Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Zusatz: SGB § 56 auszugsweise

SiliKat, Monday, 24.10.2005, 02:39 (vor 6962 Tagen) @ SiliKat

Als Antwort auf: Rentenvorteile für Ausländerinnen wegen Kinder, die nie in Deutschland waren von SiliKat am 23. Oktober 2005 22:30:

Für die Ungläubigen oder Ratlosen füge ich noch eine Information bei, auf die ich rein zufällig (?) vorhin im Archiv dieses Forums gestoßen bin (Fettdruck durch mich):

"Geschrieben von Christian am 20. August 2005 16:18:

Kindererziehungszeiten
(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1. die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,

2. die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und

...da denkt man zunächst, man sei jetzt informiert, und hält es vielleicht gar nicht für nötig, weiterzulesen. Aber später - ich überschlage die nächsten Absätze - stößt man auf folgende Korrektur:

(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten im Ausland auch, wenn der Ehegatte des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.

Ich denke, jetzt ist alles klar. Die Frau hat, einmal in Deutschland, Renten-Vorteile, weil ich dort unternehmerisch tätig war, ohne selbst einen eigenen Rentenanspruch erworben zu haben.

Klarer ausgedrückt: Ich habe dort hart gearbeitet, aber keinen daraus resultierenden Rentenanspruch erworben. Die Frau hat nicht gearbeitet, jedoch den Rentenanspruch erworben, der mir selbst nicht zusteht.

Absurdes Deutschland !

SiliKat


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