Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gericht: Frau erfindet Vergewaltigung

SiliKat, Sunday, 21.08.2005, 00:40 (vor 7027 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Gericht: Frau erfindet Vergewaltigung von blendlampe am 20. August 2005 15:45:

Und trotzdem wurde der Mann durch eine einfache vorsätzliche und willkürliche Falschbeschuldigung in U-Haft genommen!

Und zwar satte fünf Monate lang. Währenddesssen durfte "das System" in aller Seelenruhe einen Prozess vorbereiten, bei dem der Richter nach kurzer Zeit auf einfachste Weise die Vorwürfe als feige Lügen entlarvt hat.
Untersuchungshäftlinge haben besonders viele Härten hinzunehmen. Kein Kontakt zu anderen, keine Arbeit, kein Hafturlaub, kein Freigang. Die Sommererlebnisse '05 wird er in seinem ganzen Leben nie mehr vergessen. Was mit seiner Arbeitsstelle, seinem Freundeskreis, seinem Leben passiert ist, wird wohl nie wieder rückgängig zu machen sein. Ein Strafverfahren gegen die Lügnerin genügt nicht. Ein Haftentschädigung in Höhe von mindestens 50 EUR / Stunde (Lohn eines Automechanikers) muss fällig werden, zu zahlen von der schuldigen Lügnerin. Über die Gesamtsumme muss ein Titel erstellt werden, aus dem die üblichen 30 Jahre vollstreckt werden kann. Die Lügnerin hat dem Gläubiger gegenüber einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit zu unterliegen, so wie unterhaltspflichtige Väter. Zu zahlen hat sie auch die Haftkosten an den Staat.

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Hallo Blendlampe!

Die Zeitung hat ein Mail-Center mit der Einladung, Leserbriefe zu schreiben und die Redakteure zu kontaktieren. Ich habe angefragt, ob man weiteres in Erfahrung bringen kann wegen Antrag des Geschädigten auf Haftentschädigung u.a.

Es gibt sogar ein Forum dort, wie inzwischen wohl in vielen Zeitungen. Man sollte davon Gebrauch machen.

Freundliche Grüße !

SiliKat


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