Re: Ist das der Anfang um Selbstjustiz zu verüben?
Als Antwort auf: Re: Ist das der Anfang um Selbstjustiz zu verüben? von Joachim am 08. Oktober 2001 16:23:01:
Bonner Schwurgericht sprach Mutter von vier Kindern nach Tod des Ehemanns frei!
War das erst der Anfang "Lizenz zum töten erteilt"? Können Frauen in Zukunft pauschal behaupten aus Notwehr getötet zu haben, auch wenn es eine Lüge ist?
*** Ruhig Blut und erst den ganzen Artikel lesen... so wie sich der Sachverhalt darstellt war tatsächlich eine Notwehrlage gegeben (und auch wenn die Täterin ein Mann gewesen wäre, hätte es einen Freispruch gegeben). Wenn Du den Artikel aufmerksam liest, dann stellst Du fest, dass es einen Zeugen der Tat gab.
Ich sehe hier auch nicht die geringste Veranlassung eine "Präzedenz-Fall" zu vermuten.... der Richterspruch befindet sich rechtlich (also bezüglich der Bewertung ob eine Notwehrlage vorlag oder nicht) absolut im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
der mit dem Wolf tanzt
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- Feminismus und kein Ende -
Joachim,
08.10.2001, 18:24
- Re: Ist das der Anfang um Selbstjustiz zu verüben? -
Joachim,
08.10.2001, 19:23
- Re: Ist das der Anfang um Selbstjustiz zu verüben? - Norbert, 08.10.2001, 20:50
- Re: Ist das der Anfang um Selbstjustiz zu verüben? - der mit dem Wolf tanzt, 09.10.2001, 14:28
- Re: Ist das der Anfang um Selbstjustiz zu verüben? -
Joachim,
08.10.2001, 19:23