Als Bespiel: Das "Bundesgleichstellungsgesetz"
Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:
Bundesgleichstellungsgesetz
§ 6 Abs. 2
"Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, soll die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes ausgeschrieben werden, um die Zahl von Bewerberinnen zu erhöhen."
=> Wer entscheidet, was "unterrepräsentiert" ist ? Was ist "unterrepräsentiert" ? (Davon steht nämlich nichts im Gesetzestext, soweit ich ihn gelesen habe). Und eine freie Stelle muß bei "zu wenig" Frauen also dann nur für Frauen ausgeschrieben werden... was übrigens im klaren Widerspruch zu §6, Abs. 1 steht:
"Die Dienststelle darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb der Dienststelle nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben."
<hr>
§ 8
"Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellung, Anstellung und beruflichem Aufstieg bei Vorliegen von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen."
=> Im Grunde genommen heißt das: bei gleichr Qualifikation hat Man keine Chance, da er de lege diskriminiert werden muß. Der Rest des Textes ist eigentlich nur blabla.. denn es bleibt die Frage, wan "unterrepräsentiert" ist und wer dieses ggf. zu entscheiden hat. Und wenn jemand einem männlichen Bewerber den Vorzug gibt - wie soll er nachweisen, daß es "in der Person" der Mitbewerberin lag, weswegen sie die Stelle nicht bekommen hat ?
<hr>
§10 Abs. 3
"Fortbildungskurse, die Frauen den beruflichen Aufstieg, insbesondere auch aus den unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, sowie den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit zur Wahrnehmung von Familienpflichten erleichtern, sind in ausreichendem Maße anzubieten."
=> Was ist mit Fortbilungskursen, die Männern den beruflichen Aufstieg ermöglichen ?
<hr>
§ 10, Abs. 6
"Frauen sind verstärkt als Leiterinnen und Referentinnen für Fortbildungsveranstaltungen einzusetzen."
=> Warum dieses ?
<hr>
Der ganze § 16 ist eine einzige Männerbenachteiligung; es wird nämlich nur von einer Gleichstellungsbeauftragten mit einer Stellvertreterin gesprochen, und die sogenannte Gleichstellung gilt natürlich nur für Frauen.
<hr>
auszugsweise zitiert aus:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgleig/
Übrigens ist für dieses legislative Machwerk zustänig: das Bundesministerium für Familie, Senioren, FRAUEN und Jugend.
Dark Knight
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- Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern -
Mirko,
09.11.2005, 14:48
- Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern -
Lucius I. Brutus,
09.11.2005, 21:16
- Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern - Lucius I. Brutus, 09.11.2005, 21:32
- Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern - Mirko, 10.11.2005, 12:26
- Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer -
Christian,
09.11.2005, 21:51
- Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer - XRay, 09.11.2005, 23:01
- Als Bespiel: Das "Bundesgleichstellungsgesetz" - Dark Knight, 10.11.2005, 01:11
- Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer - Hetzi, 10.11.2005, 03:34
- Genau die meinte ich, Danke! [nt] - Mirko, 10.11.2005, 12:27
- Vorsorgeuntersuchungen... - Martin, 10.11.2005, 13:31
- Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern -
Lucius I. Brutus,
09.11.2005, 21:16