Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Offener Brief zur Geschlechterdiskriminierung beim Gewaltschutz

Ferdi, Sunday, 16.12.2001, 11:17 (vor 8384 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Offener Brief zur Geschlechterdiskriminierung beim Gewaltschutz von Hemmaneddo am 15. Dezember 2001 18:00:39:

Hallo guten Morgen

falsch ist, dass es sich bei den Mustern 4-6 um Nichtbedrohungssituationen handelt sondern sogar noch eine Falschaussage empfohlen wird.

In dem pdf-Dokument steht wörtlich:

Muster (5) S. 34 ff

Wenn die Frau die Ehewohnung für sich benötigt und kein Scheidungsverfahren läuft.

Muster (6) S 42 ff

Wenn die Frau die Wohnung für sich benötigt und die Parteien nicht verheiratet sind.

Da steht also nichts davon, dass Frau Schutz vor Gewalt benötigt, da steht glasklar, dass sie die Wohnung benötigt. Also eine Anleitung, über der besser der Titel gestanden hätte: Wie komme ich an eine kostenlose Wohnung! Das, und nichts anderes steht da.

Es stimmt zwar, dass in dem Dokument nichts von einer Falschaussage steht, ich glaube, das könnte sich selbst ein so mächtiges (Schattenkanzler)-Ministerium auch nicht erlauben. Ich rechne aber damit, dass in Zukunft besonders in den Fällen (5) und (6) solche Falschaussagen zuhauf vorkommen werden. Die Bedrohung einer falschen eindesstattlichen Erklärung mit Strafe wird auch ins Leere laufen, da Frau ja in solchen Fällen nicht mit Bestrafung rechnen muss. Schliesslich werden ja wesentlich schwerere Delikte und sogar Verbrechen, die von Frauen begangen werden, nicht geahndet, weil Richterinnen der Meinung sind, es wäre unvorstellbar, dass Frauen solche Straftaten fertigbringen (siehe die Story von Lynx).

Da bleibt Mann einfach nichts anderes übrig, als seine Wohnung zur "restricted area" zu erklären, solange er Single ist.

Gruss,
Ferdi


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