Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und der blöde deutsche Michel zahlt den Quatsch mal wieder ... (nT)

Sven, Monday, 24.10.2005, 12:30 (vor 6962 Tagen) @ SiliKat

Als Antwort auf: Rentenvorteile für Ausländerinnen wegen Kinder, die nie in Deutschland waren von SiliKat am 23. Oktober 2005 22:30:

Es handelt sich hier keinesfalls um Neuigkeit, sondern um etwas Altbekanntes, jedenfalls für Renten- und Scheidungsfolgen-Experten. Viele von uns können sich aber nicht unter diese Experten rechnen.
Als ich es erfuhr, war ich jedenfalls erstaunt. Das war anläßlich des Rentenbescheides im Anschluß an den nachehelichen Versorgungsausgleich. Daraus ging hervor, daß meiner ausländischen Exfrau die Erziehungszeit auch für das Kind angerechnet wird, das sie vor unserer Ehe durch einen anderen Mann "erworben" und im Ausland zurückgelassen hat. Das erhöht jetzt ihren Rentenanspruch und verkürzt ihre Anwartschaft.
Allgemein bekannt ist, daß bis zum 1-1-92 das erste Jahr der Kindererziehung angerechnet wurde; ab dem 1-1-92 sogar die ersten drei Jahre. Die Erziehungszeit wird dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Das ist automatisch die Frau; denn der Mann ist es nur, wenn seine "bessere" Hälfte mit dieser Feststellung einverstanden ist.
Offenbar gilt dieser Anspruch aber auch dann, wenn Kinder, durch welche die Ausländerin in Deutschland rentenbezüglich profitiert, nie in Deutschland gewesen sind und auch nicht aus der Verbindung mit einem Deutschen zustandegekommen sind. Das wurde mir jedenfalls auf zweimalige Nachfrage durch die Rentenanstalt bestätigt.
Nun konstruiere man sich einmal folgenden Fall:
Eine Afrikanerin hat 15 Kinder (immer noch nicht allzu selten !) Davon ist sie reich geworden, denn Kinder verursachen dort Einnahmen, nicht Ausgaben. Nun heiratet sie dort einen ebenfalls älteren Deutschen - warum nicht, möchte man sagen -, und zieht hier her. Dann hat sie schon einmal einen Rentenanspruch allein dadurch, daß ihre Anwartschaft von 15 Jahren Beitragspflicht erfüllt ist. Die Errechnung der möglichen Rente muß ich einem Experten überlassen; aber für die Frau dürfte es sich lohnen. Oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Fazit: Wieder einmal wundere ich mich, mit welchen Gründen ein Mensch allein wegen seiner Geschlechtszugehörigkeit Vorteile erlangen kann.
Und noch was: Daß Frauen für ihre Gebärfreudigkeit Orden erhalten, das hatten wir schon mal. Da wurden aber nur deutsche Frauen belohnt. Jetzt wird jede Frau belohnt. Ein "Fortschritt" also ! Nur nützen tut er uns nichts. Hoffen wir, daß dieser Biologismus letztlich nicht wiederum einen Krieg herbeiführt.
SiliKat


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