Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Frank, Tuesday, 19.04.2005, 12:27 (vor 7549 Tagen)
Bayern hat eine Bundesrats- Initiative gestartet und setzt sich dafür ein, dass Freier von Zwangsprostituierten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können.
Das findet sogar die evangelische Bischöfin Margot Käßmann richtig gut:
«Der Ansatz ist richtig, bei den Kunden anzufangen», sagte Käßmann. «Wir müssten viel stärker auch an die Männer appellieren: Wisst ihr, was ihr tut?».
Ich fürchte,ja. Wenn daheim das Sexleben verkümmert, nimmt Mann halt gerne externe Dienstleister in Anspruch. Was ist daran grundsätzlich verwerflich?
Die Bischöfin bezeichnete die vielen Sexanzeigen in den Medien für «menschenunwürdig». Sie sagte: «Wenn in einer normalen Tageszeitung eine halbe Seite Sexangebote drin sind, halte ich das für pervers.»
Wieso? Das ist praktizierte Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage. Die Huren wissen, dass es für ihre Dienstleistung eine Nachfrage gibt, und sie bieten ihre Dienste in der Öffentlichkeit an. Bei Fliesenlegern ist es auch nicht anders. Nur dass die für ihr Geld richtig schuften müssen.
Zwangsprostituierte müssen aus Sicht der Landesbischöfin vor allem mehr über ihre Rechte erfahren. Zudem sei es wichtig, sie nach Razzien in Zeugenschutzprogramme aufzunehmen. Die Bischöfin engagiert sich stark für die Bekämpfung von Zwangsprostitution. Sie hat 10 000 Euro gesammelt, damit sich bei der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel in Hannover zwei Street-Workerinnen stärker um die Frauen kümmern können. «Das ist für viele Frauen wirklich reales Elend mitten unter uns», sagte Käßmann.
Das sehen nicht alle so (siehe hier: index.php?id=48362). Hier strickt Käßmann mal wieder an einem feministischen Mythos, der der Realität kaum stand hält.
Demnächst droht also Knast, wenn ich als Mann Sex mit einer Zwangsprostituierten habe. Nur: wie erkenne ich die? Am ukrainischen Akzent? Am besten frage ich sie vorher: "Bist du Zwangsprostituierte?" Pech nur, wenn sie lügt. Dann droht garantiert auch eine Strafe. Dreimal dürft ihr raten, wem...
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Expatriate, Tuesday, 19.04.2005, 15:38 (vor 7549 Tagen) @ Frank
Als Antwort auf: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Frank am 19. April 2005 09:27:
dass Freier von Zwangsprostituierten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können.
Hmmm, muss man wohl einen Vertrag vorher aufsetzen.
Doppelte oder dreifache Ausfertigung?
«Der Ansatz ist richtig, bei den Kunden anzufangen», sagte Käßmann. «Wir müssten viel stärker auch an die Männer appellieren:
Wisst ihr, was ihr tut?».[/i]
Ja was ist denn das fuer eine dumme Frage. Natuerlich weiss man das, hat man ja vorher ausgehandelt mit der Lady.
Naja, 'ne Bischoefin, wolle mer ma nicht so streng sein.
Ich fürchte,ja. Wenn daheim das Sexleben verkümmert, nimmt Mann halt gerne externe Dienstleister in Anspruch. Was ist daran grundsätzlich verwerflich?
Gar nichts IMHO.
Die Bischöfin bezeichnete die vielen Sexanzeigen in den Medien für «menschenunwürdig». Sie sagte: «Wenn in einer normalen Tageszeitung eine halbe Seite Sexangebote drin sind, halte ich das für pervers.»
Ne halbe Seite nur? Schwach, z. B. in der Hamburger Morgenpost waren das doch vor 6 Jahren noch jeden Tag 3-4 volle Seiten, oder nicht?
Ach so, dann meint sie mit "pervers" wohl, dass es NUR eine halbe Seite ist.
