Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: off-topic, auch an Beelzebub

Arne Hoffmann, Tuesday, 17.05.2005, 11:47 (vor 7521 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: off-topic, auch an Beelzebub von Rüdiger am 17. Mai 2005 00:20:18:

Hi Krischan,

Rüdiger als Verleger kennt sich sicher noch etwas besser aus als ich mit dieser Materie, und er hat wohl das Wesentliche dazu schon gesagt. Generell kann man Werke nach der 70-Jahres-Frist problemlos "abstauben", sich daran bedienen, weshalb einige Verlage 1994 ein wenig in Ekstase geraten sein sollen, weil das 70 Jahre nach dem Tod Kafkas war. Andererseits kann es natürlich sein, dass Nebenrechte vorliegen, beispielsweise wenn es nicht um einen Originaltext geht, sondern um seine Übersetzung. Manchmal haben die Übersetzer literarischer Werke noch dazu selbst einen gewissen Stellenwert. (Pynchons "Gravity´s Rainbow" etwa wurde von Elfriede Jelinek übersetzt, die bekanntlich mittlerweile Nobelpreisträgerin ist.) Im hier vorliegenden Fall scheint es sich um einen Originaltext zu handeln. Wobei ich das nicht im Sinn einer juristischen Expertise näher angeschaut habe (ich bin ja auch Autor und kein Jurist), sondern nur kurz auf diese 70-Jahres-Regelung hingewiesen habe.

Arne


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