Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht
Als Antwort auf: Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht von Freeman am 02. September 2001 19:43:55:
Hallo Freeman,
jetzt bin ich allerdings doch erstaunt.
dieser "beweis" , dass frauen nicht immer besser behandelt werden als
männer ( im jurist. sinne ) hat überhaupt keine aussagekraft !
Wenn das so ist (wogegen ich nichts hätte), wieso wird dann ständig jeder Einzelfall und Verallgemeinerung, die für die Männer sprechen, als Argument für die Ungleichbehandlung gewertet? Zum Beispiel wenn behauptet wird, daß Männer von Straftaten in den Medien als brutaler beschrieben werden (was ja im juristischen Prozess keinen direkten Einfluss auf das Urteil hat, wenn es von der Zeitung stammt).
Ich finde, daß in dem Text genau auf das hingewiesen wird, was viele von euch beim Gewaltschutzgesetz befürchten, daß aufgrund des Geschlechtes die Straftat abgeleitet wird. So wird bei Frauen eher vermutet, daß es sich um eine heimtückische Tat handelt.
Wie genau die Anklage lautet ist nämlich in vielen Fällen meist gar nicht klar, die Grenzen zu den von Dir drei genannten Punkten sind da meist sehr fliessend, so daß das Geschlecht durchaus Einfluß nehmen könnte.
deine fragen sind auf jurist. ebene sehr leicht zu beantworten.
--es gibt halt zwischen totschlag, mord und den
von frauen so als ungerecht empfundenen anklagen
wegen heimtückischen mordes einen jurist. unterschied.
dieser ist geschlechtsneutral formuliert ( würde bei einem mann ebenso
angewendet werden )
Das ist keine Frage, daß der geschlechtsneutral formuliert ist und auch so angewendet werden muß.
vielleicht spricht es nicht unbedingt für die frauen wenn hin und wieder
anklagen wegen "heimt. mordes" erfolgen/müssen !
Siehe Symmetrie: vielleicht spricht es nicht unbedingt für die männer wenn hin und wieder anklagen wegen "häuslicher Gewalt" erfolgen/müssen !
Um es klarzustellen, ich finde nicht, daß man anhand der Straftaten auf die Eigenschaften der Geschlechter Rückschlüsse ziehen soll. Nur läßt sich bei Dir, freeman, auf die Art die Argumentation umdrehen und wir haben unsere heiß diskutierten Fälle. Also wenn schon, auf beiden Seiten Gerechtigkeit.
von benachteiligung kann keine rede sein.
wie ich schon sagte sollten die männer etwas mehr "aufpassen" was alles
"so in der mache ist" - schätze mal das gewaltschutzgesetz ist erst der
anfang !
es besteht der berechtigte verdacht, dass durch einzelne erfolge die
forderung gewisse "ungerechtigkeiten" aus der welt zu schaffen formen an-
nehmen werden die keiner mehr verantworten kann.
Ehrlich gesagt hat das schon Ähnlichkeit mit der "Kalten-Krieg-Propaganda" ("läßt euch nicht irre schreien", "der Feind ist neben euch"....) Ich weiß, so hast Du das nicht geschrieben, ich bezieh mich nur auf die Art und Weise.
Gruss
BartS
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Maya,
02.09.2001, 22:34
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht -
Freeman,
02.09.2001, 22:43
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht - BartS, 02.09.2001, 23:12
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht - Sven, 02.09.2001, 23:15
- Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht -
Freeman,
02.09.2001, 22:43