Tja, die Arbeitslosigkeit hat auch da zugeschlagen, scheint mir.
Sie hat 10 000 Euro gesammelt.....
Wollte gerade mal ausrechnen, wieviel Euro ich schon bei den Ladies gelassen habe. Und damit geholfen habe.
Bringe ich aber nicht mehr zusammen
Aber so 10 Mille koennten das auch sein.
«Das ist für viele Frauen wirklich reales Elend mitten unter uns», sagte Käßmann.
Naja, ob die jemals richtiges Elend gesehen hat, mag man bezweifeln bei so einer Aussage.
Muss jetzt in Urlaub, Pro's helfen.
Cheers!
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Mikael, Tuesday, 19.04.2005, 20:47 (vor 7549 Tagen) @ Expatriate
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Expatriate am 19. April 2005 12:38:
Hmmm, muss man wohl einen Vertrag vorher aufsetzen.
Doppelte oder dreifache Ausfertigung?
Das hat Hollywood mal wieder vorausgesehen. Ich erinnere mich an einen Film (Titel leider vergessen, spielte aber in der "Zukunft"), wo zu einem Date immer drei Personen gingen: Die dritte Person war ein Rechtsanwalt. Da wurde dann gleich ein Vertrag aufgesetzt, in dem haarklein stand, was beim Sex alles erlaubt war und was nicht...
Auch hier hat uns die Zukunft also schon eingeholt...
Werde mir demnächst wieder alle meine Science-Fictions ansehen. Man muss ja gewappnet sein !
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Gastredner, Tuesday, 19.04.2005, 19:46 (vor 7549 Tagen) @ Frank
Als Antwort auf: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Frank am 19. April 2005 09:27:
Demnächst droht also Knast, wenn ich als Mann Sex mit einer Zwangsprostituierten habe. Nur: wie erkenne ich die? Am ukrainischen Akzent? Am besten frage ich sie vorher: "Bist du Zwangsprostituierte?" Pech nur, wenn sie lügt. Dann droht garantiert auch eine Strafe. Dreimal dürft ihr raten, wem...
Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.
Demnach musst man schon den Willen gehabt haben mit einer Zwangsprostituierten zu verkehren.
Gastredner
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Mikael, Tuesday, 19.04.2005, 20:38 (vor 7549 Tagen) @ Gastredner
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 19. April 2005 16:46:
Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.
Neee, so einfach ist das nicht. Was du meinst, nennst sich "vorsätzliche Handlung".
Es heisst "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) !
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Gastredner, Friday, 22.04.2005, 05:17 (vor 7546 Tagen) @ Mikael
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Mikael am 19. April 2005 17:38:
Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.
Neee, so einfach ist das nicht. Was du meinst, nennst sich "vorsätzliche Handlung".
Es heisst "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) !
Das meine ich nicht. Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen.
Gastredner
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT !
Sven, Friday, 22.04.2005, 11:32 (vor 7546 Tagen) @ Gastredner
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 22. April 2005 02:17:
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen."
Definiere mal das Wort "vergewaltigen", dann wirst du sehen, wie
unklar die Grenzen sind und niemand eigentlich wirklich weiss wo
"vergewaltigen" anfängt oder aufhört.
Dein Spruch ist zwar aus dem Gefühl heraus gesagt "verständlich".
Genauer und mit Verstand betrachtet ist er aber völliger BULLSHIT !
Re: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT !
Nikos, Friday, 22.04.2005, 11:54 (vor 7546 Tagen) @ Sven
Als Antwort auf: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT ! von Sven am 22. April 2005 08:32:
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen."
