Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief

Jörg , Friday, 17.01.2003, 20:56 (vor 7771 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief von Odin am 17. Januar 2003 16:34:51:

Hallo Odin!

ja, ich hab auch nicht gewußt, ob ich die Namen x-en soll.

Im Zweifelsfalle ist es immer besser, die Namen zu x-en.

Da mir der Brief aber über eine allgemeine Mailliste so zugeschickt wurde und ja ganz gezielt so offen verbreitet wurde eben UM zu sagen wer, was gemacht hat, hab ichs mal so gelassen.

Ein Verbreiten über eine allgemeine Mailliste muß nicht unbedingt heißen,
daß dies dann auch rechtlich einwandfrei ist.

Welche konkrete Person was gemacht hat ist meines Erachtens eigentlich
auch völlig unerheblich. Es sollte der jeweilige Sachverhalt im Vordergrund
stehen, nicht das Verhalten oder Fehlverhalten einzelner namentlich
identifizierbarer Personen.

Aber im Prinzip ist es egal und bei Richtern soll man doppelt vorsichtig sein :-)

Unter Umständen kann es bei Juristen eher zu rechtlichen Auseinander-
setzungen kommen als bei sonstigen Personen. Aber davon lasse ich mich
nicht einschüchtern.

Letztlich geht es mir darum, daß nicht öffentlich über Leute hergezogen
werden kann, ohne daß diese davon Kenntnis haben (geschweige denn damit
einverstanden sind) - egal ob Jurist oder Nichtjurist.

Eine Ausnahme kann nach meinem Rechtsverständnis höchstens bei Leuten
aus dem öffentlichen Leben gemacht werden. Aber auch dort müssen gewisse
Grenzen eingehalten werden.

Gruß, Jörg


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