Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? (Recht)

trel, Wednesday, 15.01.2020, 16:24 (vor 1563 Tagen) @ Andi

Das bedeutet natürlich auch, dass nicht nur du nicht verurteilt werden kannst, sondern auch nicht z. B. die Redakteure des öffentlichen Rundfunks mit ihrer täglichen Hetze und Hass gegen Männer.

Das finde ich schade.

Ich sehe es anders.

Mir wäre es am liebsten, wenn der Staat unsere sprachlich und bildlich geäußerten Gefühlsurteile möglichst gar nicht regulieren würde. Konkret: Jeder soll jeden, auch jede Gruppe öffentlich beurteilen dürfen, wie er will - solange er dabei keine Gewalt anwendet. Selbst Aufrufe zur Gewalt sollten erlaubt sein. Zu bestrafen ist nur, wer solchen Aufrufen folgt.

Wir müssen zurückfinden zur Tatjustiz, wegfinden von der Gesinnungsjustiz.

Zu welchem Zweck gibt es den Staat? Im Grunde hat er nur zwei Aufgaben: die äußere und die innere Sicherheit zu garantieren. Der ersten Aufgabe dient die Armee, der zweiten die Polizei. In beiden Fällen geht es eigentlich um Grenzsicherungen. Es gibt die Grenze, welche den Staat von außen gegen Eindringlinge schützt; und es gibt die Grenzen, welche Bürger unter sich nicht überschreiten dürfen, ohne sich der Gewaltausübung schuldig zu machen.

Im vorliegenden Falle handelt es sich um einen politischen Prozeß, d.h. um eine Instrumentalisierung der Strafjustiz durch einen ideologisierten, insofern entarteten Staat. Es ist dem Richter hoch anzurechnen, daß er sich eindrücklich bemüht hat, die Rechtsgrundlage zu finden, um eine solche Instrumentalisierung abzuwehren.

trel


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