Re: Augen auf beim Autokauf
Als Antwort auf: Augen auf beim Autokauf von Morb am 04. April 2005 19:09:
... Die Richter bestätigten zwar, dass ein Schaden von rund 2000 Euro keine Bagatelle und somit 'grundsätzlich offenbarungspflichtig' sei, hielten es jedoch durchaus für üblich, dass Schäden aus Unfällen in Vergessenheit geraten könnten und daher keine arglistige Täuschung vorliege: 'Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, dass der Unfall 3,5 Jahre vor Verkauf des Fahrzeugs war und der Unfall für die Beklagte kein einschneidendes Erlebnis war, geht die Kammer davon aus, dass ein Vergessen durchaus im Bereich des Möglichen ist', liest man staunend in der Urteilsbegründung ...
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Die Tatsache, dass es sich bei der Käuferin ebenfalls um eine Frau handelte, lässt erahnen, welche Prioritäten von den Richtern gesetzt wurden:
Täterinnenschutz vor Opferinnenschutz
Mich verwundert, daß der Unfall für die Beklagte kein einschneidendes Erlebnis war, wo doch bei manchen Frauen schon ein schiefer Blick genügt, damit sie sich sexuell mißbraucht fühlen.
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Morb,
04.04.2005, 22:09
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05.04.2005, 00:34
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