Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Dissens e.V.

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 09.01.2007, 02:12 (vor 6317 Tagen) @ Conny
bearbeitet von Nihilator, Tuesday, 09.01.2007, 02:16

Hi Conny!

Ich habe mir da von anfang an gedacht, daß das doch nicht war sein kann.
Und dafür gibt dieser Staat auch noch Steuergelder aus. Damit kann man ein
Kind vermutlich schon nachhaltig in der Entwicklung schaden. Aber Anzeigen,
dachte ich, müßten in diesem Fall die Eltern des Kindes.

Nein! Jeder kann das machen, der von einem Sachverhalt Kenntnis erhalten hat, nicht nur der Geschädigte oder dessen Vertreter. Das ist mal was Schönes an unserem Rechtsstaat.

Und hier wird es jetzt eventuell kritisch. Mit diesem Aufruf könnte es den
Charakter einer Sammelklage geben und die gibt es in Deutschland soviel ich
weiß nicht. Wenn sowas dennoch keine Sammelklage wird, bin ich dabei.

Nein, es geht ja nicht um Klage. Klage reichst Du bei Gericht ein, eine Anzeige bei der Polizei. Die ermittelt, ob an dem Vorwurf etwas dran ist und ausreichende Schwere vorliegt, was dann evtl. die Staatsanwaltschaft zur Klage veranlaßt (ohne weiteres Zutun Deinerseits).
Und da Du das jederzeit darfst, auch ohne betroffen zu sein, gibt es natürlich auch keine Begrenzungen der Zahl der Anzeigen. Allerdings dürfte eine Vielzahl der Sache mehr Gewicht verleihen.


Gruß,
nihi

PS: Vielleicht ist es sinnvoll, unterschiedliche Länderpolizeien damit zu behelligen? Ich habe mich direkt für Berlin entschieden.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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