Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterschiedliche Wertigkeit beim Fremdgehen von Mann und Frau

Hawk, Wednesday, 01.02.2006, 12:28 (vor 6860 Tagen)

Mann geht fremd - Frau geht fremd.
Gleich schwerer Verstoß gegen die Partnerschaft?

Wenn man davon ausgeht, dass Männer einen ausgeprägteren Sexualtrieb haben (Vorwurf: schwanzgesteuert), dann muss man auch davon ausgehen, dass es für sie schwerer ist, dem Partner treu zu bleiben, als umgekehrt.
Sollte eine Frau also gegen den Willen des Partners gleich häufig fremdgehen (die Beziehung also aufs Spiel setzen), so könnte man ja fast von "mösengesteuert" sprechen. Da davon aber nicht gesprochen wird, müsste die Schuld bei einer Frau größer sein.

Außerdem die möglichen Folgen:
Sollte aus dem Seitensprung ein Kind entstehen, so wird die Partnerschaft vom Mann weniger belastet als von der Frau, da ja nach der gängigen Rechtssprechung der Frau das Kind viel eher zugesprochen wird. Das Kind wächst also einmal direkt vor den Augen des (männl.) Partners auf mit oder ohne Wissen der Nichtvaterschaft (Kuckuckskind). Es wird also "gezwungenermaßen" ein Lebensteil des (männl.) Partners.
Während es auf der anderen Seite außer Haus aufwächst und lediglich Unterhalt gezahlt werden muss und je nach emotionaler Bindung zum Kind Besuche stattfinden. Das Kind wird also eher nicht Lebensteil des betrogenen Partners.


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