Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Jim, Tuesday, 04.04.2006, 14:59 (vor 6609 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Hi,
Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:
blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.
blablabla......
Was kann ich tun ? Ich meine mal gelesen zu haben dass jemand hier im Forum aus einem ähnlichen Grund erfolgreich geklagt hat.
Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.
Ich bin fest entschlossen damit vor's Gericht zu gehen.
Gruß,
Chris

Klage wegen Diskriminierung vor dem Arbeitsgericht einreichen. 3 Monatsgehälter werden da im Erfolgsfall bei Diskriminierungsfällen im allgemeinen zuerkannt. Vor dem ArbG darfst du dich selbst
vertreten und es gilt der Untersuchungsgrundsatz dh das Gericht muss
prüfen ob dich begünstigende Umstände vorliegen. Trage vor du seist

1. lediglich auf Grund deines Geschlechts nicht eingestellt worden obwohl
2. die Stelle von einem Mann genauosogut besetzt werden kann.

in arbeitsrechtlichen Verfahren musst du im Niederlagefall nicht die Kosten des gegnerischen RA bezahlen.

Und jetzt wie immer der Hinweis: Dies ist nur eine unverbindliche Meinung und keine Rechtsauskunft.

Allzu große Hoffnungen würde ich mir keine machen da dies wohl als "positive Diskriminierung" gewertet werden kann, aber versuchen würd ichs allemal.

Jim

Jim


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