Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hallo! Aufwachen!

Mischa, Wednesday, 04.08.2004, 12:27 (vor 7895 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Noch eine interessante Frage von Nick am 03. August 2004 23:02:22:

Hi,

ich weiß ja, daß dieses Forum nicht so auf Fakten und Beweise steht, jedoch sollen die unwissenden Leser zumindest die Chance der Erkenntnis bekommen. Der angesprochene Fall führt normalerweise zum Verlust jeglicher Unterhaltsansprüche, allerdings gilt auch hier der Satz: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Noch eine kleine Anmerkung: nur etwa 20 Prozent der geschiedenen Frauen erhält überhaupt Unterhalt und wenn, dann selten mehr als einige hundert Euro.

"Schwerwiegendes Fehlverhalten:
Dieser Sachverhalt ist umstritten. Generell geht es dabei um Ehebruch, doch der ist nicht in jedem Fall als Fehlverhalten zu werten. Es kommt darauf an, ob es sich um wiederholte Affären bzw. dauerhafte außereheliche Beziehungen handelt, oder um einen "einmaligen Ausrutscher". Ebenfalls ist der Auslöser des beklagten Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Neben Ehebruch fallen in diese Kategorie auch andere seelische und körperliche Misshandlungen."

Quelle:

http://www.123recht.net/article.asp?a=775&f=ratgeber_familienrecht_unterhaltverweig...


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