Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter
Als Antwort auf: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter von Andreas am 13. Dezember 2005 13:44:02:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)
(Sorry. So ist es deutlicher:)
Die übliche Propaganda: die Bestätigung geltenden Rechts wird als STÄRKUNG der Väterrechte verkauf, um zu zeigen, daß man plötzlich ach so viel für Väter übrig hat.
Es ist doch ein Skandal, daß man für die Bestätigung eines eindeutigen Gesetzesparagraphen sich bis nach Karlsruhe hochklagen muß!
Gruß
Wodan
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Andreas,
13.12.2005, 15:44
- Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter - Zeitgenosse, 13.12.2005, 17:22
- Re: Karlsruhe BESTÄTIGT Rechte nicht verheirateter Väter - Wodan, 13.12.2005, 17:29
- Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter -
Wodan,
13.12.2005, 17:31
- Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter - Lupus, 14.12.2005, 14:37