Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum es im Fall Justizopfer Horst Arnold nicht zu einer Anklage gegen die Falschbeschuldigerin kommen wird! (Manipulation)

Spock, Thursday, 12.07.2012, 23:29 (vor 4308 Tagen)

Justizopfer beschuldigt Falschbeschuldigerin -> Falschbeschuldigerin beschuldigt Justiz als kriminelle Mithelfer bei ihren Straftaten -> Staatsanwaltschaft müsste gegen Falschbeschuldigerin und verantwortliche Justiz als Mithlfer bei ihren Straftaten ermitteln - Fazit: Keine Anklage! Eine Anklage würde es eventuell geben wegen Falschaussage, aber nicht gegen das Verbrechen (5 Jahre Freiheitsberaubung, Zerstörung von Menschenleben, Rufmord usw.) das die Justiz und Falschbeschuldigerin an diesem Mann verübt hatte!

Nachtrag!

Spock, Friday, 13.07.2012, 00:20 (vor 4308 Tagen) @ Spock

Die Staatsanwaltschaft kann nicht gegen die Justiz ermitteln, weil die Justiz sonst gegen die Staatsanwaltschaft ermitteln lässt, die die Falschbeschuldigerin von Anfang an bei ihren Straftaten geholfen hat!

Nicht hoffnungslos!

Spucki, Friday, 13.07.2012, 00:48 (vor 4308 Tagen) @ Spock

Die Bürger sollten vielmehr davon Gebrauch machen, auch mal einen Richter per Strafanzeige zu erinnern. Ich mach das gerade. Erst eine Befangenheitsablehnung und gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige nachgeschoben. Egal wie, irgendwas bleibt auf jeden Fall hängen. So reagieren nur Bürger, die sich der Rechtsstaatlichkeit nicht anders erwehren können.

Die Gesamtlage ist derzeit günstig, denn bald wird es gravierende Änderungen geben. Unsere Bonzen rechnen mit sozialen Unruhen. Diese vorrevolutionäre Stimmung muss man nutzen.

Leider doch

Realist @, Friday, 13.07.2012, 13:51 (vor 4308 Tagen) @ Spucki

Der Strafantrag von Horst Arnold umfaßt vermutlich das nicht. Selbst wenn - der im Wiederaufnahmeverfahren vernommene Vorsitzende Richter der 1. Instanz hat die Verurteilung als Entscheidung des Kollegialgerichts betont und das steht unter dem Schutz des Beratungsgeheimnisses.

Exerzierter Fall und das Rechtsbeugungsprivileg: Eine juristische Expertise, veröffentlicht in der Zeitschrift für Strafrechtsdogmatik –
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf (2.)

Leider doch

Holger, Friday, 13.07.2012, 14:19 (vor 4308 Tagen) @ Realist

Exerzierter Fall und das Rechtsbeugungsprivileg: Eine juristische
Expertise, veröffentlicht in der Zeitschrift für Strafrechtsdogmatik –
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf (2.)

Guter Tip, danke.

Natürlich werden sich alle Beteiligten in der geheimen Beratung der Meinung des Vorsitzenden anschließen. Das ist aber eben nicht nachweisbar und somit jegliches Vorgehen gegen den Spruchkörper sinnlos.

Russische Ergotherapeuten sind die Besten!

Spucki, Friday, 13.07.2012, 17:57 (vor 4307 Tagen) @ Realist

Ein Richter, der Probleme beim unterschreiben von Freisprüchen falschbeschuldigter Männer hat, der hat möglicherweise gesundheitliche Probleme im Bereich des Manus (lat.) und kann das vermutlich gar nicht. Ich empfehle da russische Ergotherapheuten, die solche Bewegungsstörungen schnell therapieren können.

Das muss der Patient aber selber zahlen, von der Kasse gibts in dem Fall einmal nichts dazu.

Warum es im Fall Justizopfer Horst Arnold nicht zu einer Anklage gegen die Falschbeschuldigerin kommen wird!

Caesar ⌂, Bochum, Saturday, 14.07.2012, 00:55 (vor 4307 Tagen) @ Spock

Es gibt jetzt eine Anklage gegen Heidi Külzer:

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-07-10-studienraetin-heidi-k-angeklagt/613/

Wenigstens etwas. Obwohl ich mir nicht sicher bin, wie das Verfahren letztlich endet.

Dass Richter Trapp und die anderen verantwortlichen Justizangehörigen nicht zur Rechenschaft gezogen werden (nach dem Krähenprinzip), ist schlimm genug.

--
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