Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief
Als Antwort auf: Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief von Jens am 18. Januar 2003 13:42:09:
>Eine Ausnahme kann nach meinem Rechtsverständnis höchstens bei Leuten
aus dem öffentlichen Leben gemacht werden. Aber auch dort müssen gewisse
Grenzen eingehalten werden.
1. Wurde die Richterin über den Offenen Brief informiert - er war ja an sie gerichtet[/i]
Vergleiche hierzu meine andere Antwort an Dich bezüglich meiner Einstellung
zu offenen Briefen in Internetforen im Allgemeinen sowie in diesem Forum im
Speziellen.
2. Sind Richter im Amt Menschen des öffentlichen Lebens.
Worauf stützt Du diese Aussage?
Hast Du dazu irgendwelche Belege aus glaubwürdigen Quellen?
Jörg
gesamter Thread:
- Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Odin,
16.01.2003, 15:01
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jörg ,
16.01.2003, 19:05
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Odin,
17.01.2003, 18:34
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jörg ,
17.01.2003, 20:56
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jens,
18.01.2003, 15:42
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief - Jörg, 19.01.2003, 03:27
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jens,
18.01.2003, 15:42
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jörg ,
17.01.2003, 20:56
- offener Brief -
Jens,
18.01.2003, 15:38
- Re: offener Brief - Jörg, 19.01.2003, 03:04
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Odin,
17.01.2003, 18:34
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Lisbeth,
16.01.2003, 23:55
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief - Odin, 17.01.2003, 18:37
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jörg ,
16.01.2003, 19:05