Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Hallo zusammen

BartS, Sunday, 05.08.2001, 16:31 (vor 8676 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Hallo zusammen von Jörg am 05. August 2001 12:20:28:

Wenn ich mir schon die Mühe mache, bis vor den Europäischen Gerichtshof zu
ziehen (dabei handelt es sich bekanntermaßen nicht gerade um ein Wald-Feld-
und-Wiesen-Gericht), um eine Entscheidung durchzuboxen, dann ist es wohl
üblicherweise naheliegend, auch den zweiten Schritt zu gehen und das
aufwendig erstrittene Recht auch wahrzunehmen. Wenn man dies nicht tut ist
das aus meiner Sicht einfach nur eine ziemlich arme Nummer.

Es stimmt, es ist naheliegend. Es gibt aber Situationen, wo man nicht mehr direkt davon betroffen ist, aber trotzdem noch durch die Instanzen geht. An Stelle von der Frau hätte auch eine Organisation klagen können. Letztlich hat das Urteil starke Auswirkungen für die Zukunft, da ist es fast schon irrelevant, ob der eigentliche Kläger von seinen Recht noch Gebrauch macht.

Man könnte es auch etwas zynisch als "Männerverarschung deluxe" bezeichnen.

Wieso das?

Gruss
BartS


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