Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht
Als Antwort auf: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht von Maya am 02. September 2001 19:34:25:
Hi,
erstmal danke für das lange copy and paste dieses postings was du ja wie
mir scheinst in sämtliche foren reinsetzt !
deine fragen sind auf jurist. ebene sehr leicht zu beantworten.
--es gibt halt zwischen totschlag, mord und den
von frauen so als ungerecht empfundenen anklagen
wegen heimtückischen mordes einen jurist. unterschied.
dieser ist geschlechtsneutral formuliert ( würde bei einem mann ebenso
angewendet werden )
vielleicht spricht es nicht unbedingt für die frauen wenn hin und wieder
anklagen wegen "heimt. mordes" erfolgen/müssen !
von benachteiligung kann keine rede sein.
wie ich schon sagte sollten die männer etwas mehr "aufpassen" was alles
"so in der mache ist" - schätze mal das gewaltschutzgesetz ist erst der
anfang !
es besteht der berechtigte verdacht, dass durch einzelne erfolge die
forderung gewisse "ungerechtigkeiten" aus der welt zu schaffen formen an-
nehmen werden die keiner mehr verantworten kann.
dieser "beweis" , dass frauen nicht immer besser behandelt werden als
männer ( im jurist. sinne ) hat überhaupt keine aussagekraft !
Freeman
gesamter Thread:
- Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht -
Maya,
02.09.2001, 22:34
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht -
Freeman,
02.09.2001, 22:43
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht - BartS, 02.09.2001, 23:12
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht - Sven, 02.09.2001, 23:15
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht -
Freeman,
02.09.2001, 22:43