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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Die Väterentsorgung biegt bei den Grünen auf die Zielgerade ein! (Feminismus)

Yussuf K., Monday, 08.07.2013, 14:36 (vor 3935 Tagen)

Familienrecht | Soziale Elternschaft stärken

Mehr Rechtssicherheit und Anerkennung für die Leistung sozialer Eltern

Die Pluralität von Lebenssituationen, von der Patchwork- bis zur Regenbogenfamilie, erfordert neue Regelungen im Familienrecht. Denn in einer wachsenden Zahl von Familien sind einzelne Familienmitglieder in einer elternähnlichen Rolle; sie sind aber nicht Elternteile im biologischen oder rechtlichen Sinn. Viele Kinder und Jugendliche entwickeln im Laufe ihrer Erziehung enge soziale Beziehungen zu diesen Bezugspersonen, die für sie elterliche Verantwortung übernehmen. Viele dieser Eltern-Kind-Beziehungen dienen dem Kindeswohl: Soziale Eltern helfen bei der Betreuung und Erziehung, sichern den materiellen Unterhalt und stellen Vorbilder und Wegbegleiter dar. Kinder brauchen stabile Beziehungen zu diesen Bezugspersonen. Für Kinder ist das formale verwandtschaftliche Verhältnis nachrangig. Entscheidender ist die Stabilität dieser Beziehungen. Diese wollen wir unterstützen.

Der Rechtsrahmen in Deutschland kennt Formen der sozialen Eltern-Kind Beziehungen kaum. Rechtlich gesehen sind soziale Eltern praktisch Außenstehende für ihr Kind. Im Kindergarten, in der Schule oder beim Arzt - soziale Eltern dürfen auch nach langjähriger Übernahme von Verantwortung keine Entscheidungen für ihre sozialen Kinder treffen.

Die grüne Bundestagsfraktion will die Rahmenbedingungen für soziale Elternteile und die Kinder verbessern. Sie hat dazu ein neues Rechtsinstitut entwickelt: Die elterliche Mitverantwortung für soziale Elternteile.

Dieses Konzept beinhaltet im Einzelnen:

Elterliche Verantwortung auf soziale Elternteile ausweiten

Die elterliche Mitverantwortung umfasst neben den Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens auch Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, z.B. Bildung, medizinische Versorgung, Mitnahme des Kindes ins Ausland oder die Vertretung gegenüber Schulen und Behörden. Hiervon ausgenommen sind die Bestimmung des Vor- und Familiennamens, die religiöse Erziehung und die Bestimmung des Aufenthalts- und Wohnorts. Umfasst sind aber auch eine Verbleibensanordnung im Falle einer schweren Krankheit oder des Todes des rechtlichen Elternteils und ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Einvernehmliche Regelungen sind das Ziel

Die elterliche Mitverantwortung kann vom Jugendamt auf soziale Eltern übertragen werden, wenn alle sorgeberechtigten Eltern einverstanden sind. So kann auch davon ausgegangen werden, dass die Ausweitung der Verantwortung dem Kindeswohl entspricht.

Die sozialen und die sorgeberechtigten Elternteile sollen die elterliche Verantwortung gemeinsam ausüben. Nur bei nicht aufzulösenden Meinungsverschiedenheiten überträgt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die jeweilige Entscheidung einem der Elternteile.

Ausgewogene Rechte und Pfichten

Da zu dem Recht und der Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes gehört, "für einen angemessenen Unterhalt des Kindes zu sorgen", werden soziale Eltern auch zum Unterhalt gegenüber dem Kind verpflichtet. Um dabei eine Diskriminierung der leiblichen gegenüber den sozialen Eltern zu verhindern, muss die Unterhaltspflicht der sozialen Eltern der Unterhaltspflicht der leiblichen Eltern grundsätzlich entsprechen.


http://anonym.to?http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_SozialeEltern.pdf

http://anonym.to?http://www.gruene-bundestag.de/themen/familie/soziale-elternschaft-staerken_ID_4384153.html

Das ist der Angriff auf die gesamte Elternschaft. Die "soziologische Funktion" wird eines Tages der Staat übernehmen. Dann sind die Väter längst draußen, nur die Mütter fliegen noch hinterher.

WANN WACHT DIESES VOLK ENDLICH AUF?


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