Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vatikan fordert Strafen für Freier und Schutz Prostituierter

Garfield, Thursday, 14.07.2005, 13:31 (vor 7461 Tagen) @ Joseph S

Als Antwort auf: Re: Vatikan fordert Strafen für Freier und Schutz Prostituierter von Joseph S am 13. Juli 2005 22:55:

Hallo Joseph!

Das ist richtig. Aber ein Papst kann frei entscheiden, was er "ex cathedra" verkündet und es damit unter das Unfehlbarkeitsdogma fallen läßt. Seit 1870 wurde nur einmal davon Gebrauch gemacht. Das war 1950, und dabei ging es um die Aufnahme Marias in den Himmel. Allerdings wird auch das 1854 ausgesprochene Dogma von der unbefleckten Empfängnis Marias dazu gerechnet, obwohl das Unfehlbarkeitsdogma zu der Zeit offiziell noch gar nicht existierte.

Wie dem auch sei: Wenn ein Papst sich dazu entschließt, "ex cathedra" zu verkünden, daß eine bestimmte Gruppe von Menschen böse und deshalb zu vernichten sei, dann gilt das fortan als offizielles Dogma für alle Katholiken. Natürlich würde das kein Papst tun, allein schon weil ihm das eine Menge Ärger einbringen und auch der katholischen Kirche enorm schaden würde. Aber theoretisch kann ein Papst jeden Unsinn als Dogma festsetzen, an dem dann nicht mehr gerüttelt werden darf. Aus diesem Grunde war dieses Unfehlbarkeitsdogma ja schon 1870 auch unter hohen katholischen Geistlichen umstritten.

Freundliche Grüße
von Garfield


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