Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Augen auf beim Autokauf

Morb, Monday, 04.04.2005, 22:09 (vor 7564 Tagen)

In der neuen ADAC-Motorwelt:

Unfallschaden einfach vergessen

Frau verkaufte gebrauchten Polo mit hohem Schaden als unfallfrei - die Richter sprachen sie trotzdem vom Vorwurf der arglistigen Täuschung frei

... Die Richter bestätigten zwar, dass ein Schaden von rund 2000 Euro keine Bagatelle und somit 'grundsätzlich offenbarungspflichtig' sei, hielten es jedoch durchaus für üblich, dass Schäden aus Unfällen in Vergessenheit geraten könnten und daher keine arglistige Täuschung vorliege: 'Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, dass der Unfall 3,5 Jahre vor Verkauf des Fahrzeugs war und der Unfall für die Beklagte kein einschneidendes Erlebnis war, geht die Kammer davon aus, dass ein Vergessen durchaus im Bereich des Möglichen ist', liest man staunend in der Urteilsbegründung ...

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Die Tatsache, dass es sich bei der Käuferin ebenfalls um eine Frau handelte, lässt erahnen, welche Prioritäten von den Richtern gesetzt wurden:

Täterinnenschutz vor Opferinnenschutz

Gruß

Morb


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