Definiere mal das Wort "vergewaltigen", dann wirst du sehen, wie
unklar die Grenzen sind und niemand eigentlich wirklich weiss wo
"vergewaltigen" anfängt oder aufhört<
Zumal für die Radikalfeministinnen die "gefühlte Vergewaltigung" auch anklagbar sein soll. Zitat:
"Wenn eine Frau nach dem Sex mit ihrem Parten sich vergewaltigt fühlt, dann ist sie auch vergewaltigt worden"
Also, man kann durchaus in Knast landen, wenn die Freundin plötzlich meint, daß der geile Sex von vorhin sich irgendwie wie Vergewaltigung angefühlt hat. Daß das bald Gesetz werden könnte, traue ich dieser Staat zu. Aber auch so wie es heute ist, ist man als Mann nach einen solchen Vorwurf wahrscheinlich für immer völlig ruiniert.
Prost und Mahlzeit. Nur im Beisein von (eigenen, vertrauensvollen) Zeugen ist der Geschlechtsverkehr mit einer heutigen Frau einigermassen sicher von der Vorwurf der Vergewaltigung. Das würde aber das Ende der zweier sexuellen Beziehung bedeuten, und der Beginn der Orgien im großen Still.
Nikos
*der nicht unbedingt etwas dagegen hat*
Re: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT !
Odin, Friday, 22.04.2005, 15:06 (vor 7546 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Re: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT ! von Nikos am 22. April 2005 08:54:
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen."
Definiere mal das Wort "vergewaltigen", dann wirst du sehen, wie
unklar die Grenzen sind und niemand eigentlich wirklich weiss wo
"vergewaltigen" anfängt oder aufhört<
Zumal für die Radikalfeministinnen die "gefühlte Vergewaltigung" auch anklagbar sein soll. Zitat:
"Wenn eine Frau nach dem Sex mit ihrem Parten sich vergewaltigt fühlt, dann ist sie auch vergewaltigt worden"
Ja, aber ihr diskutiert Fehlentwicklungen, während euer Diskussionspartner von einer nüchternen Tatsache ausgeht. Natürlich kann man niemanden versehentlich vergewaltigen!
Re: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT !
Gastredner, Friday, 22.04.2005, 22:15 (vor 7546 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT ! von Odin am 22. April 2005 12:06:07:
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen."
Definiere mal das Wort "vergewaltigen", dann wirst du sehen, wie
unklar die Grenzen sind und niemand eigentlich wirklich weiss wo
"vergewaltigen" anfängt oder aufhört<
Zumal für die Radikalfeministinnen die "gefühlte Vergewaltigung" auch anklagbar sein soll. Zitat:
"Wenn eine Frau nach dem Sex mit ihrem Parten sich vergewaltigt fühlt, dann ist sie auch vergewaltigt worden"
Ja, aber ihr diskutiert Fehlentwicklungen, während euer Diskussionspartner von einer nüchternen Tatsache ausgeht. Natürlich kann man niemanden versehentlich vergewaltigen!
Danke, ich stand kurz davor vom Glauben abzufallen.
Gastredner
Re: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT !
scipio africanus, Friday, 22.04.2005, 18:41 (vor 7546 Tagen) @ Sven
Als Antwort auf: "Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen." - BULLSHIT ! von Sven am 22. April 2005 08:32:
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen."
Definiere mal das Wort "vergewaltigen", dann wirst du sehen, wie
unklar die Grenzen sind und niemand eigentlich wirklich weiss wo
"vergewaltigen" anfängt oder aufhört.
Dein Spruch ist zwar aus dem Gefühl heraus gesagt "verständlich".
Genauer und mit Verstand betrachtet ist er aber völliger BULLSHIT !
Wenn von Vergewaltigung die Rede ist, dann denken viele an den Unhold im Dunkeln, der arglistig hinter dem Gebüsch versteckt,notgeil, spät nachts die holde, unschuldige Jungfrau mit Gewalt bespringt. Eine solche Vergewaltigung ist natürlich nie versehentlich, und holde Jungfrauen sind ja auch ziemlich selten geworden.
