Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Conny, Friday, 05.05.2006, 14:26 (vor 6558 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten von Norbert am 04. Mai 2006 22:38:45:

Sie hätten aber die gleiche Mutter und von daher wüßten sie häufiger, daß sie miteinander verwandt sind. Das war meine Überlegung dabei.
Freundliche Grüße
Conny

Ja, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Dann gehst du aber davon aus, daß alle diese Kinder auch bei der Mutter wohnen.

Das nicht. Aber Kontakt zur Mutter besteht heute häufiger als zum Vater. :-(

Und mit den leiblichen Vätern überhaupt keinen Kontakt haben, auch im schon reiferen Alter nicht.
Ja, nicht einmal wüßten, daß es diese Väter gibt :-((.

Dadurch, daß sie den Namen des Vaters haben, würde es auch den Kindern etwas leichter gemacht, den biologischen Vater zu finden. Ich habe allerdings auch eine Frau kennengelernt, die nicht mal den Namen des Vaters kannte. Wenn Mutter nicht will, kann man nichts machen. :-(

Solche Fälle gibt es zweifellos.
Vor allem, wenn es dann soziale Väter dazu gibt.
Muß aber nicht unbedingt so sein.
In der engeren Verwandschaft habe ich den Fall, daß eine Mutter zwei Kinder von verschiedenen Vätern hat.
Eines lebt allerdings bei dem leiblichen Vater, das andere bei der nun verheirateten Mutter.

Die Mutter meines Kindes hat auch Kinder von zwei verschiedenen Vätern und mein Kind trägt den Namen des Vaters der anderen Kinder. Noch bescheuerter.

Mutter, und damit auch das zweite Kind haben gar keinen Kontakt zum ersten Kind mehr :-(.
Richter machen auch so etwas möglich. :-(((

Und das noch im Namen des Volkes. Ähm ... wer ist eigentlich das Volk, von dem so ein Richter redet? Maßt er sich an, das Volk zu sein?

Aber im obigen Fall hättest du noch eine völlige Konfussion.
Drei eng verwandte Personen wohnen miteinander und haben auch drei verschiedene Familiennamen.
Nicht sehr praktikabel, wenn es z.B. um Krankenhauseinlieferungen o.ä. geht.

Tja, wie einfach war das früher. Eine bessere Durchmischung der Gene erreicht man allerdings heute vermutlich, wenn auch nicht mehr so oft. :-|

Die Thematik Kukuckskinder bleibt aber auch immer erhalten.
Kind erhält Namen des unfreiwillig sozialen Vaters.

Tja, dagegen gibt es nur ein Mittel, das dem Staat aber Geld kostet: Vaterschaftstest bei Geburt.

Auch verbreitete Allerweltsnamen (Müller, Maier, ... ) helfen bei der Thematik nicht wirklich weiter.
Es bleibt eigentlich immer nur die Verwandschaftsanalyse, wenn man sicher sein will.

Nicht wissen schützt aber nicht vor Strafe. Wenn im nachhinein heraus kommt, daß zwei Menschen eng verwandt sind dürften sie mit den bestehenden Gesetzen bestraft werden. Ob es dazu schon Fälle gibt?

Freundliche Grüße
Conny


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