Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung...

Lucius I. Brutus, Thursday, 18.08.2005, 21:09 (vor 7029 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung... von noname am 18. August 2005 17:11:

Einfache Geschichte,

Wenn eine Technologie der Wahrheit dienlich sein kann, verletzt sie logischerweise die informelle Selbstbestimmung. Ergo, wird sie nicht zugelassen, gar strafbar. Basta!


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