dann "nur" unordentliche Prüfung vorgeworfen werden.)

Vergiss das, die Justiz ist das Problem!

Lies mal hier: WWW.OPFER-GEWALTSCHUTZGESETZ.DE.VU

Zitat:

"Auch das Bundesamt für Justiz soll 2011 mehr Einnahmen als Ausgaben verzeichnen. An Einnahmen sind 77,06 Millionen Euro geplant, knapp sieben Millionen Euro mehr als 2010. Davon sollen 48,58 Millionen Euro mit Ordnungsgeldern verdient werden und 18,50 Millionen Euro aus der Erteilung von Führungszeugnissen. Demgegenüber stehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von 38,64 Millionen Euro."

Die Justiz verdient daran auskömmlich und sichert mit den Einnahmen aus Falschbeschuldigungen auch den Ruhestand von Richtern.

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