Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kind (Recht)

Flint ⌂, Friday, 18.11.2011, 15:17 (vor 4545 Tagen) @ Wiki
bearbeitet von Flint, Friday, 18.11.2011, 15:26

"Kind" ist man erst ab Geburt. Davor ist man Fötus.

Klar, deshalb sprechen Frauen die schwanger sind auch von ihrem Fötus statt von ihrem Kind...

Selbstverständlich hat dieser ungeborene noch nicht voll entwickelte Mensch (s)ein Lebensrecht!

Willst Du das bestreiten?

Zitat von der ProLeben-Seite:

Wann beginnt das menschliche Leben?

Die moderne Wissenschaft ist sich einig: Das Menschsein beginnt definitiv mit der Befruchtung - die Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Dieser Fakt wird manchmal aus verschiedenen Gründen von manchen Seiten bezweifelt. Folgende, teilweise abstrusen Thesen stehen im Raum:

These a) Beginnt das Menschsein mit der Geburt?

Die Geburt ist im Prinzip nicht eine so einschneidende Grenze, wie meist angenommen wird. Das Kind vor der Geburt unterscheidet sich in seinem Wesen in keiner Weise von dem Kind nach der Geburt. Was sich ändert, ist nur, dass ihm Nahrung und Sauerstoff nun nicht mehr über die Nabelschnur, sondern von außen zugeführt werden. Nähme man an, dass das Menschsein mit der Fähigkeit begänne, unabhängig zu existieren, dann wäre weder das ungeborene noch das geborene Kind ein Mensch. Denn weder vor noch nach der Geburt ist es für sich allein lebensfähig. Stets benötigt es Nahrung, Geborgenheit, Liebe usw. von anderen. Und dieses Angewiesensein auf andere hört nie auf. Zwar erlangt der Mensch verschiedene Grade von Unabhängigkeit. Dennoch ist er von der Zeugung an bis zum Tod auf den Mitmenschen angewiesen. Der Mensch ist ein soziales Wesen.

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