Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

.... durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligte Mädchen u. junge Fauen? (Gesellschaft)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 17.10.2012, 15:25 (vor 4180 Tagen)

Sozial Benachteiligte (Definition / Erläuterung)

Der Benachteiligtenbegriff schließt neben einer individuellen Beeinträchtigung vor allem eine soziale Benachteiligung mit ein. Die Betroffenen gelten als sozial benachteiligt, wenn ihre Lebenschancen erheblich eingeschränkt werden, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. Sowohl das dritte als auch das achte SGB verbinden mit der sozialen Benachteiligung Rechtsansprüche.

Von einer sozialen Benachteiligung ist in der Regel immer dann auszugehen, wenn die altersmäßige gesellschaftliche Integration nicht wenigstens durchschnittlich gelungen ist, insbesondere bei Haupt- und Sonderschülern ohne Schulabschluss, Absolventen eines Berufsvorbereitungsjahres, Abbrechern von Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, schulischer und beruflicher Bildungsgänge, Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, jungen Menschen mit Sozialisationsdefiziten, jungen Menschen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind, bei ausländischen jungen Menschen und Aussiedlern (mit Sprachproblemen) auch dann, wenn ihre schulischen Qualifikationen höher als der Hauptschulabschluss liegen; schließlich bei jungen Menschen mit misslungener familiärer Sozialisation und durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligte Mädchen und junge Frauen.

Quelle: http://www.good-practice.de/3349.php

Kennt jemand zufällig ein Beispiel für "durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligte Mädchen und junge Frauen"?

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

.... durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligte Mädchen u. junge Fauen?

Joe, Wednesday, 17.10.2012, 16:58 (vor 4180 Tagen) @ Referatsleiter 408

Kennt jemand zufällig ein Beispiel für "durch gesetzliche
Rahmenbedingungen benachteiligte Mädchen und junge Frauen"?

Beispiel: Sie hat ein Blag geboren und will es abmurksen. Das ist ihr jedoch wegen gesetzlicher Rahmenbedingungen untersagt. Also eindeutig benachteiligt.

Neenee ....

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 17.10.2012, 17:31 (vor 4180 Tagen) @ Joe

Beispiel: Sie hat ein Blag geboren und will es abmurksen. Das ist ihr
jedoch wegen gesetzlicher Rahmenbedingungen untersagt. Also eindeutig
benachteiligt.

Ja und dann kommt das große "Aber"!

Es ist zwar untersagt, wird aber nicht bestraft. Also wird eine Mordsmutter da auch faktisch nicht benachteiligt. Es spielt dabei schließlich auch keinerlei Rolle, ob das Neugeborene durchs Fenster gefackt oder im Blumenkasten oder Tiefkühltruhe gelagert wird.

Das es da eine gewisse "hemmende Wirkung" durch ein Gesetz gibt, dass gebe ich ja zu, aber kein Gesetz benachteiligt eine Mutter, die ihr Kind mal ermorden will.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

powered by my little forum