Vielleicht war aber Herr und Frau Meier im Bett, er wollte, sie nicht so wirklich, so ganz, hat das auch so irgendwie zu verstehen gegeben, er begrapschte sie aber weiter (sexuelle Belästigung), worauf sie ihn machen liess, obwohl sie gar nicht Lust auf Sex hatte, was ihr später auch so richtig bewusst wird, nachdem sie in der "Feministischen Beratungsstelle von Frauen für Frauen und vor allem für Frauen" ihr Leid geklagt hatte. Somit haben wir gemäss feministischer (Un-)Rechtsauffassung eine Vergewaltigung.
Scipio
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Garfield, Friday, 22.04.2005, 17:01 (vor 7546 Tagen) @ Gastredner
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 22. April 2005 02:17:
Hallo Gastredner!
"Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen."
Da bin ich mir nicht so sicher...
Stell dir mal folgendes vor:
Du lernst eine Frau kennen, alles läuft prima, und irgendwann möchtest du auch mit ihr schlafen. Sie geht auch zunächst darauf ein, im letzten Moment sagt sie jedoch, daß sie das nicht möchte. Du akzeptierst das und schläfst also nicht mit ihr.
Danach zeigt sie plötzlich kaum noch Interesse an dir. Sie hat auf einmal immer etwas anderes zu tun, wenn du dich mit ihr treffen möchtest. Zufällig erfährst du dann von einer ihrer Freundinnen, daß sie überall herum erzählt, daß du ein impotenter Langweiler wärst, der sich noch nicht einmal getraut hätte, mit ihr zu schlafen.
Du schlägst dir diese Tusse also wieder aus dem Kopf. Dann lernst du eine andere Frau kennen. Auch da läuft alles prima an, und wieder sitzt du eines abends mit ihr zusammen, ihr küßt euch und du möchtest mit ihr schlafen.
Da sagt sie aber auch plötzlich wieder nein. Erstmal willst du nun stoppen. Aber dann fällt dir das Erlebnis mit dieser Tussi zuvor ein. Was, wenn das jetzt wieder so läuft? Wenn sie nur spielen will und nur deshalb nein sagt?
Du stoppst also nicht. Sie sagt noch ein paarmal nein, aber irgendwann sagt sie gar nichts mehr, sie wehrt sich auch nicht, du schläfst mit ihr und stellst dabei fest, daß es ihr auch Spaß macht.
Danach verhält sie sich dann aber plötzlich auch wie ausgewechselt. Sie will dich auf einmal nicht mehr sehen, und dann teilt man dir mit, daß sie Anzeige gegen dich erstattet hat, wegen Vergewaltigung.
Du fällst aus allen Wolken. Du hast wirklich nichts davon gemerkt, daß sie keinen Sex wollte. Sie hat ja voll mitgemacht, und wenn es anders gewesen wäre, hättest du gar nicht mit ihr schlafen können. Gut, sie hat vorher ein paarmal nein gesagt, aber das hat die andere Tusse zuvor auch, und später hat sie sich darüber beklagt, daß es keinen Sex gegeben hat...
Nun landest du aber vor Gericht, und da erzählt diese Frau nun unter Tränen, wie furchtbar das alles war und daß sie sich gar nicht getraut hätte, sich zu wehren, weil du so brutal und rücksichtslos gewesen wärst. Deshalb hätte sie alles über sich ergehen lassen.
Du versuchst zu erklären, daß dir das gar nicht bewußt war und daß du dachtest, daß sie ihr "nein" nicht wirklich ernst meinte. Daraufhin belehrt man dich, daß ein "nein" doch wohl deutlich genug wäre, und selbstverständlich wirst du verurteilt und bist von nun an ein vorbestrafter Sexualstraftäter inklusive Eintrag in der DNA-Datenbank. Du versuchst noch, dich bei dieser Frau zu entschuldigen, aber sie brüllt nur irgendetwas wie "Laß mich in Ruhe, du Schwein!"
Wenn du nun meinst, daß dir so etwas nicht passieren könnte weil du solche merkwürdigen Frauen noch nie kennengelernt hast, dann sei froh darüber. Es gibt leider Männer, die weniger Glück hatten. Richtig toll kommt das, wenn man die Frau, die einen wegen Vergewaltigung angezeigt hat, noch nicht einmal kennt oder nur vom Sehen aus der Ferne. Auch das kommt vor.
