Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Norbert, Wednesday, 03.05.2006, 18:36 (vor 6567 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten von Conny am 30. April 2006 21:43:

Ist das geltende Recht, einem unverheirateten Kind automatisch den Namen der Mutter zu geben nicht eine Gefahr der Inzest? (wie oft das hier schon Thema war weiß ich nicht, mir geht das aber aktuell nicht aus dem Kopf)
Wäre es nicht sinnvoll, einem Kind immer den Namen des Vaters zu geben, damit Kinder später nicht unwissend Inzest begehen? Denn weiß ich, daß meine Flamme den gleichen Familiennamen trägt, würde ich doch prüfen, ob ich mit ihr nicht zuletzt verwandt bin. Mit unterschiedlichen Namen käme ich nicht auf die Idee. Gerade in Zeiten, in der mehr und mehr Kinder unehelich auf die Welt kommen, sollte das doch ein Thema sein?
Das fiel mir heute einfach so ein, nachdem ich jetzt schon zwei Briefe meiner Tochter bekam, die meinen Namen nicht mal richtig schreiben kann (sie ist 10).
Freundliche Grüße
Conny

Hi Conny

Die Überlegung ist falsch.
Das Namensrecht hilft gegen derart versehentlichen Inzest gar nicht.

Bei Geschwistern mit gleichen Eltern ist es ohnehin müßig.
Hier wäre der Familienname gleich.

Bei Halbgeschwistern ist es immer irgendwo abweichend.
Denn egal, wessen Familiennamen(Vater/Mutter) man verwendet, für den jeweils anderen kommt ein anderer Name in Spiel.

Beispiel:
Prämisse, unterschiedliche Familiennamen, da keine Verheiratungen.
Mit Verheiratungen wird es aber noch undurchschaubarer.

Vater(A) hat zwei Kinder mit zwei Frauen(B und C).
Hat jedoch mindestens eine der Frauen(z.B. B) ein zweites Kind, mit einem anderen Vater(D), so haben wir nun immer zwei Familiennamen.

Wir haben folgende Kombinationen der drei Kinder:
AB,
AC
DB

AC und DB sind nicht miteinander verwandt, trügen hier immer unterschiedliche Namen.

AB und AC sind Halbgeschwister väterlicherseits.
Bei Verwendung des Vaternamens A wäre hier deine Überlegung zutrefffend.
Sie hätten den Familiennamen A.

AB und DB sind ebenfalls Halbgeschwister, aber mütterlicherseits.
Hier würde die Verwendung der Väternamen A und D aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Familiennamen wären A und D.

Bei der Verwendung der Mutternamen sieht es ebenso aus, nur daß jetzt die jeweils anderen Kinder von der Namensungleichheit betroffen wären.

Theoretisch ließe sich dieses Thema zwar mit Doppelnamen lösen.
Nur würde dann in der nächsten Generation schon Vierfachnamen notwendig werden, usw..

Denn Kind A-B würde sich ja vielleicht mit Kind E-F einlassen.
Name A-B/E-F ?

Ist eine Verheiratung in dieser Generation erfolgt, und nimmt einer der Ehepartner den Namen des anderen an, so verschwindet diese Information auch.

Nein, die Familiennamen helfen hier nicht weiter, nur ein Blick in die Geburtsurkunden beider Kinder, in der dann auch alle Eltern, mit allen deren Namen, eingetragen sein müssen.
Wobei dann aber auch keine Kukuckskinder vorhanden sein dürfen ;-)
Dann ist das Thema sowieso, so nicht lösbar.
<hr>
Also streng genommen hilft nur eine Verwandschaftsanalyse, analog zum selbstbestimmten Vaterschaftstest.
Nur in dem Erbgut ist die Information über Verwandschaftsverhältnisse sicher aufbewahrt.
Und gegen Kindesunterschiebung gefeiht.

Wie treffsicher diese Test für Bruder/Schwester-Beziehungen sind ist mir allerdings unbekannt.

Gruß
Norbert


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