Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen
Als Antwort auf: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen von Jörg am 12. November 2001 18:25:41:
Hallo Jörg,
dagegen kann jedes Geschlecht vorgehen, denn das ist Diskriminierung eines Geschlechts! Ich glaube, man(n) kann hier sogar Schadensersatz verlangen wenn man(n) aufgrund seines Geschlechts abgewiesen wird.
Gruß
Joachim
gesamter Thread:
- Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Jörg,
12.11.2001, 20:25
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Joachim,
12.11.2001, 20:44
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Axel,
12.11.2001, 21:08
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Dieter,
14.11.2001, 15:25
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen - Axel, 14.11.2001, 20:40
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Dieter,
14.11.2001, 15:25
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Axel,
12.11.2001, 21:08
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen - Chris, 13.11.2001, 20:52
- Re: Männerbenachteiligungen bei Stellenanzeigen -
Joachim,
12.11.2001, 20:44