Freundliche Grüße
von Garfield
Es passier selten, aber es passiert
Pille, Friday, 22.04.2005, 17:27 (vor 7546 Tagen) @ Garfield
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Garfield am 22. April 2005 14:01:16:
Hi,
die Schilderung klingt sehr unglaubwürdig, ist aber leider wahr. Ich habe mal einige Fälle verlinkt.
Gruß, Pille
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Wodan, Friday, 22.04.2005, 17:41 (vor 7546 Tagen) @ Garfield
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Garfield am 22. April 2005 14:01:16:
Und doch ist die Medizin nicht schwer zu finden: Wenn sie "nein" sagt, hat sie eben Pech gehabt, wenn sie's nicht ernst meint.
Auf die Spekulationen, die Du für den zweiten Fall in Aussicht stellst, würde ich mich jedenfalls nicht einlassen.
Aber was wenn sie "ja" sagt, Dich nachher dennoch anzeigt und vor Gericht behauptet, sie habe "nein" gesagt?
That's it! Und auch das kommt vor.
Gruß
Wodan
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Gastredner, Friday, 22.04.2005, 22:27 (vor 7546 Tagen) @ Garfield
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Garfield am 22. April 2005 14:01:16:
Du versuchst zu erklären, daß dir das gar nicht bewußt war und daß du dachtest, daß sie ihr "nein" nicht wirklich ernst meinte. Daraufhin belehrt man dich, daß ein "nein" doch wohl deutlich genug wäre, und selbstverständlich wirst du verurteilt und bist von nun an ein vorbestrafter Sexualstraftäter inklusive Eintrag in der DNA-Datenbank. Du versuchst noch, dich bei dieser Frau zu entschuldigen, aber sie brüllt nur irgendetwas wie "Laß mich in Ruhe, du Schwein!"
So wie du es darstellst, kommt der Richter vermutlich zu der Ansicht, dass die Ausage, es sei dir nicht bewußt gewesen, nur vorgeschoben ist. In wie weit man ein Nein als Nein interpretiert, kann der Beurteilende, der eben nicht dabei war, nicht nachvollziehen. Wenn du sagst, sie habe nein gesagt und sie sagt, sie habe nein gesagt, dann hast du zumindest in Kauf genommen gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Du wolltest also auch gegen Ihren erklärten Willen mit ihr schlafen. Damit ist die Vorraussetzung, nämlich der Wille zur Tat, erfüllt, unabhängig davon, ob man zu dem Urteil kommt, es war eine Vergewaltigung.
Wenn du nun meinst, daß dir so etwas nicht passieren könnte weil du solche merkwürdigen Frauen noch nie kennengelernt hast, dann sei froh darüber. Es gibt leider Männer, die weniger Glück hatten. Richtig toll kommt das, wenn man die Frau, die einen wegen Vergewaltigung angezeigt hat, noch nicht einmal kennt oder nur vom Sehen aus der Ferne. Auch das kommt vor.
Ich gehe nicht von falschen Beschuldigungen, Fehlurteilen oder zu unrecht Verurteilten aus. Es ging um die rechtliche Grundlage, die ein Gesetz schaffen kann.
Wie soll ich den letzten Absatz eigentlich auffasen? Soll ich denken, du hälst mich für zu jung, um über genug Lebenserfahrung zu haben oder meinst du, ich will bloß das Problem nicht sehen, weil ich meine, es beträfe mich nicht?
Freundliche Grüße
Gastredner
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Garfield, Monday, 25.04.2005, 13:02 (vor 7543 Tagen) @ Gastredner
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 22. April 2005 19:27:
Hallo Gastredner!
"So wie du es darstellst, kommt der Richter vermutlich zu der Ansicht, dass die Ausage, es sei dir nicht bewußt gewesen, nur vorgeschoben ist. In wie weit man ein Nein als Nein interpretiert, kann der Beurteilende, der eben nicht dabei war, nicht nachvollziehen."
