Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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„Du bist nicht mehr als ein Samen”

Odin, Saturday, 06.05.2006, 13:31 (vor 6779 Tagen)

„Du bist nicht mehr als ein Samen” – Celler kämpft um Recht auf Vaterschaft

Vater

Einsam im Kinderzimmer: Ralf Lankau vor dem unbenutzten Bett seiner Tochter.

Unfreiwillig zum Samenspender degradiert – dies ist ein Schicksal, mit dem sich der Celler Ralf Lankau nicht abfinden will. Die Mutter seiner Tochter Mara verweigert ihm die Vaterschaft, unterbindet den Kontakt mit dem Kind. Das Dilemma: Nach deutscher Rechtslage hat Lankau derzeit nicht mal die Chance auf ein Vaterschafts-Anfechtungsverfahren.

Das Kinderzimmer war schon eingerichtet, als Ralf Lankau die Hiobsbotschaft bekam: Die Mutter seiner kleinen Tochter teilte ihm mit, dass sie nicht ihn, sondern ihren Lebensgefährten als Vater des Kindes angegeben hatte. „Für Mara bist du nicht mehr als ein Samen”, sagte die junge Frau. „Ich war am Boden zerstört”, schildert der 45-Jährige. „Vor allem, weil ihr Lebensgefährte die Vaterschaft auch akzeptiert hat.”

Voraus gegangen waren elf Jahre Dreiecks-Beziehung zwischen Lankau, der Kindsmutter und besagtem Lebensgefährten. Zweifel an seiner Vaterschaft bestehen für den Celler indes nicht: „Im Dezember 2005 teilte mir die Kindsmutter mit, dass sie von mir schwanger sei – sogar den Schwangerschaftstest hat sie mir auf den Tisch gelegt”, sagt Lankau. Wenig später kam es zur Trennung, trotzdem hatte sich die Kindsmutter zunächst zu einer gütlichen Einigung bereit erklärt. „Als sie aber eine von meinem Anwalt aufgesetzte Besuchsrechtsregelung unterschreiben sollte, weigerte sie sich plötzlich”, erzählt Lankau. Die Folge: Erbitterter Streit, Polizei-Anzeigen und das vergebliche Bemühen Lankaus, mit Hilfe von Anwälten ein Vaterschafts-Anfechtungsverfahren einzuleiten. „Ich habe keine Chance, nicht mal über das Jugendamt”, sagt der 45-Jährige. Tatsächlich bescheinigten ihm seine Anwälte, dass lediglich Lankaus Tochter selbst nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein solches Vaterschaftsverfahren einleiten könne. Dieselbe Option hat auch der offiziell als Vater angegebene Lebensgefährte der Mutter – nicht aber der leibliche Erzeuger.

„Die deutsche Rechtsprechung stellt das Wohl des Kindes, nicht das des Vaters in den Vordergrund”, sagt dazu eine Celler Familienanwältin. Denn unverheirateten Vätern, die sich auch in guten Zeiten nicht mit der Kindsmutter auf ein Sorge- oder Besuchsrecht einigen, bleibt vor Gericht später wenig Spielraum. Dies schreibt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2003 fest, dass davon ausgeht, dass Mütter sich nicht willkürlich verweigern, eine Sorgeerklärung abzugeben. In der Praxis bewahrheitet sich dies jedoch selten.

„Betroffenen Vätern bleibt nur, einen heimlichen Vaterschaftstest vorzunehmen”, rät daher die Familienanwältin. „Dies kann ein Anfang sein, um vor Gericht ein Abstammungsgutachten zu erwirken.” Ralf Lankau will weiterkämpfen. „Ich werde alles versuchen, um meine Vaterschaft zu beweisen”, sagt er. „Damit Mara später sieht, dass ich für sie da sein wollte.” www.maralf1.de

Andrea Hackenberg

http://www.cellesche-zeitung.de/lokales/celle/340031.html


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