Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen (Gewalt)

Oliver, Sunday, 29.07.2012, 20:00 (vor 4291 Tagen)

Beschneidungen von Jungen
Justizministerin gegen gesondertes Gesetz

Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll es kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen geben. mehr
Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
Richterbund fordert Änderung des Strafrechts
Mediziner und Juristen warnen vor Beschneidung
Justizministerin: Beschneidungsgesetz wird kompliziert

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/justizministerin-gegen-gesondertes-gesetz-1.2928114?commentview=true

BEITRÄGE UNSERER LESER

Autor: Olliver / Datum: 29.07.2012 17:50
Wie verlogen diese Ministerin ist: Gibt es nämlich schon lange ein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von MÄDCHEN!
Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist durch den Paragrafen §242 Strafgesetzbuch verboten. Warum gilt die Beschneidung nur bei weiblichen Kindern, und nicht bei männlichen?
Warum?

Mädchen besonders schützenswert, oder Jungs KLEINE Menschen 2ter Wahl?

NIEMAND hat an Kinderkörpern rumzuschnippeln, sie zu verstümmeln, weder an Mädchen noch an Jungen!
NIEMAND!

--

Liebe Grüße
Oliver


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Diebstahl?

Rainer ⌂, Sunday, 29.07.2012, 20:05 (vor 4291 Tagen) @ Oliver

Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist durch den Paragrafen §242
Strafgesetzbuch verboten. Warum gilt die Beschneidung nur bei weiblichen
Kindern, und nicht bei männlichen?

Strafgesetzbuch, §242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Diebstahl?

Oliver, Sunday, 29.07.2012, 20:53 (vor 4291 Tagen) @ Rainer

Mädchen ist durch den Paragrafen §242

Strafgesetzbuch, §242 Diebstahl

Hatte den Treffer aus Google Rainer
https://www.google.de/#hl=de&safe=off&output=search&sclient=psy-ab&q=m%C3%A4dchen+verst%C3%BCmmelung+...

guckst du hier:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/merkblatt-genitalverstuemmelung-rechtliche-folgen...

In Deutschland ist die Genitalverstümmelung / Genitalbeschneidung von Mädchen und Frauen als Körperverletzung nach §§ 223 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Das Strafmaß kann bis zu zehn Jahren betragen.

--

Liebe Grüße
Oliver


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Körperverletzung?

Rainer ⌂, Sunday, 29.07.2012, 23:22 (vor 4291 Tagen) @ Oliver

In Deutschland ist die Genitalverstümmelung /
Genitalbeschneidung
von Mädchen und Frauen als
Körperverletzung nach §§ 223 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Das Strafmaß kann bis zu zehn Jahren betragen.

Strafgestzbuch §223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Das Landgericht Köln, das im Beschneidungsfall des Jungen geurteilt hat, in der Begründung:
[...]Der äußere Tatbestand von § 223 Abs. 1 StGB ist erfüllt.[...]

Urteil im Wortlaut:
http://www.wgvdl.com/genitalverstuemmelung-an-kindern

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch:

Oliver, Tuesday, 31.07.2012, 09:28 (vor 4289 Tagen) @ Rainer

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Bild zur freien Verfügung und Weiterverbreitung.

Quelle:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/merkblatt-genitalverstuemmelung-rechtliche-folgen...

Bearbeitung mit Markierungen:
http://img6.imagebanana.com/img/p71n9d2k/Unbenannt3.jpg

Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch aber merkt das nicht einmal, oder?

--

Liebe Grüße
Oliver


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Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht

Christine ⌂, Sunday, 29.07.2012, 20:18 (vor 4291 Tagen) @ Oliver

Nicht so hitzig, Oliver ;-)

Recht/Antwort – 26.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalver­stümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811).

http://femokratie.com/gesetz-genitalverstuemmelung/03-2012/

Ich gebe allerdings zu, dass ich zeitweise auch verunsichert war ob der vielen Meldungen, das es ein spezielles Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung geben würde.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen

Stefan, Sunday, 29.07.2012, 20:31 (vor 4291 Tagen) @ Oliver

meine Güte, ist das widerlich.
Da sieht man es wieder, Politikerinnen machen nur Politk für Frauen/Mädchen.

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