Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ähm

Joachim, Sunday, 02.09.2001, 16:00 (vor 8483 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: ähm von BartS am 02. September 2001 12:28:33:

>Die psychische Befindlichkeit von Beschuldigten(da steht nicht: weiblichen Beschuldigten!) spiele beim Strafantrag eine wesentliche Rolle.
Es heisst ja auch die "ALLGEMEINE WEHRPFLICHT", hier werden aber nur Männer gezwungen Zwangsdienste auszuüben! Was verstehst Du dann unter "Allgemeine Wehrpflicht"?

Ähm.....*jetzt gar nichts mehr versteht*.........was hat das eine mit dem anderen zu tun?
*grübelnd*
BartS

Ganz einfach "Die psychische Befindlichkeit von Beschuldigten" hört man fast ausschliesslich nur über Frauen! Alleine das müsste Dir schon zu denken geben wie "Frauen sind Opfer" und "Männer die Täter" (gezeichnetes Weltbild), denn das tragische Ende einer Beziehung soll eine wichtige Rolle gespielt haben! Wer hat hier jetzt Schuld? Das ist es doch, es wird was Neutral verfasst und ist es im Grunde gar nicht. Warum glaubst Du wohl dass in Zeitungsartikeln von "Häuslicher Gewalt" nur von Männer als Täter die Rede ist? Hier sehe ich, dass man in Bezug auf das kommende Gewaltschutzgesetz dadurch eine Verbindung herstellen möchte, auch wenn es noch so Neutral verfasst wurde. Das ist kein Zufall!


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