Ja, eben! Genau das ist ja das Problem dabei.
"Wenn du sagst, sie habe nein gesagt und sie sagt, sie habe nein gesagt, dann hast du zumindest in Kauf genommen gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Du wolltest also auch gegen Ihren erklärten Willen mit ihr schlafen. Damit ist die Vorraussetzung, nämlich der Wille zur Tat, erfüllt, unabhängig davon, ob man zu dem Urteil kommt, es war eine Vergewaltigung."
Juristisch ja, aber de facto ist das nun einmal nicht so einfach. Es gibt Frauen, die spielen gern. Manche Frauen tun gern mal so als würden sie eigentlich gar keinen Sex wollen. Oder vielleicht wollen sie anfangs wirklich nicht, überlegen es sich dann aber anders, machen alles freiwillig mit, aber später bereuen sie es wieder und schieben die Verantwortung für das Geschehene komplett auf den Mann ab.
Juristisch werden solche Fälle nicht berücksichtigt - es gibt sie juristisch einfach nicht.
"Ich gehe nicht von falschen Beschuldigungen, Fehlurteilen oder zu unrecht Verurteilten aus. Es ging um die rechtliche Grundlage, die ein Gesetz schaffen kann."
Wie gerecht kann ein Gesetz sein, daß diverse real mögliche und existente Fälle gar nicht abdeckt?
"Wie soll ich den letzten Absatz eigentlich auffasen? Soll ich denken, du hälst mich für zu jung, um über genug Lebenserfahrung zu haben oder meinst du, ich will bloß das Problem nicht sehen, weil ich meine, es beträfe mich nicht?"
Es gibt Männer, die das Glück hatten, immer nur Frauen kennen zu lernen, die sich fair verhalten haben. Dazu gehöre ich auch. Ich denke, daß es auch relativ wenig Frauen gibt, die Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigen oder die einem Mann eine auch von ihnen selbst in dem Augenblick gewollte sexuelle Handlung später als Vergewaltigung auslegen. Die vergleichsweise wenigen Frauen, die das tun, richten damit aber viel Schaden bei den Betroffenen an, und manchmal tun sie das nicht nur einmal, sondern immer wieder, so daß nicht nur ein Mann, sondern viele Männer davon betroffen sein können.
Wenn man nun aber das Glück hat, nie an eine solche Frau zu geraten, dann kann man leicht dazu neigen, es so zu sehen, daß einem Mann eine Vergewaltigung doch immer bewußt sein müsse.
Bei echten Vergewaltigungen ist das natürlich der Fall. Aber es gibt da eine Grauzone, und da kann es wirklich vorkommen, daß es einem Mann nicht bewußt wird, daß er eine Frau vergewaltigt. Entweder weil er sie gar nicht wirklich vergewaltigt (laut Gesetz aber eben doch) oder aber weil sie ihm nicht klar genug zu verstehen gibt, daß sie wirklich keinen Sex will. Nein heißt eben leider nicht wirklich immer nein.
Freundliche Grüße
von Garfield
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Norbert, Friday, 22.04.2005, 17:44 (vor 7546 Tagen) @ Gastredner
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 22. April 2005 02:17:
Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.
Neee, so einfach ist das nicht. Was du meinst, nennst sich "vorsätzliche Handlung".
Es heisst "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) !
Das meine ich nicht. Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen.
Gastredner
Könnte man meinen.
Ist aber nicht immer so.
Ich habe von einem Fall gehört, der eine Besonderheit aufweißt.
Ist aber schon etlich Jahre her.
Fakten:
Mehrere Männer haben einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer jungen Frau gehabt.
Alter der jungen Frau außerhalb des dafür strafrechtlichen Bereichs.
Keine Gewalt, o.ä..
Soweit kein Thema.
Dann kam aber die Mutter der jungen Frau in Spiel.
Sie zeigte die Männer wegen Vergewaltigung an.
