Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gericht: Frau erfindet Vergewaltigung

blendlampe, Saturday, 20.08.2005, 18:45 (vor 7027 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Gericht: Frau erfindet Vergewaltigung von Christian am 20. August 2005 14:57:

Und trotzdem wurde der Mann durch eine einfache vorsätzliche und willkürliche Falschbeschuldigung in U-Haft genommen!

Und zwar satte fünf Monate lang. Währenddesssen durfte "das System" in aller Seelenruhe einen Prozess vorbereiten, bei dem der Richter nach kurzer Zeit auf einfachste Weise die Vorwürfe als feige Lügen entlarvt hat.
Untersuchungshäftlinge haben besonders viele Härten hinzunehmen. Kein Kontakt zu anderen, keine Arbeit, kein Hafturlaub, kein Freigang. Die Sommererlebnisse '05 wird er in seinem ganzen Leben nie mehr vergessen. Was mit seiner Arbeitsstelle, seinem Freundeskreis, seinem Leben passiert ist, wird wohl nie wieder rückgängig zu machen sein. Ein Strafverfahren gegen die Lügnerin genügt nicht. Ein Haftentschädigung in Höhe von mindestens 50 EUR / Stunde (Lohn eines Automechanikers) muss fällig werden, zu zahlen von der schuldigen Lügnerin. Über die Gesamtsumme muss ein Titel erstellt werden, aus dem die üblichen 30 Jahre vollstreckt werden kann. Die Lügnerin hat dem Gläubiger gegenüber einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit zu unterliegen, so wie unterhaltspflichtige Väter. Zu zahlen hat sie auch die Haftkosten an den Staat.


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