Vorsorgeuntersuchungen...
Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:
SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.[/i]
Frauen: Vom Beginn des 20. oder des 30. Lebensjahres? Also mit 19 oder mit 29 Jahren?
Männer: Vom Beginn des 45. Lebensjahres, also schon mit 44 Jahren.
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Mirko,
09.11.2005, 14:48
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Lucius I. Brutus,
09.11.2005, 21:16
- Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern - Lucius I. Brutus, 09.11.2005, 21:32
- Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern - Mirko, 10.11.2005, 12:26
- Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer -
Christian,
09.11.2005, 21:51
- Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer - XRay, 09.11.2005, 23:01
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- Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer - Hetzi, 10.11.2005, 03:34
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- Vorsorgeuntersuchungen... - Martin, 10.11.2005, 13:31
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Lucius I. Brutus,
09.11.2005, 21:16