Hintergrund: die junge Frau hatte einen sehr niedrigen IQ.
Dieser sollte so gering sein, dass diese gar keine Zustimmung zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geben dürfte/könnte.
Dieses hätten die Männer erkennen sollen.
Es kam zum gerichtlichen Verfahren.
Die Männer wurden freigesprochen, weil nachgewiesen werden konnte, dass der IQ der jungen Frau aber oberhalb der Schwachsinngrenze lag, und damit nicht mehr im strafrechlichen Bereich lag.
Sie führte Arbeiten aus, die sie andernfalls nicht hätte bewältigen können.
Ohne den Nachweis dieser Tätigkeit wäre der Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung gewertet und bestraft worden.
Gruß
Norbert
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
CnndrBrbr, Friday, 22.04.2005, 17:55 (vor 7546 Tagen) @ Norbert
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Norbert am 22. April 2005 14:44:55:
Hintergrund: die junge Frau hatte einen sehr niedrigen IQ.
Dieser sollte so gering sein, dass diese gar keine Zustimmung zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geben dürfte/könnte.
Echt? Kann man zu dumm zum Fi.... sein? Man wundert sich was es alles gibt...
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Norbert, Monday, 25.04.2005, 12:03 (vor 7543 Tagen) @ CnndrBrbr
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von CnndrBrbr am 22. April 2005 14:55:
Hintergrund: die junge Frau hatte einen sehr niedrigen IQ.
Dieser sollte so gering sein, dass diese gar keine Zustimmung zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geben dürfte/könnte.
Echt? Kann man zu dumm zum Fi.... sein? Man wundert sich was es alles gibt...
Ja.
Ich nehme an, dass folgender §179 StGB als Grundlage genommen wurde:
§ 179
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
(1) Wer eine andere Person, die
1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
2. körperlich
zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Gruß
Norbert
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
CnndrBrbr, Monday, 25.04.2005, 14:45 (vor 7543 Tagen) @ Norbert
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Norbert am 25. April 2005 09:03:44:
Echt? Kann man zu dumm zum Fi.... sein? Man wundert sich was es alles gibt...
Ja.
Ich nehme an, dass folgender §179 StGB als Grundlage genommen wurde:
§ 179
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
Ist es demnach für "widerstandsunfähige Personen" überhaupt möglich, legal Sex zu haben? (Außer mit ich selbst)
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Norbert, Monday, 25.04.2005, 17:50 (vor 7543 Tagen) @ CnndrBrbr
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von CnndrBrbr am 25. April 2005 11:45:
Echt? Kann man zu dumm zum Fi.... sein? Man wundert sich was es alles gibt...
Ja.
Ich nehme an, dass folgender §179 StGB als Grundlage genommen wurde:
§ 179
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
Ist es demnach für "widerstandsunfähige Personen" überhaupt möglich, legal Sex zu haben? (Außer mit ich selbst)
Klar, mit anderen widerstandsunfähigen Menschen. 
Nein, vermutlich haben sich die Urheber solcher Gesetze darüber gar keinen Gedanken gemacht.
Schließlich ist Sex etwas Schmutziges, vor dem geschützt werden muß.
Somit gibt es Menschen, die so etwas nicht haben dürfen. 
Solche Schutzgesetze halte durchaus für nötig.
Sie berücksichtigen aber eben nicht alle Eventualitäten, die wieder zu einer Legalität führen müßten.
Und sprechen manchen Menschen eben damit auch ihre ureigensten Triebe und Rechte ab.
Gruß
Norbert
Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast
Frank, Wednesday, 20.04.2005, 11:29 (vor 7548 Tagen) @ Gastredner
Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 19. April 2005 16:46:
Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.
als Mann schon 
Die Mädels und ihre männlichen Erfüllungsgehilfen haben es bis jetzt immer noch geschafft, die Gesetze so hinzubiegen, dass Mann grundsätzlich der Dumme ist. Sollte auch hier ein Leichtes sein.