Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht

Freeman, Sunday, 02.09.2001, 22:43 (vor 8483 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht von Maya am 02. September 2001 19:34:25:

Hi,

erstmal danke für das lange copy and paste dieses postings was du ja wie
mir scheinst in sämtliche foren reinsetzt !

deine fragen sind auf jurist. ebene sehr leicht zu beantworten.

--es gibt halt zwischen totschlag, mord und den

von frauen so als ungerecht empfundenen anklagen

wegen heimtückischen mordes einen jurist. unterschied.

dieser ist geschlechtsneutral formuliert ( würde bei einem mann ebenso
angewendet werden )

vielleicht spricht es nicht unbedingt für die frauen wenn hin und wieder
anklagen wegen "heimt. mordes" erfolgen/müssen !

von benachteiligung kann keine rede sein.

wie ich schon sagte sollten die männer etwas mehr "aufpassen" was alles
"so in der mache ist" - schätze mal das gewaltschutzgesetz ist erst der
anfang !

es besteht der berechtigte verdacht, dass durch einzelne erfolge die
forderung gewisse "ungerechtigkeiten" aus der welt zu schaffen formen an-
nehmen werden die keiner mehr verantworten kann.

dieser "beweis" , dass frauen nicht immer besser behandelt werden als
männer ( im jurist. sinne ) hat überhaupt keine aussagekraft !

Freeman


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