Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter
Als Antwort auf: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter von Andreas am 13. Dezember 2005 13:44:02:
Nachdem die Mutter sich vom Vater getrennt und jeden Kontakt unterbunden hatte ... Da der Vater seit elf Jahren keine Beziehung mehr zu dem Kind habe, entspreche die Adoption dem Kindeswohl, hieß es in der damaligen Begründung.
Justitia muß partiell senil sein.
Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Vaters gewertet werden, entschieden die Richter. Damit übernahm das höchste deutsche Gericht Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im März 2005 in einem Beschluss festgelegt hatte.
Und für diese Trivialität des Rechtsempfindens muß erst der Bundesgerichtshof bemüht werden. Dieser schein immerhin noch intakt zu sein.
Ich staune Bauklötze.
Zeitgenosse
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- Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter -
Andreas,
13.12.2005, 15:44
- Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter - Zeitgenosse, 13.12.2005, 17:22
- Re: Karlsruhe BESTÄTIGT Rechte nicht verheirateter Väter - Wodan, 13.12.2005, 17:29
- Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter -
Wodan,
13.12.2005, 17:31
- Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter - Lupus, 14.12.2005, 14:37