Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: off-topic, auch an Beelzebub

Rüdiger, Tuesday, 17.05.2005, 03:20 (vor 7521 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: off-topic, auch an Beelzebub von Krischan am 16. Mai 2005 22:57:

[editiert - Link wurde entfernt. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Veröffentlichung legal ist - Andreas(FM)]

Wegen dem Urheberrecht? Das Copyright erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers (in diesem Fall also 1988).
Arne

Hallo Arne,
etwas off-topic, aber da Du Dich damit wohl auskennst: Heißt das, daß ich 70 Jahre nach dme Tod des Verfassers seine Werke (natürlich nicht unter meinem Namen) veröffentlichen und / oder als Übersetzung veröffentlichen kann? Bzw. kann es sein, daß ein Verlag (o.a.) Rechte an den Werken des Verfassers haben können?

Im Prinzip sind die Werke 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers frei. Als ich meine Buchhändlerausbildung machte, wurden 1986 die Rechte an dem Kinderbuchklassiker "Rulaman" frei (der Verfasser Weinland war 1916 gestorben), und sofort gab's zu der bisherigen Ausgabe des Knödler Verlags (meines Lehrherrn) noch ein, zwei andere von Großverlagen. Beim Kopieren des Textes vielleicht eine alte Ausgabe von anno dazumal nehmen, nicht eine neuere - vielleicht ist die neuere ja irgendwie erkennbar überarbeitet, und dann könnte es sein, daß der Verlag dieser Ausgabe doch noch ein Recht AUF DIESE SPEZIELLE AUSGABE hat (schließlich stehen in Goethe-Ausgaben ja auch Copyright-Vermerke, die beziehen sich dann aber wohl nur auf DIESE SPEZIELLE AUSGABE).

Gruß, Rüdiger


gesamter Thread:

 

powered by my little forum